TGZ_BDC_13_WS Referenznummer der Bekanntmachung: TGZ_BDC_13_WS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Damerow-Straße 3
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.technologiepark-weinberg-campus.de
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 10
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34520933260
Fax: +49 34520933280
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.projectum-steuerungsgesellschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGZ_BDC_13_WS
Wärmeschutz und Energiebilanzierung
TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH
Heinrich-Damerow-Straße 3
06120 Halle (Saale)
Der Technologiepark Weinberg Campus Halle ist der wichtigste Innovations- und Gründungsstandort für Life-Science, Biomedizin und Materialwissenschaften in Mitteldeutschland. Zur Beförderung innovativer Unternehmensgründungen und Ansiedlungen beabsichtigt die TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum GmbH (TGZ), im Rahmen des Projektes "Neue Campus-Mitte", den Neubau eines hochtechnischen Gebäudekomplexes, der zum einen dem "Business Development Center for Life Sciences, New Materials and Green Economy" (nachfolgend: Business Development Center; BDC) zur Verfügung stehen soll. Das BDC ist für vornehmlich kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit innovativen, wissensbasierten und/oder technologieorientierten Geschäftsmodellen vorgesehen. Kernzielgruppe sind Startups und junge Wachstumsunternehmen.
Die Errichtung des Gebäudekomplexes in der "Neuen Campus-Mitte" des Technologieparks Weinberg Campus wird Kooperation, Kommunikation und Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern sowie die Attraktivität des Standortes als Zukunftsort im Land Sachsen-Anhalt steigern.
Der derzeitige Arbeitsstand geht von 5 Vollgeschossen mit max. 5 m Geschosshöhe, darauf einem zurückspringenden Staffelgeschoss und einem Gebäudehochpunkt als Akzent aus. Daraus ergibt sich eine Gebäudehöhe von max. 30,0 m bis Oberkante Attika und max. 37,0 m für den Gebäudehochpunkt.
Der Bereich des BDC wird ca. 15.000 m2 Bruttogeschossfläche und davon 10.000 m2 Nutzungsfläche umfassen.
Das für den Bau vorgesehene Grundstück hat eine Fläche von ca. 16.000 m2 und grenzt an öffentlichen Verkehrsraum an.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Fachplanungen Wärmeschutz und Energieberatung für den Neubau des BDC.
Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Bewertungsmatrix
1. 2 Referenzen für die Erstellung eines Wärmeschutznachweises für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit BGF von mind. 2.000 m² gem. GEG und EnEV (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift)
2. 1 Referenz für die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für einen Neubau aus dem Bereich Laborbau mit Laboren mind. S2-Standard aus den letzten 5 Jahren und einer BGF von mind. 1.000m²
3. 1 Referenz für die Erstellung von Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen und Gebäuden für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit einer BGF von mindestens 1.000 m²
4. 1 Referenz für die Berechnung von Wärmeverlusten über Wärmebrücken für den Neubau eines Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit BGF von mind. 1.000 m² gem. GEG und EnEV (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift)
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Die Leistungen an den Referenzprojekten müssen abgeschlossen sein, die Übergabe der erstellen Unterlagen an den Bauherren darf max. 5 Jahre zurückliegen (d. h. spätestens in 08/2018)
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Fachplanungen Wärmeschutz und Energieberatung für den Neubau des BDC.
Die Leistungen werden stufenweise/optional beauftragt
In der ersten Leistungsstufe wird die Fachplanung Wärmeschutz und Energieberatung der Leistungsphasen 1-4 beauftragt und optional die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1-4.
Die zweite Leistungsstufe umfasst die Leistungsphase 5-6 der Fachplanung Wärmeschutz und Energieberatung und optional die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 5-6, die dritte Leistungsstufe umfasst optional die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 für die Fachplanung Wärmeschutz und Energieberatung.
Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Stufen auch zusammen zu beauftragen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
• Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
1. Benennung der projektverantwortlichen Person (Fachprojektleiter) mit Nachweisen zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person:
- berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium, welches zur Bearbeitung der der Aufgabestellungbefähigt, Nachweis durch Studienabschlussurkunde
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung energetischer Belange von Hochbauvorhaben, Nachweis durch personenbezogene Referenzliste der letzten 5 Jahre.
2. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F)
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. (siehe Formblatt 235)
Ist dies der Fall, ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt 236) zwingend mit dem Teilnahmeantrag
4. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass sie sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass er im Falle der Beauftragung, gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. (siehe Formblatt B) Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen. (siehe Formblatt A)
5. Einreichung der Bewerbererklärung nach Abschnitt 2
6. Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 523 EU, diese ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben
7. Eigenerklärungen zum TVergG LSA
- Eigenerklärung zur Tarfitreue, Mindeststundenentgeld und Entgeldgleichheit (§ 11 TVergG LSA)
- Ergänzende Vertragsbedingungen zu § 13 TVergG LSA und § 18 TVergG LSA
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz § 14 TVergG LSA
(Das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) muss nicht verwendet werden, da alle erforderlichen Angaben mit den Formblättern abgefragt werden.)
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt C)
2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten fünf Geschäftsjahren (siehe Formblatt C)
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 3.000.000,00 € für Personenschäden, 1.500.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen.
4. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mit-glied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Be-scheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Her-kunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote).
6. Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
7. Angabe des Bewerbers zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
8. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur durch wenigstens einen Büroinhaber oder Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften. §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
Die Formblätter sind für die Strukturierung und Wertung der Angebote zwingender Bestandteil.
1. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft der letzten fünf Jahre muss mindestens 5 Personen betragen.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 3.000.000,00 € für Personenschäden, 1.500.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
3. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur durch wenigstens einen Büroinhaber oder Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften. §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
1. 2 Referenzen für die Erstellung eines Wärmeschutznachweises für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit BGF von mind. 2.000 m² gem. GEG und EnEV (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift)
2. 1 Referenz für die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für einen Neubau aus dem Bereich Laborbau mit Laboren mind. S2-Standard aus den letzten 5 Jahren und einer BGF von mind. 1.000m²
3. 1 Referenz für die Erstellung von Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen und Gebäuden für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit einer BGF von mindestens 1.000 m²
4. 1 Referenz für die Berechnung von Wärmeverlusten über Wärmebrücken für den Neubau eines Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit BGF von mind. 1.000 m² gem. GEG und EnEV (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift)
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbung bis Bewerbungsstichtag vorzulegen. Für Nachunternehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung und Wertung der Angebote zwingender Bestandteil.
1 Referenzen für die Erstellung eines Wärmeschutznachweises für den Neubau eines Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren gem. GEG und EnEV (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift)
Ingenieur - § 44 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
-Betriebshaftpflichtversicherung mit einer mind. Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit von 3.000.000 Euro für Personenschäden und 1.500.000 Euro für Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit (siehe Ziffer II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
-HOAI / AHO in der geltenden Fassung (bei Büro im Inland)
Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftrag vergeben wird:
-Arbeits-/Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner für jede Leistungsphase (Planung, Bau) zu benennen. Arbeits-/Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder der Arbeits-/Bewerbergemeinschaften vorlegen. Projektgesellschaften sind ebenfalls zulässig.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaft ist die Erklärung (Formblatt F) von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden. (Formblatt 235/236)
Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur durch wenigstens einen Büroinhaber oder Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaft. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Eigenerklärung Sanktionspaket EU: Gemäß Vordruck 523 EU
Eigenerklärung gem. TVergG LSA
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme- und Angebotserarbeitung wird keine Entschädigung gezahlt.
Der Auftraggeber behält sich vor, in der 39.KW 2023 Präsentationstermine durchzuführen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Erkannte Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 III Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Abgabe des Angebots bei der unter Punkt I.1) benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.