Lieferung von 4 Kommunalfahrzeugen für die Kreisstraßenmeisterei Referenznummer der Bekanntmachung: O/VGV/68/27-23/ks
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Ort: Köthen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Recht/ FD Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 349660-1192
Fax: +49 349660-1193
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anhalt-bitterfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 4 Kommunalfahrzeugen für die Kreisstraßenmeisterei
Beschaffung von 4 Kommunalfahrzeugen, nebst diversen Anbauteilen, für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Am Flugplatz 1
06366
Köthen (Anahlt)
Deutschland
4 Fahrzeuge mit Anbaugeräten für die Arbeiten der Kreisstraßenmeisterei
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung in der Industrie- und Handelskammer)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 - 2022)
- Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftragsgebers innerhalb der letzten 3 Jahre (namentliche Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber nicht notwendig)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Abweichung der Lieferfrist von bis zu 2 Monaten wird durch den Auftraggeber akzeptiert.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345514-1115
Fax: +49 345514-1115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de