Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2024 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12/01/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Reideburger Str. 47
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532075
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532075
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2024 bis 2027

Referenznummer der Bekanntmachung: 43.12/01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bestandserfassung und das Monitoring von Vogelarten sind gesetzliche Pflichtaufgaben des Landes. Diese ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen des BNatSchG, der EU-VSchRL und der FFH-RL der EU (Berichtspflichten). Vogelerfassung und Vogelmonitoring werden in den Bundesländern umgesetzt, erfolgen aber im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zum Vogelmonitoring bundesweit abgestimmt. Die Daten fließen für die Erfüllung von bundesweiten Aufgaben zentral beim Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammen.

Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach EU-VSchRL werden im sechsjährigen Turnus aktuelle Angaben zum Brutbestand und zur Brutbestandsentwicklung der sog. Triggerarten benötigt. Dies setzt wiederholte Kartierungen der Brutbestände dieser Arten in diesen Gebieten in den jeweiligen Sechsjahresperioden voraus.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See im Jahr 2024

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See (Flächengröße 5.744 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Rohrdommel

Zwergdommel

Schwarzstorch

Weißstorch

Fischadler

Wespenbussard

Wiesenweihe

Rohrweihe

Rotmilan

Schwarzmilan

Seeadler

Kranich

Wachtelkönig

Tüpfelsumpfhuhn

Kleines Sumpfhuhn

Weißbart-Seeschwalbe

Trauerseeschwalbe

Flussseeschwalbe

Raufußkauz

Eisvogel

Schwarzspecht

Mittelspecht

Neuntöter

Heidelerche

Sperbergrasmücke

Blaukehlchen

Ortolan

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Knäkente (1)

Großer Brachvogel (1)

Bekassine (1)

Raubwürger (1)

Beutelmeise (1)

Steinschmätzer (1)

Rebhuhn (2)

Turteltaube (2)

Kiebitz (2)

Flussuferläufer (2)

Rotschenkel (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

Wiesenpieper (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

u.a.

Löffelente (1)

Gänsesäger (1)

Krickente (2)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Graureiher, Wachtel, Schafstelze, Bartmeise): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3239-401_SPA0003.pdf

Drosselrohrsänger

Schilfrohrsänger

Schnatterente

Weißflügel-Seeschwalbe

Rohrschwirl

Rothalstaucher

Schwarzhalstaucher

Brandgans

Wiedehopf

- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

u.a.

Kolbenente

Wendehals

Grauammer

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Dommel-, Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt oder ersetzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassungen erfolgen für die meisten Arten flächendeckend im Gebiet.

Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wendehals und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen auf der Basis von Halbminutenfeldern (ca. 100 ha). Diese umfassen mind. 20 % der Gesamtfläche des EU-SPA und sollen möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein. Ihre Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Die Probeflächen werden für die Offenlandarten vollflächig kartiert, für die Röhrichtbrüter ggf. entlang von begehbaren/befahrbaren Röhrichtkanten oder Gräben.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen von See- und Fischadler sowie Weiß- und Schwarzstorch werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Aufgrund der Unzugänglichkeit weiter Röhricht- und Gewässerbereiche von der Landseite aus, ist der Einsatz eines Paddelbootes unumgänglich (u.a. Schollener See, Stremel).

Die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe und die UNB Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, Anbau von Energiepflanzen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2004 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 20 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2024 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Elbaue Jerichow im Jahr 2024

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Elbaue Jerichow (Flächengröße 13.427 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Rohrdommel

Zwergdommel

Weißstorch

Fischadler

Wespenbussard

Wiesenweihe

Rohrweihe

Rotmilan

Schwarzmilan

Seeadler

Kranich

Wachtelkönig

Tüpfelsumpfhuhn

Kleines Sumpfhuhn

Trauerseeschwalbe

Flussseeschwalbe

Zwergseeschwalbe

Sumpfohreule

Eisvogel

Schwarzspecht

Mittelspecht

Neuntöter

Heidelerche

Sperbergrasmücke

Blaukehlchen

Brachpieper

Ortolan

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Knäkente (1)

Großer Brachvogel (1)

Bekassine (1)

Raubwürger (1)

Beutelmeise (1)

Steinschmätzer (1)

Rebhuhn (2)

Turteltaube (2)

Kiebitz (2)

Flussuferläufer (2)

Rotschenkel (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

Wiesenpieper (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

u.a.

Löffelente (1)

Krickente (2)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Kormoran): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3437-401_SPA0011.pdf

Drosselrohrsänger

Schilfrohrsänger

Schnatterente

Baumfalke

Austernfischer

Wendehals

Rohrschwirl

Rothalstaucher

Brandgans

Wiedehopf

- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

u.a.

Kolbenente

Grauammer

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Dommel-, Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt oder ersetzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassungen erfolgen für die meisten Arten flächendeckend im Gebiet.

Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wendehals und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen, die mind. 10 % der Gesamtfläche des EU-SPA umfassen und möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein sollen. Dabei sind die bei der Erstfassung in den Jahren 2003/04 kartierten Probeflächen (Hellwig 2004, 2005) zu verwenden sowie darüber hinaus Halbminutenfelder (ca. 100 ha). Deren Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Die Probeflächen werden für die Offenlandarten vollflächig kartiert, für die Röhrichtbrüter ggf. entlang von begehbaren/befahrbaren Röhrichtkanten oder Gräben.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen von See- und Fischadler sowie Weißstorch werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe und die UNB Stendal, Jerichower Land und Börde werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, Anbau von Energiepflanzen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung in den Jahren 2003 und 2004 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 20 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2024 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Mahlpfuhler Fenn im Jahr 2024

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mahlpfuhler Fenn (Flächengröße 1.210 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Schwarzstorch

Wespenbussard

Rotmilan

Seeadler

Kranich

Grauspecht

Schwarzspecht

Mittelspecht

Neuntöter

Ortolan

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Bekassine (1)

Raubwürger (1)

Turteltaube (2)

Kiebitz (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

Wiesenpieper (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3536-301_F035S026.pdf

Hohltaube

Schlagschwirl

Waldschnepfe

Waldwasserläufer

- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

u.a.

Wendehals

Schilfrohrsänger

Grauammer

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Waldschnepfe und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Seeadlers werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Die UNB Bördekreis und Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2006 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2024 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Auenwald Plötzkau im Jahr 2024

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Auenwald Plötzkau (Flächengröße 385 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Rohrdommel

Wespenbussard

Rohrweihe

Rotmilan

Schwarzmilan

Seeadler

Eisvogel

Grauspecht

Schwarzspecht

Mittelspecht

Neuntöter

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Raubwürger (1)

Kiebitz (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

Wiesenpieper (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4236-401_SPA0017.pdf

Graureiher

Wachtel

Hohltaube

Wendehals

Grauammer

- Alle weiteren ggf. vorkommenden Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Seeadlers werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Die UNB Bördekreis und Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2006 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2024 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Aland-Elbe-Niederung im Jahr 2025

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Aland-Elbe-Niederung (Flächengröße 5.123 ha) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Rohrdommel

Zwergdommel

Weißstorch

Fischadler

Wespenbussard

Rohrweihe

Rotmilan

Schwarzmilan

Seeadler

Kranich

Wachtelkönig

Tüpfelsumpfhuhn

Kleines Sumpfhuhn

Trauerseeschwalbe

Flussseeschwalbe

Eisvogel

Schwarzspecht

Mittelspecht

Neuntöter

Heidelerche

Sperbergrasmücke

Blaukehlchen

Ortolan

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Knäkente (1)

Großer Brachvogel (1)

Bekassine (1)

Raubwürger (1)

Beutelmeise (1)

Steinschmätzer (1)

Rebhuhn (2)

Turteltaube (2)

Kiebitz (2)

Flussuferläufer (2)

Rotschenkel (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

Wiesenpieper (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

u.a.

Löffelente (1)

Krickente (2)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Graureiher, Schafstelze, Bartmeise): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/2935-401_SPA0006.pdf

Drosselrohrsänger

Schilfrohrsänger

Schnatterente

Rothalstaucher

Schwarzhalstaucher

Brandgans

Wiedehopf

- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

u.a.

Wendehals

Grauammer

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Dommel-, Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt oder ersetzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassungen erfolgen für die meisten Arten flächendeckend im Gebiet.

Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen auf der Basis von Halbminutenfeldern (ca. 100 ha). Diese umfassen mind. 20 % der Gesamtfläche des EU-SPA und sollen möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein. Ihre Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Die Probeflächen werden für die Offenlandarten vollflächig kartiert, für die Röhrichtbrüter ggf. entlang von begehbaren/befahrbaren Röhrichtkanten oder Gräben.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen von See- und Fischadler sowie Weißstorch werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit von Gewässerbereichen von der Landseite aus, kann der Einsatz eines Paddelbootes sinnvoll sein (u.a. Aland, Stresower See).

Die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe und die UNB Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, Anbau von Energiepflanzen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der NSG-VO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2004 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 20 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2025 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2025
Ende: 30/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung im Jahr 2025

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung (Flächengröße 2.577 ha) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Schwarzstorch

Wespenbussard

Wiesenweihe

Rohrweihe

Rotmilan

Schwarzmilan

Kranich

Wachtelkönig

Tüpfelsumpfhuhn

Raufußkauz

Eisvogel

Schwarzspecht

Mittelspecht

Neuntöter

Heidelerche

Sperbergrasmücke

Ortolan

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Großer Brachvogel (1)

Bekassine (1)

Raubwürger (1)

Beutelmeise (1)

Turteltaube (2)

Kiebitz (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

Wiesenpieper (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (ohne Graureiher): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3132-401_SPA0008.pdf

Drosselrohrsänger

Schilfrohrsänger

Schlagschwirl

Rothalstaucher

- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

u.a.

Wendehals

Schilfrohrsänger

Grauammer

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Schwarzstorchs werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Die UNB Altmarkkreis Salzwedel wird vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2004 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2025 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2025
Ende: 30/11/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Milde-Niederung/Altmark im Jahr 2026

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Milde-Niederung/Altmark (Flächengröße 2.207 ha) im Jahr 2026 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Weißstorch

Wespenbussard

Wiesenweihe

Rohrweihe

Rotmilan

Schwarzmilan

Kranich

Wachtelkönig

Sumpfohreule

Eisvogel

Schwarzspecht

Mittelspecht

Neuntöter

Sperbergrasmücke

Ortolan

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Großer Brachvogel (1)

Bekassine (1)

Raubwürger (1)

Beutelmeise (1)

Rebhuhn (2)

Turteltaube (2)

Kiebitz (2)

Rotschenkel (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

Wiesenpieper (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graureiher, Wachtel, Schafstelze): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3334-401_SPA0009.pdf

Wiedehopf

- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

u.a.

Wendehals

Schilfrohrsänger

Grauammer

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine und Wachtelkönig vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Weißstorchs werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Die UNB Altmarkkreis Salzwedel und Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2004 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2026 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2026
Ende: 30/11/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Salziger See und Salzatal im Jahr 2027

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Salziger See und Salzatal (Flächengröße 650 ha) im Jahr 2027 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Rohrdommel

Zwergdommel

Wespenbussard

Wiesenweihe

Rohrweihe

Rotmilan

Schwarzmilan

Kranich

Wachtelkönig

Tüpfelsumpfhuhn

Kleines Sumpfhuhn

Uhu

Eisvogel

Neuntöter

Sperbergrasmücke

Blaukehlchen

Ortolan

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Knäkente (1)

Raubwürger (1)

Beutelmeise (1)

Steinschmätzer (1)

Rebhuhn (2)

Turteltaube (2)

Kiebitz (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

Wiesenpieper (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

Löffelente (1)

Krickente (2)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (ohne Bartmeise, Schwarzkehlchen : https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4536-401_SPA0020.pdf

Drosselrohrsänger

Schilfrohrsänger

Schnatterente

Schellente

Wendehals

Rothalstaucher

Schwarzhalstaucher

Brandgans

Wiedehopf

- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

u.a.

Grauammer

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.

Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Die UNB Mansfeld-Südharz und Saalekreis werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2007 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10-15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2027 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2027
Ende: 30/11/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd im Jahr 2027

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd (Flächengröße 222 ha) im Jahr 2027 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

1. Brutvogelerfassung

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten:

- Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

Rohrdommel

Rohrweihe

Rotmilan

Schwarzmilan

Neuntöter

Heidelerche

Sperbergrasmücke

Blaukehlchen

Brachpieper

- Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020)

u.a.

Raubwürger (1)

Steinschmätzer (1)

Rebhuhn (2)

Turteltaube (2)

Feldschwirl (2)

Braunkehlchen (2)

- Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017)

- Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (ohne Sumpfrohrsänger, Teichrohrsänger, Blässhuhn, Uferschwalbe, Zwergtaucher): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4737-401_SPA0025.pdf

Drosselrohrsänger

Wendehals

Bienenfresser

- Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf

u.a.

Wiedehopf

Grauammer

Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.

Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 1-2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rohrdommeln und ggf. weiteren nachtaktiven Arten vorzusehen.

Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.

Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen.

Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich.

Die UNB Saalekreis wird vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen.

Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung).

2. Revierbildung und Digitalisierung

Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben.

3. Dokumentation, Auswertung und Bericht

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2007 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Die Leistung ist bis zum 30.10.2027 zu erbringen.

Als Abschlussbericht gelten

- die in ornitho.de verfügbaren Originaldaten der Begehungen (erfasst mit NaturaList),

- die an die Vogelschutzwarte zu übergebenden GIS-Shapes der Reviermittelpunkte der wertgebenden Arten,

- das Manuskript für den Jahresbericht Vogelmonitoring über die Ergebnisse der Kartierungen (nach Aufbau der letzten Hefte der Jahresberichte) als weitgehend unformatierte Worddatei, sowie den Exceldateien der Grafiken,

- die Fotodokumentation (jpg, ggf. raw-Format, Auflösung mind. 300 dpi, mit Angaben zu Ort und Datum).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2027
Ende: 30/11/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/09/2023
Ortszeit: 10:01

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/08/2023