Gebäudereinigungsleistungen Neustadtsekundarschule Weißenfels Referenznummer der Bekanntmachung: K-60 / 62 / 2023 (L)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schönburger Straße 41
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Knöfel
E-Mail:
Telefon: +49 3445-731724
Fax: +49 3445-731755
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.burgenlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen Neustadtsekundarschule Weißenfels
Gebäudereinigungsleistungen Neustadtsekundarschule, Novalisstraße 11, 06667 Weißenfels
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung
06667 Weißenfels
Gebäudereinigungsleistungen Neustadtsekundarschule, Novalisstraße 11, 06667 Weißenfels
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung
Option der Verlängerung um 1 Jahr
Es hat nachweislich eine Objektbesichtigung zu erfolgen. Eine Nichtvorlage des Besichtigungsnachweises führt zum Ausschluss des Angebotes.
Glas- und Rahmenreinigung
06667 Weißenfels
Gebäudereinigungsleistungen Neustadtsekundarschule, Novalisstraße 11, 06667 Weißenfels
Los 2: Glas- und Rahmenreinigung
Option der Verlängerung um 1 Jahr
Es hat nachweislich eine Objektbesichtigung zu erfolgen. Eine Nichtvorlage des Besichtigungsnachweises führt zum Ausschluss des Angebotes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieteranfragen müssen bis zum 08.09.2023, 24:00 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein, damit die Vergabestelle diese innerhalb der Frist des § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV beantworten kann. Anfragen, die nach dem o. g. Zeitpunkt bei der Vergabestelle eingehen, sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne der vorgenannten Vorschrift und werden nicht mehr beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass die Einsicht in die veröffentlichten Informationen dem Bieter obliegt. Das bedeutet, dass durch die Bieter, welche beabsichtigen ein Angebot abzugeben, zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen veröffentlicht wurden sind. (siehe auch "Hinweise zu dieser Ausschreibung von der e-Vergabe-Plattform").