Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Seite 27 / 27 M19-FP7101-Umsetzung von Vorhaben i. R. der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)-Weinpavillon-Zimmerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-02-LEWL-ZI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987035
Fax: +49 3462-9987061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Seite 27 / 27 M19-FP7101-Umsetzung von Vorhaben i. R. der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)-Weinpavillon-Zimmerarbeiten
Für die Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2024 soll auf dem Gelände des bestehenden Kurparks oberhalb des für die LAGA hergestellten Weinberges am Saalehang eine Weinlaube mit Terrasse im Holzbau errichtet werden.
Die im nachgeführten Text der Funktionalbeschreibung aufgeführten Leistungen beschreiben die Erstellung und Inbetriebnahme der baulichen Anlage.
Die Weinlaube wird ein dauerhaftes Gebäude zur saisonalen Nutzung als Gastronomie. Dabei beschränkt sich die Nutzung auf das Sommerhalbjahr mit folgenden Funktionen:
* Gastraum mit Bestuhlung, Bar/Theke, Regal, Garderobe: 22,90 m²
* Küchenbereich mit Spüle und Regale: 5,63 m²
* barrierefreie Toilette, gendergerecht ohne Geschlechterzuordnung: 4,29 m²
* Terrasse: 44,80 m².
Eine durchgehende gastronomische Nutzung während der Saison ist nicht geplant, sondern eine anlassbezogene Nutzung (Event-gastronomie) und ggf. eine Vermietung für private Feierlichkeiten.
Die kubenhafte Weinlaube und die nach Südosten anschließende Terrasse bilden ein bauliches Ensemble in Holzbauweise. An statisch relevanten Bauteilen erfolgt eine Ergänzung durch Stahlbauelemente gem. Statischer Berechnung inkl. Positionsplänen.
Eine auf der Terrasse installierte Konstruktion aus axial angeordneten Stützen und Querstreben bildet eine räumliche Verbindung zur Laube.
Sie dienen gleichzeitig der Befestigung und als Rankhilfe von Weinstöcken, womit die örtlichen und Kurpark markanten Themen von Holzkonstruktion, Durch-/Wandelgang und Weinanbau miteinander in Verbindung gebracht werden.
Die gesamte Holzkonstruktion „schwebt“ über einer vorhandenen, leicht abschüssigen Grünfläche und wird konstruktiv auf Stahlstützen in Einzelfundamenten mit einem kleinen Abstand über dem Boden gegründet.
Die Erschließung erfolgt vom östlich gelegenen Weg aus barrierefrei über eine Rampe sowie vom westlich gelegenen Weg aus über eine kleine Treppenanlage, die beide Bestandteile der baulichen Ausführung und Ausschreibung sind.
Die Laube ist 8,05 m lang, 5,55 m breit und 3,8m hoch.
Der südlichen Längsseite der Laube schließen der Durchgang und die Terrasse mit gesamt 7,89 m x 6,22 m an. Die Terrasse ist mit vier Stützenpaaren und dreiseitig mit einem Geländer umzäunt. Die 3m hohen Stützenpaare dienen einer zukünftigen Berankung mit Weinreben und sind jeweils mit einer oberen Querstrebe miteinander verbunden.
Weinlaube BGF 44,83 m² Höhe 3,80 m, BRI 170,35 m³ Terrasse BGF 49,60 m²
Die Weinlaube wird in gedämmter Holzrahmenbaukonstruktion mit einem Flachdach mit Gefälledämmung errichtet. Sie beherbergt 2 Räume, den Gastraum mit Einbauelementen und Küchenzeile sowie ein barrierefreies WC.
Die Terrasse ist als Holzrahmenbaukonstruktion mit Holzdielen zu errichten. Die Geländer sind mit Stahlseil an den Stützen befestigt.
Die Rampe und die Treppe werden an die Terrasse angeschlossen und jeweils mit einem Stahlgeländer ausgestattet.
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Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Ausführung der Baumaßnahme nach Auftragserteilung alle für die fachgerechte Erfüllung des Vertragszweckes notwendigen Planungsleistungen, die nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sind, selbst zu erbringen und einzukalkulieren.
Dies bezieht sich u. a. auf die:
* Werkstatt- und Montagezeichnungen
* Fortschreibung von Ausführungsplanungen
* statische Berechnungen in Fortführung der Genehmigungsstatik.
Kurpark, 06231 Solestadt Bad Dürrenberg
siehe II.1.4
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
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Mindestanforderungen an Nebenangebote
- Nebenangebote gelten nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
- Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
- Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
- Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
- Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
- Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
- Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
- Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungskonform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Maßnahme:
M19-FP7101 Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)
Vorhaben:
Weinpavillon
Aktenzeichen:
710121000097
Schwerpunktbereich:
6b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Seite 27 / 27 M19-FP7101-Umsetzung von Vorhaben i. R. der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)-Weinpavillon-Zimmerarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.
Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
1.
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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Baustrom, Bauwasser
Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.
Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung.
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 50 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt:
Baustrom: 0,2 %
Bauwasser: 0,2 %
BauWC: 0,2 %
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Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).