Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Elbe-Fläming während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 129/2023 De-Ro
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zerbster Str. 4
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentr. Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 340-2042160
Fax: +49 340-2042691360
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dessau-rosslau.de
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 340-2042160
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eVergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Elbe-Fläming während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021-2027
Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Elbe-Fläming während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021-2027
Stadt Dessau-Roßlau
Für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe Mittlere Elbe-Fläming beabsichtigt die Stadt Dessau-Roßlau als Träger des Leadermanagements, die Aufgaben des Leadermanagements der Leader-Region MEF an Dritte außerhalb der Verwaltung für den Zeitraum vom November 2023 bis zum 31.12.2028 zu vergeben.
Zu den in Abstimmung mit der LAG zu erfüllenden Aufgaben des Leadermanagements gehören mindestens:
1. Unterstützung der satzungsgemäßen Organisation der LAG und gegebenenfalls vorhandener Geschäftsordnung nach Vorgaben der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt (unter anderem Dokumentation der Mitgliederversammlungen, Gremiensitzungen und weiterer Veranstaltungen),
2. Identifizierung lokaler Bedarfe und Herausforderungen gemäß den Handlungsfeldern der LES (vom Bedarf zur Projektidee),
3. Aktivierung und Unterstützung von Interessierten und von Akteuren bei der Entwicklung von Vorhaben zur gezielten, ausgewogenen und flächendeckenden Umsetzung der Handlungsfelder der LES sowie der Auswahl der entsprechenden Förderinstrumente aus dem ELER-, EFRE- und ESF+-Fonds, auch unter Einbeziehung der Bewilligungsstellen (von der Projektidee zum Vorhaben),
4. Unterstützung der LAG bei der Vorbereitung der Projektauswahl mittels aussagekräftiger Unterlagen und beim Festlegen von Prioritäten unter Beachtung der Vorschriften zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes bei allen beteiligten Akteuren einschließlich Management, Unterstützung der LAG bei der Festlegung der Höhe der Projektförderung gemäß den Festlegungen der LES,
5. Unterstützung der Antragsteller bei der Vorbereitung und Vorlage qualifizierter und vollständiger LEADER/CLLD-Anträge (unter anderem bei Erstantrag, Änderungsantrag, Zahlungsantrag mit Verwendungsnachweis), Begleitung beziehungsweise Sicherstellung der Umsetzung der Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheid durch eine kontinuierliche Kommunikation mit den Vorhabenträgern, den Bewilligungsstellen und der LAG,
6. Unterstützung von Kooperationsprojekten, soweit diese Aufgabe nicht vom jeweiligen Projektmanagement wahrgenommen wird,
7. Unterstützung bei der Nutzung des Instruments der Umbrella-Förderung, soweit sich die LAG für die Durchführung dieses Verfahrens entscheidet,
8. Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Finanz- und Fördermittelmanagements innerhalb der LAG sowie bei Projekten, bei denen die LAG selbst Zuwendungsempfängerin ist (Entwicklungs- und Projektmanagement),
9. umfassende und nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsprozesse, insbesondere der Projektauswahlverfahren und deren sicheren Archivierung,
10. Bei Bedarf Vor-Ort Beratung für Projektträger und Interessenten, LAG-/KOG-Beratungen im LAG Gebiet, Absicherung der Ansprechbarkeit/Erreichbarkeit
11. Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Finanz- und Fördermittelmanagements innerhalb der LAG sowie bei Projekten, bei denen die LAG selbst Zuwendungsempfänger ist (Entwicklungs- und Projektmanagement),
12. Durchführung von Evaluierungen (Zwischenevaluierung und Abschlussevaluierung) zum Umsetzungsstand der LES unter Einbeziehung der Bevölkerung und damit Unterstützung der LAG beim Erkennen und Umsetzen einer Aktualisierung oder Fortschreibung der LES,
13. Durchführung des Berichtswesens, insbesondere das Erstellen der Jahresberichte zur Umsetzung der LES und der halbjährlichen Tätigkeitsberichte,
14. Organisation des gemeinsamen Vorgehens mit den Trägern der Managements, den Landkreisen, kreisfreien Städten, den Bewilligungsstellen und weiteren lokalen Akteuren bei der integrierten Entwicklung der Region einschließlich der Prozesssteuerung, Moderation und Förderung der Kommunikation zwischen den Beteiligten,
15. aktive Mitarbeit im LEADER/CLLD-Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt (unter anderem im Arbeitskreis des LAG-Managements) und in weiteren überregionalen Netzwerken (zum Beispiel Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland, Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume),
16. Organisation der Schulung einschließlich der Teilnahme an zentralen Veranstaltungen von Mitgliedern der LAG und interessierten Bürgern,(mind. 1 x jährlich)
17. Sicherstellung der Aktualität der Informationen auf der Internet-Seite der LAG durch Unterstützung der inhaltlichen Bearbeitung, Betreuung und Verwaltung,
18. Gewährleistung der Datenverarbeitung und Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit für die LAG sowie alle potentiellen Vorhabenträgerträger beziehungsweise Projektbeteiligte sowie
19. Entwicklung und Umsetzung eines Maßnahmekonzeptes zur Sensibilisierung der Bevölkerung einschließlich Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Maßnahmen sowie Verwaltung und ständige Aktualisierung der Web-Seite in einem Gesamtvolumen in Höhe von 120.000 € im Zeitraum 2023 - 2028
Es ist geplant, den Vertrag mit einer Verlängerungsoption zu versehen, vorbehaltlich dem Vorliegen entsprechender rechtlicher Grundlagen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Es ist geplant, den Vertrag mit einer Verlängerungsoption zu versehen, vorbehaltlich dem Vorliegen entsprechender rechtlicher Grundlagen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Förderung unter anderem mit Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Ergänzung zur Punkt I.3 Kommunikation
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.eVergabe.de.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
Ergänzung zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrags
Ausführungsbeginn November 2023 (nach Zuschlagserteilung)
Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA
Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen.
Wir weisen darauf hin, dass:
1. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise sowie Informationen der Bieter (Absagen) nach § 19 TVergG LSA elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de erfolgen.
2. Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens drei und höchstens fünf Werktagen vorzulegen.
3. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Notwendige Qualifizierung des Projektleiters; siehe Pkt. III.1.3; Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Nachunternehmer/Eignungsleiher müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass weder Ausschlussgründe nach § 123 GWB noch mögliche Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (in Vergabeunterlagen enthalten)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/wirtschaft-arbeit/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen-nach-vobvofvgv-sachsen-anhalt-anzeiger.html
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden
Erklärungen zur Beachtung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt - TVergG LSA (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
- TVergG Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot
vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
- TVergG Eigenerklärung Tariftreue Mindeststundenentgelt (mit dem Angebot vorzulegen, für Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle)
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV):
nachgefordert
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter "Eigenerklärung zur Eignung" und "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter https://verwaltung.dessau-rosslau.de/wirtschaft-arbeit/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen-nach-vobvofvgv-sachsen-anhalt-anzeiger.html
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
Notwendige Qualifizierung/Befähigungsnachweis des Projektleiters:
Fachhochschul-/Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Angestelltenlehrgang II) und dementsprechende Tätigkeit oder
es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein:
1. Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist
2. Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt
3. Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten.
Werden die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Angebotsausschluss.
Weiterhin:
- Übersicht zur Organisation und Zusammensetzung des Projektteams
- namentliche Benennung des mindestens für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vorgesehenen Projektleiters einschließlich Befähigungsnachweis
- Erklärung, dass die geforderten personellen Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der LAG vorhanden sind
- Benennung von notwendigen Qualifikationen und/oder praktischen Erfahrungen in den Bereichen Projektmanagement, Recht, Kommunikation/Netzwerken, Moderation/Veranstaltungs-management und Berichtswesen/Controlling
- Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- für den Auftrag vorzuhaltendes Personal: 2 Vollzeitäquivalent (VZÄ) im Bereich qualifiziertes Management und 1 VZÄ im Bereich Verwaltungsassistenz/technische Mitarbeit
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV):
nachgefordert
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabe-Nr. 129/2023 De-Ro
Nach § 9 Abs. 3 VgV müssen Vorinfo, Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen jedem Interessierten ohne Registrierung zugänglich sein. Eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Sie bietet Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden. Unternehmen ohne Registrierung müssen sich selbständig informieren (Holschuld).
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Unterlagen
Tag: 09.08.2023
Ende für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften für die Angebotsabgabe: 31.08.2023
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: PF 1425
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06813
Land: Deutschland