Planungsleistungen (HOAI LPh 1 - 9) für die hydraulische Sicherung Nordabstrom Referenznummer der Bekanntmachung: A221529
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ortsteil Wolfen, Greppiner Straße 25
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3494-6656155
Fax: +49 3494-6656104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen (HOAI LPh 1 - 9) für die hydraulische Sicherung Nordabstrom
Zur hydraulischen Sicherung des Grundwassers im nördlichen Bereich der Ortslage Bitterfeld (Nord-abstrom) sollen im zentralen Stadtgebiet Bitterfeld als Sofortmaßnahme zunächst drei Sicherungsbrun-nen im tertiären Grundwasserleiter errichtet werden (Ggf. soll ein vierter Sicherungsbrunnen ergänzt werden.). Es ist vorgesehen, die mit organischen Schadstoffen belasteten Grundwässer zu einer ca. 500 m in westlicher Richtung im Areal E des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen gelegenen Pumpstation (PS BTF-Süd) abzuleiten. Dabei ist eine größere Bahntrasse der Deutsche Bahn AG zu queren.
Die Ableitungen der 3 Einzelbrunnen sind an geeigneter Stelle in einer neuen Verteilerstation zusam-menzuführen. Ausgehend von dieser Station sollen die Wässer über zwei Sammelleitungen (TS1 und TS2) an die Pumpstation BTF-Süd angebunden werden.
Gegenstand des Auftrags ist die Planung (HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Ingenieur-bauwerk und Fachplanung Technische Ausrüstung) der Brunnenabschlussbauwerke und Ableitungs-elemente (Brunnenableiter, Verteilerstation, Sammelrohrleitungen) sowie der gesamten EMSR-Technik der hydraulischen Sicherung Nordabstrom. Als besondere Leistungen sind die Genehmigungsfähigkeit der Querung der Bahntrasse zu klären, Druckverlustberechnungen durchzuführen, ein Lastenheft zu Anforderungen an die Umsetzung der Steuerung und Überwachung des Anlagenbetriebs zu erstellen sowie das Nachtragsmanagement, die Kostenkontrolle und die örtliche Bauüberwachung bei der Bauausführung zu übernehmen.
Stadtgebiet Bitterfeld sowie Areal E des Chemieparks Bitterfeld-Wolfen
Planungsleistungen für Brunnenabschlussbauwerke, die Grundwasserableitung, EMSR-Technik der hydraulischen Sicherung Nordabstrom
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI, Leistungsphasen 1 - 9
b) Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 ff HOAI, Leistungsphasen 1 - 9
Besondere Leistungen:
- Klärung der Genehmigungsfähigkeit Querung Bahntrasse im Rahmen der Vorplanung,
- Druckverlustberechnungen für das Ableitungssystem der hydraulischen Sicherung Nordabstrom,
- Örtliche Bauüberwachung und besondere Leistungen im Rahmen der Bauoberleitung (LPH 8, Objektplanung Ingenieurbauwerke),
- Anfertigen eines Lastenhefts zu Anforderungen an die Umsetzung der Steuerung und Überwachung des Anlagenbetriebs.
- Druckverlustberechnungen für weitere Varianten des Ableitungssystems
- Vereinbarungen mit betroffenen Grundstückseigentümern zu Grunddienstbarkeiten,
- Vorbereitung und Mitwirkung von nationalen Vergabeverfahren von Dienstleistungen,
- zusätzliche Präsentations- und Beratungstermine auf besondere Veranlassung des AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen (HOAI LPh 1 - 9) für die hydraulische Sicherung Nordabstrom
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-514111543
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWBhingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.