Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 136-23-10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstraße 1-3
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koethen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Köthen (Anhalt) - Unterhalts- und Fenster-/Glasreinigung
Kindertagesstätten (Kitas)
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Köthen (Anhalt)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Schulen
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Köthen (Anhalt)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) und Freiwillige Feuerwehr (FFW)
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Köthen (Anhalt)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Verwaltung / Bürogebäude
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Köthen (Anhalt)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Außenstellen / öffentliches WC
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Köthen (Anhalt)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Obdachlosenunterkunft
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Köthen (Anhalt)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Glas
Reinigungsleistungen in Objekten der Stadt Köthen (Anhalt)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Jeder Bieter muss sich über die Örtlichkeit und den Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle der Objekte unterrichten. Ein Termin ist mit der Vergabestelle abzustimmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über eine bestehende Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft / Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes (auf gesondertes Verlangen)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Benennung der Objektleiter
- Referenzliste der letzten 3 Jahre
- Benennung der Reinigungs- und Pflegemittel unter Angabe des Herstellers, bei Einsatz von Desinfektionsmitteln der Nachweis der Eintragung in VAH-Liste
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der Stadt Köthen (Anhalt), Bereich Rechtsangelegenheiten, gerügt werden. Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§134, 135 GWB hingewiesen.