EFRE-Förderprojekt -Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- Los 66 - Feuerlöschanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 3.4-27/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Quedlinburg
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 06484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3946-905754
Fax: +49 3946-9059754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.quedlinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
EFRE-Förderprojekt -Entwicklung und Neuausrichtung des Stiftsberges in Quedlinburg- Los 66 - Feuerlöschanlage
Los 66 - Feuerlöschanlage
Quedlinburg
Ausgeschrieben werden Leistungen zur Errichtung einer Heißschaumlöschanlage in den Dachgeschossen der Gebäude des Stiftsbergensembles.
Die Leistung umfasst unter anderem:
- 1 St. Wasserversorgung als kellergeschweißter Behälter 18,5 m³
- 2 St. Sprinklerpumpen-Aggregate,
- 1 St. Druckhalteanlage,
- 2 St. Löschanlagenschaltschränke mit Überwachung,
- 3 St. Vorgesteuerte Trockenalarmventilstationen,
- 3 St. Schnellentlüfterstationen,
- 1 St. Brandmelder- und Löschsteuerzentrale für 3 Löschbereiche,
- 1 St. Luftdruckversorgung,
- 75 St. Feinsprühtrockensprinklern
- 700 m Sprinklerrohrnetz in Edelstahl gepresst/ geschraubt/ gekuppelt/ geschweißt
- 28 m Druckluftnetz
- 150 m Brandschutzbekleidung F90 von Sprinkleranlagen
- 34 St. Öffnungen, Durchbrüche, Kernbohrungen inkl. Rohrschottungen
- Sachkundenachweis erforderlich für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" bzw. TRGS 524 sind Bau- bzw. Arbeiten in Bereichen, die mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigt sind,
- Inkl. Sachverständigenabnahme, hydraulische Rohrnetzberechnung, Inbetriebnahme, Probebetrieb
- Inkl. elektrischer Verkabelung innerhalb und außerhalb der Sprinklerzentrale
ZS/2018/06/93182
1. Nebenangebote sind für die gesamte Leistung nur in Verbindung mit einem Hautpangebot und mit Nachweis der Gleichwertigkeit zum Hauptangebot zugelassen.
2. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorzulegende Unterlagen auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG und die Abfrage im Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GewO, vorzunehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Oder
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil der Präqualifizierung) hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Weitere auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA vorzulegende Unterlagen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- ggf. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- ggf. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Weitere auf Verlangen der Vergabestelle vom Bestbieter (ggf. auch vom Nachunternehmen) nach § 8 TVergG LSA vorzulegende Unterlagen:
- ggf. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- 3 Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Vorlage Sachkundennachweis für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche"
- Vorlage Sachkundenachweis gem. TRGS 524 "mit Gefahrenstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen verunreinigten Bereiche"
-Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) Ergänzende Vertragsbedingungen (auch für Nachunternehmer)
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
Die gilt auch für alle Bietergemeinschaften und Nachunternehmer.
Gem. § 11 (1) TVergG LSA gilt in Sachsen-Anhalt aktuell das vergabespezifische
Mindeststundenentgelt von 13,48 €/h, soweit nicht das tarifvertraglich vereinbarte Entgelt (Tariflohn) der einzelnen Lohngruppen dieses übersteigt.
Für diese Leistung als maßgeblich im Sinne Nr. 1 und Nr. 2 des § 11 TVergG LSA ist der nachfolgend aufgeführte Tarifvertrag und Tariflohn anzusehen:
- Tarifvertrag für Entgelte und Ausbildungsvergütungen für das SHK-Handwerk in Sachsen-Anhalt- vom 17.01.2017
- Tarifvertrag zur Regelung der Eingruppierung in Entgeltgruppen (Eingruppierungstarifvertrag) - vom 30.07.2015
- Manteltarifvertrag für das SHK-Handwerk in Sachsen-Anhalt - vom 30.07.2015
- Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 05.12.2019 (Mindestlohn 13,40 €/h)
Der Tariflohn der einzelnen Lohngruppen findet jedoch nur Anwendung, wie dieser das jeweils geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 (1) TVergG LSA erreicht oder übersteigt. Liegt der Tariflohn einzelner Lohngruppen unterhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts, findet für diese Lohngruppen dann das jeweils aktuelle vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 (3) TVergG LSA Anwendung (hier: 13,48 €/h).
Abschnitt IV: Verfahren
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
2. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
3. Bieter haben die im Aufforderungsschreiben (Formblatt 211) genannten Unterlagen unter C) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Alle unter D) und 3.4 des Aufforderungsschreibens genannten Unterlagen werden auf Verlangen der Vergabestelle nur vom Bestbieter und ggf. dem Nachunternehmer gefordert gem. § 8 TVergG LSA (siehe auch Formblatt 216). Die Nachweise und Erklärungen auf Verlangen der Vergabestelle sind schriftlich über die Vergabeplattform evergabe.de zu übermitteln. Sie sind vom Bestbieter nach Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen nach Absendung der Aufforderung verpflichtend vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
5. Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform www.evergabe.de möglich.
Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen.
6.Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden.
7. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der Plattform oder dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
8. Datenschutz
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren.
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der
Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn
gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141536
Fax: +49 345-5141115
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).