Landschaftsgärtnerische Leistungen auf öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Magdeburg in 8 Losen, Leistungsjahr 2024 mit Option der Vertragsverlängerung für 2025, 2026 und 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 993323
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Große Diesdorfer Straße 160
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39110
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 391/73683
Fax: +49 391/7368409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.magdeburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsgärtnerische Leistungen auf öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Magdeburg in 8 Losen, Leistungsjahr 2024 mit Option der Vertragsverlängerung für 2025, 2026 und 2027
Los 1: Salbke, Los 2: Buckau, Los 3: Beyendorf-Sohlen, Los 4: Pechau, Randau-Calenberge, Los 5: August-Bebel-Damm, Los 6: Rothensee, Los 7: Ottersleben, Los 8: Alt Olvenstedt und Nord
Salbke
Landschaftsgärtnerische Leistungen im Stadtgebiet Salbke auf einer Gesamtfläche von 114.357 m².
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Buckau
Landschaftsgärtnerische Leistungen im Stadtgebiet Buckau auf einer Gesamtfläche von 99.815 m².
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Beyendorf-Sohlen
Landschaftsgärtnerische Leistungen im Stadtgebiet Beyendorf-
Sohlen auf einer Gesamtfläche von 45.928 m².
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Pechau, Randau-Calenberge
Landschaftsgärtnerische Leistungen in den Stadtgebieten
Pechau, Randau-Calenberge auf einer Gesamtfläche von 196.527 m².
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
August-Bebel-Damm
Landschaftsgärtnerische Leistungen auf dem August-
Bebel-Damm auf einer Gesamtfläche von 117.405 m².
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Rothensee
Landschaftsgärtnerische Leistungen im Stadtgebiet Rothensee auf einer Gesamtfläche von 158.636 m².
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Ottersleben
Landschaftsgärtnerische Leistungen im Stadtgebiet Ottersleben auf einer Gesamtfläche von 81.404 m².
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Alt Olvenstedt und Nord
Landschaftsgärtnerische Leistungen in den Stadtgebieten Alt Olvenstedt und Nord auf einer Gesamtfläche von 59.757 m².
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Bei mängelfreier Leistungserbringung wird der Vertrag im
gegenseitigen Einvernehmen jeweils um 1 Jahr (01.01. bis 31.12.) bis 2027
verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen
(Formblatt 124) ist vom Bieter auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot
beizufügen. Bei präqualifizierten Firmen ist dem Angebot stattdessen eine
Kopie der Präqualifizierungsurkunde beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden
Eintragungen besitzt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2,
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345514-1529
Fax: +49 345514-1115
Internet-Adresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße
gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
beim Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg, Große
Diesdorfer Straße 160 in 39110 Magdeburg gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg, Große
Diesdorfer Straße 160 in 39110 Magdeburg zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg, Große Diesdorfer
Straße 160 in 39110 Magdeburg gerügt werden.
Hilft der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg der
Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Landesverwaltungsamt
unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).