Modernisierung und Instandsetzung Hyparschale, 3. Bauabschnitt, Kleiner Stadtmarsch 7, 39114 Magdeburg, Los - Außenanlagen Elektrotechnik (30-ZV-0167/23) Referenznummer der Bekanntmachung: 30-ZV-0167/23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 146-466057)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: (Sitz) Katzensprung 2
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 391-5402445
Fax: +49 391-5405323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Instandsetzung Hyparschale, 3. Bauabschnitt, Kleiner Stadtmarsch 7, 39114 Magdeburg, Los - Außenanlagen Elektrotechnik (30-ZV-0167/23)
Sanierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes zur
Ermöglichung der erneuten Nutzung als vielseitiger Veranstaltungsort
Gewährleistung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheit,
insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz
Erhalt der architektonisch einprägsamen Gebäudekubatur
Optimierung der Nutzungsmöglichkeiten der Hyparschale, insbesondere durch:
Ermöglichung des Angebotes an flexibel nutzbaren Veranstaltungs- und Tagungsräumen
Erneuerung der Gebäudetechnik
Energetische Aufwertung der Gebäudehülle unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes
Schaffung eines angemessenen Hochwasserschutzes
Erarbeitung eines Lichtkonzeptes für die Verbesserung der Außenwirkung im Stadtraum Magdeburgs
Verbesserung der Außenraumqualität (durch Integration in das Gesamtkonzept der
Außenanlagenplanung).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten
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mit dem Angebot einzureichen sind:
- Eigenerklärung- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
- Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten
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mit dem Angebot einzureichen sind:
- Eigenerklärung- Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022
- Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Formblatt 221 VHB Stand 2019) oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222 VHB Stand 2019)
- Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
- Bieterangabenverzeichnis
Präqualifizierte Unternehmen/ Mitglieder einer Bietergemeinschaft führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) vor zulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 VHB 2017 - Stand 2019, das Formblatt 124 ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt) (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers:
- Aufgliederung der Einheitspreis (Formblatt 223 VHB Stand 2019)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)