Promotion, Events und Messen im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Martin Böttcher
E-Mail:
Telefon: +49 391/53631150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nasa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Promotion, Events und Messen im Bahn-Bus-Landesnetz Sachsen-Anhalt
Gegenstand des Auftrags ist u. a. die Planung, Organisation und Umsetzung von Promotion, Events und Messen für die NASA GmbH, ihre Marken Mein Takt und INSA sowie punktuell für das Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
Gegenstand des Auftrags ist u. a. die Planung, Organisation und Umsetzung von Promotion, Events und Messen für die NASA GmbH, ihre Marken Mein Takt und INSA sowie punktuell für das Ministerium für Infrastruktur und Digitales. Dazu zählen insbesondere:
• Bereitstellung und Steuerung von Promotion-Personal für den ganzjährigen Einsatz des Mobilteams der NASA GmbH in Zügen und Bussen
• Planung, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen (B2B und B2C) und Messeauftritten in Sachsen-Anhalt
• Planung, Organisation und Umsetzung von NASA-Präsenzen/Ständen auf Events Dritter
• Promotioneinsätze auf Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt
• Beschaffung, Lagerung, Bereitstellung sowie Auf- und Abbau von (gebrandetem) Veranstaltungsmobiliar
• medienübergreifende Bewerbung ausgewählter Veranstaltungen
• Planung und Produktion von Giveaways, Werbeartikeln und gebrandeter Kleidung
• Unterstützung bei der Umsetzung von Gewinnspielen
• Recherche und Buchung von Fotografen, Videoproduzenten etc.
• Produktion von veranstaltungsbezogenen Broschüren, Infoflyern, Image- und Erklärfilmen etc.
• Lager- und Logistikleistungen
• Betreuung und Weiterentwicklung von Kooperationen
Vertrag kann maximal um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist das Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären, vor Zuschlagserteilung wird durch den Auftraggeber eine Abfrage beim Wettbewerbsregister erfolgen.
Hinweise:
• Im Vordruck für das Angebotsschreiben sind die entsprechenden abzugebenden Eigenerklärungen aufgelistet.
• Sollten Aussagen auf diesen Vordrucken für einen Bieter nicht zutreffen, so sind die entsprechenden Passagen sichtbar und eindeutig zu streichen. In diesem Falle muss der Bieter eine ergänzende Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, weshalb die Streichung erforderlich war und welche Gründe dafürsprechen, dass trotzdem die Zuverlässigkeit und/oder die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters gegeben ist.
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Anebots ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden o. g. Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
• Eigenerklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes bezüglich der Events und Promotion, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Angabe jeweils netto und in Euro. Soweit Umsätze von dem Bieter zusammen mit anderen (z. B. einer Arbeitsgemeinschaft) erbracht wurden, ist der jeweilige Eigenanteil berücksichtigungsfähig.
• Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten
Der Bieter legt seine fachliche und technische Eignung anhand der folgenden Erklärungen und Nachweise dar. Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, fachkundige und leistungsfähige Unternehmen oder Konsortien (Bietergemeinschaft) vergeben. Eine Eignung ist gegeben, wenn die nachfolgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt werden. Dabei sind zu allen genannten Punkten Angaben zu machen:
• Unternehmenspräsentation über die Historie und Philosophie der Agentur (max. 5 Seiten).
• Darstellung des Leistungsspektrums (Leistungsportfolios) des Bieters.
• Darstellung der Erfahrungen des Unternehmens bei der Planung, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen sowohl B2C mit jeweils mindestens 500 Besuchern als auch B2B mit jeweils mindestens 50 Besuchern. Davon sind mindestens drei Referenzen ausführlich zu erläutern (Zeitraum, Art der Veranstaltung, konkreter Leistungsumfang der Agentur, ggf. eingebundene Partner, besondere Herausforderungen). Unter den drei Referenzen müssen sich sowohl B2B- als auch B2C-Veranstaltungen wiederfinden. In diesem Zusammenhang sind etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden selbstverständlich zu wahren. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Sollten keine diesbezüglichen Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
• Darstellung der Erfahrungen bei der Konzeption, Gestaltung und Produktion von Printmedien (umfasst insb. Flyer, Broschüren). Es sind mindestens drei Belege beizufügen. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Sollten keine diesbezüglichen Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
• Darstellung der Erfahrungen bei Konzeption und Schaltung von medienübergreifender Werbung für Veranstaltungen. Die Erfahrungen müssen sowohl klassische Medien (Plakate, Printanzeigen, etc.) umfassen als auch Onlineanzeigen in sozialen Medien. Es sind mindestens drei Belege inkl. Angaben zu den eingesetzten Medien beizufügen. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Sollten keine diesbezüglichen Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
• Darstellungen der Erfahrung bei Rekrutierung und Einsatz von Promotern auf Veranstaltungen. Es sind Ausführungen zu mindestens drei Einsätzen inkl. Angaben zu Art und Umfang des Einsatzes sowie zur Rekrutierung der Personale beizufügen. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Sollten keine diesbezüglichen Erfahrungen dargestellt werden, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften können auch gemeinsame Belege einreichen.
Es werden die zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 01.03.2023 notwendigen Anforderungen gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.subreport-elvis.de/E23459378. Mündliche bzw. telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Weitere Informationen zur elektronischen Vergabe erhalten Sie im Dokument DM-PROMO_2023_100_Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.