Bewirtschaftung Öffentlicher WC-Anlagen der Landeshauptstadt Magdeburg Referenznummer der Bekanntmachung: SAB 308/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sternstr. 13
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391-5404647
Fax: +49 391-5404605
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de/sab
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Öffentlicher WC-Anlagen der Landeshauptstadt Magdeburg
Der Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb der Landeshauptstadt Magdeburg, schreibt die Reinigung, Wartung und Instandhaltung von 18 öffentlichen
WC-Anlagen in der Landeshauptstadt Magdeburg aus.
Stadtgebiet Magdeburg
Der Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb der Landeshauptstadt Magdeburg, schreibt die Reinigung, Wartung und Instandhaltung von 18 öffentlichen
WC-Anlagen in der Landeshauptstadt Magdeburg aus.
Option: Der Auftrtag kann einseitig durch den Auftraggeber zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden, bis max. 31.12.2027.
Option: Der Auftrtag kann einseitig durch den Auftraggeber zwei Mal um je ein weiteres Jahr verlängert werden, bis max. 31.12.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zu beachten ist, dass nur Angebote abgegeben werden können, bei denen der Firmensitz des Auftragnehmers max. 20 km von der Stadtgrenze entfernt liegt.
Abschnitt IV: Verfahren
39104 Magedburg, Sternstr. 13
Es sind keine Bieter bei der Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juli 2027
Bieterfragen können bis zum 31.08.2023 gestellt werden.
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141529
Der Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Lehnt der Auftraggeber ab, der Rüge abzuhelfen, kann der Antragsteller nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach der ablehnenden Mitteilung des Auftraggebers den Antrag auf "Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens" bei der oben genannten Vergabekammer stellen (§ 160 GWB). Der Auftraggeber wird von der Zuschlagerteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, elektronisch informieren. Der Vertrag wird frühestens 15 Tage später geschlossen.