GNUE Forschungsbau „Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion“ (InFonaL) - Vergabe der Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: InFonaL Köthen-Los1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gropiusallee 1
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Günther
E-Mail:
Telefon: +49 340-50251141
Fax: +49 340-50251299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://blsa.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
GNUE Forschungsbau „Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion“ (InFonaL) - Vergabe der Objektplanung Gebäude
II.1.4) Kurze Beschreibung: (max. Anzahl Zeichen:1000)
Es ist geplant, auf dem Gelände der Hochschule Anhalt in Köthen, Am Hubertus, im Bereich des derzeitigen Sportplatzes einen Forschungsneubau („InFonaL“) zu errichten. Mit diesem neuen Gebäude können die beteiligten Wissenschaftler ihre Arbeitsgebiete und die praktische Umsetzung in Laboren bzw. mittels Geräten und Anlagen, die bisher an zwei Hochschulstandorten stattfindet, zukünftig an einem Ort synergetisch bündeln.
Im Forschungsbau InFonaL werden nachhaltige, innovative und funktionale Lebensmittel auf der Grundlage neuer Rohstoffbasen sowie der Nutzung von bisherigen Side-Products erforscht und entwickelt.
Durch die Hochschule Anhalt wurde ein detaillierter Bauantrag mit qualitativen und quantitativen Bedarfsanforderungen erstellt, der Basis für die Planung ist.
Der Gesamtbedarf an Nutzfläche (NUF) beträgt lt. Bauantrag ca. 2.082 m². Dieser Bedarf, der keine technischen Funktionsflächen (TF) oder Verkehrsflächen (VF) enthält, unterteilt sich in 1.438 m² für Laboratorien, davon zwei S2-Labore, 264 m² Büroflächen und 380 m² Funktionalbereiche (Seminar-/Beratungsraum, Bibliothek, Lager, Sozialräume) Im Rahmen der Maßnahme sind weiterhin ca. 25 PKW-Stellplätze, 25 überdachte Fahrradstellplätze und die Außenanlagen incl. einer Müllstation (5 Behälter a 240 l für Abfälle und Reststoffe aus der Forschung) sowie eine neue Zufahrtsstraße von der Fasanerieallee zu errichten.
Das Projekt wird aus Landes- und Bundesmitteln finanziert. Der Baubeginn ist für 2026 und eine Fertigstellung der Baumaßnahme bis Ende 2028 geplant.
Der Umfang der zu erbringenden Objektplanungsleistungen Gebäudeplanung nach § 34 HOAI beinhaltet zunächst die Grundleistung der LP2 sowie zusätzlich besondere Leistungen. Im Ergebnis der Leistungsstufe 1.1 der Planung ist eine KVM-Bau (Kostenvoranmeldung Bau) vom Planungsteam zu erstellen, die der haushaltsrechtlichen Freigabe der Baumaßnahme dienen soll.
Die stufenweise, optionale Weiterbeauftragung der Leistungsstufen 1.2, 2, 3, 4, 5 (LP 3-9) ist nach Genehmigung der KVM-Bau vorgesehen.
Die Planung des Gebäudes hat unter Berücksichtigung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher sowie aller weiteren öffentlich-rechtlicher Belange zu erfolgen. Der Neubau ist unter Berücksichtigung § 34 BauGB auf dem zur Verfügung stehenden Baufeld zu entwickeln.
Die Anforderungen nach GEG sind mindestens zu erfüllen und es ist ein Energiesparkonzept nach dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen zu erarbeiten.
Wesentliche weitere Anforderungen an die Baumaßnahme sind die angestrebte
BNB-Zertifizierung mit dem Siegel Silber sowie die Ausführung der Planung mittels BIM entsprechend der Leistungsbeschreibung BIM.
Das Projekt ist in einem sehr engen Zeitrahmen zu planen und zu realisieren.
Mit der Angebotsabgabe ist im zweiten Teil des Verfahrens eine Konzeptidee für das neue Gebäude vorzulegen und im Rahmen eines gesonderten Termins zu präsentieren.
Köthen, Am Hubertus, im Bereich des derzeitigen Sportplatzes
Planungsleistungen für Objektplanung gem. §34 HOAI, Leistungsphasen 2 bis 9 HOAI, Grundleistungen und Besondere Leistungen
1. Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gemäß Ziffern III.1.2 und III.1.3 erfüllen.
2. Sollten mehr als fünf Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, erfolgt eine Abstufung nach folgenden weiteren Wertungskriterien zu den zwei vorgelegten Referenzerklärungen:
zu Referenz 1 (es sind maximal 10 Punkte erreichbar)
1. Standard der Zertifizierung
Kriterium - Punkte
keine Zertifizierung nach BNB oder DGNB - 0 Punkte
erfolgte Zertifizierung nach BNB oder DGNB - 5 Punkte
2. Baukosten KG 300 und 400 (brutto)
Kriterium - Punkte
8 Mio.€ - 0 Punkte
mehr als 8 Mio.€ bis 10 Mio.€ - 3 Punkte
mehr als 10 Mio.€ - 5 Punkte
zu Referenz 2 (es sind maximal 10 Punkte erreichbar)
1. Standard der Zertifizierung
Kriterium - Punkte
keine Zertifizierung nach BNB oder DGNB - 0 Punkte
erfolgte Zertifizierung nach BNB oder DGNB - 5 Punkte
2. Baukosten KG 300 und 400 (brutto)
Kriterium - Punkte:
15 Mio.€ - 0 Punkte
mehr als 15 Mio.€ bis 20 Mio.€ - 3 Punkte
mehr als 20 Mio.€ - 5 Punkte
3. Sollten mehr als fünf Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen und einen Gleichstand bei den weiteren Wertungskriterien erreichen, entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Hochschulzeugnis, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß VgV § 43 Absatz 1 zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist.
Zum Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist die Eintragungs-Nr. und Ort der Architektenkammer des bei der Architektenkammer registrierten Architekten bzw. bei Bauingenieuren der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, bei der der Bauingenieur als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetragen ist, zu nennen.
1. vollständig ausgefüllter Bewerberbogen u.a. mit den folgenden Angaben, Anlagen und Erklärungen:
a. Angaben zum Bewerber
b. Teilnahmeantrag
c. Erklärungen zur Eignung (einschließlich Punktebewertung Umsätze)
d. Unternehmensreferenzen
e. Angaben ARGE (nur auszufüllen, wenn zutreffend)
f. Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Anderen (nur auszufüllen, wenn zutreffend)
2. Bestehen einer Haftpflichtversicherung bzw. Verpflichtung zum Abschluss einer Projektversicherung über die gesamte Projektlaufzeit.
1. erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß §§ 75 und 44 VgV und Bauvorlageberechtigung.
2. 8 qualifizierte Mitarbeiter (Architekten ( Ingenieure).
3. Deckungssummen der Versicherung von
- 3.000.000 € für Personenschäden und
- 5.000.000 € für sonstige Schäden
- mit zweifacher Maximierung
Eigenerklärungen zu 2 Referenzen, welche den nachgenannte Mindeststandards entsprechen.
Referenz 1
- Neubau eines Büro-, Verwaltungs- oder Laborgebäude,
- Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI (Objektplanung) erbracht,
- Übergabe das Referenzobjekts an den Bauherrn nach dem 01.01.2015
- Baukosten (KG 300 und 400) nach DIN 276 8.000.000 € (brutto).
Referenz 2
- Neubau eines Laborgebäudes,
- mit einem S2-Labor
- Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI (Objektplanung) erbracht,
- Übergabe das Referenzobjekts an den Bauherrn nach dem 01.01.2015,
- Baukosten (KG 300 und 400) nach DIN 276 15.000.000 € (brutto).
Zu beiden Referenzen ist die Beschreibung der eigenen Leistung (bei ARGE nur den eigenen Leistungsanteil beschreiben) darzulegen. Die Beschreibung ist auf einem separaten und vom Bewerber hinzuzufügenden Blatt in Wort und ggf. Bild darzustellen. Sie darf nur zwei Blätter DIN A4 oder ein Blatt DIN A 3 umfassen, inklusive etwaiger Bilder; Schrifttyp Arial 10.
so. III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform(www.evergabe-online.de) eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
2. Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen.
3. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen (mit Anlagen) hinaus sind nicht erwünscht.
4. Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten: Weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen.
5. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform (www.evergabe-online. de) darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
6. Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform (www.evergabe-online.de) zu richten.
7. Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 18.08.2023, bis 16:00 Uhr.
8. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.