Beleihung für die Durchführung der Aufgaben der Bauverwaltung bei Zuwendungsbauten Referenznummer der Bekanntmachung: 103.b_R404-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141263
Fax: +49 3455141488
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beleihung für die Durchführung der Aufgaben der Bauverwaltung bei Zuwendungsbauten
Rahmenvereinbarung über Ingenieurleistungen betreffend die baufachlichen Prüfungen bei Zuwendungen für Baumaßnahmen im Land Sachsen-Anhalt gemäß den Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltordnung (ZBau)
Bereich Wasserversorgungsanlagen
Bereich Wasserversorgungsanlagen
Verlängerung um 1 Jahr
"Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie des Just Transition Fund (JTF)
Bereich Abwasseranlagen
Bereich Abwasseranlagen
Verlängerung um 1 Jahr
"Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie des Just Transition Fund (JTF)
Bereich Energieanlagen
Bereich Energieanlagen (Produktionsanlagen, Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasserstoff- und andere Energieleitungen und -verteilungsanlagen, Speichersysteme)
Verlängerung um 1 Jahr
"Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) sowie des Just Transition Fund (JTF)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erfolgen.
Eigenerklärung:
1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
3. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung
(Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II. Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zu Umsätzen
- Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Vergabeunterlagen bei.
Folgende Nachweise/Erklärungen sind zusätzlich zum Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis) mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
- durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/ Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Rechtsform, die das Unternehmen, dem der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Juristische Person des privaten Rechts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Datenschutz:
Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Losvergabe:
Es kann auf ein, mehrere oder alle Lose geboten werden.
Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung kann mit einem einzigen oder mehreren Teilnehmern geschlossen werden.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Vereinbarung nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.