Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben Referenznummer der Bekanntmachung: Los 3 TWPL Stadthafen Haldensleben 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 20-22
Ort: Haldensleben
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39340
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haldensleben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben
Die Hafenanlage des Stadthafens (Hafenbecken) in Haldensleben entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll saniert werden. Im Stadthafen Haldensleben ist der Ersatzneubau einer Kaianlage in Spundwandbauweise über eine Länge von 130 m vorgesehen. Die Kaianlage ist entsprechend dem Stand der Technik mit Pollern, Holm, Steigeleitern, Reibepfählen und Kaistromsteckdosen auszurüsten. Die angrenzenden Flächen einschl. Ver- und Entsorgungsleitungen und der Regenwasserableitung ist über eine Tiefe von im Mittel 21 m bis zum angrenzenden Umschlaggelände der UHH zu überplanen. Eine Erschließung über die öffentliche Verkehrsanlage „Hafenstraße“ ist vorzusehen.
Eine Terminalbeleuchtung einschl. der Anbindung der Mastleuchten, sowie die Versorgungsan-bindung der Umschlagsanlagen sind als technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 zu überplanen.Die Bauausführung hat zwingend unter eingeschränktem Hafenbetrieb zu erfolgen. Der Stadthafen ist über die Hafenstraße an das klassifizierte Straßennetz angeschlossen.
Die Verkehrsfläche der Hafenanlage ist im Bestand mit einer Asphaltdecke befestigt, die aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer einen erheblichen Verschleiß aufweist.
Der Anschluss an das öffentliche Straßennetz erfolgt über eine ca. 120 m lange Zufahrt, die mittels Eckausrundung an die Hafenstraße anbindet. Diese Zufahrt ist im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls zu ertüchtigen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Planungsleistungen:
Tragwerksplanung Leistungsphasen 1 bis 4, optional Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 und Anlage 14 HOAI.
Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI.
Besondere Leistungen:
Keine
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
Mit dem Zuschlag zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 werden beauftragt, einschließlich der dazu erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Übertragung weiterer Leistungsphasen erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie vom AG innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vergabeverfahrens. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für die Infrastrukturmaßnahme Stadthafen Haldensleben
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in bzw. unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden in abgefordert und sind zu erklären/abzugeben. Die Formblätter zur Einreichung des Angebotes stehen im PDF-Format zur Verfügung. Er ist unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV.2.2) genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Das Fehlen der Angabe der Person (bei juristischen Personen-Firmenname und Anschrift), die das Angebot abgibt, führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Es gilt die Textform nach § 126b BGB. Das Angebot ist fristgerecht bei der unter digital über das Vergabeportal einzureichen. Angebote die als E-Mail oder per Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
2. Unter der in Ziff. I.3) genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen inkl. Aufgabenbeschreibung Angaben zur Verfahrensdurchführung sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
3. Etwaige Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal in elektronischer Form an die Kontaktstelle über das Vergabeportal zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Web-Seite einsehbar.
4. Hinweise zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sowie die Anlage zu Honorarangaben im Angebot sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Kosten für die Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa%20/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft%20/vergabekammern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.