Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse Referenznummer der Bekanntmachung: 41.15/5/2021_LK_MSH_2

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Umweltschutz
Postanschrift: Reideburger Straße 47
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lau.sachsen-anhalt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse

Referenznummer der Bekanntmachung: 41.15/5/2021_LK_MSH_2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-RL) verpflichtet die Länder zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (FFH-LRT), die in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind bzw. ausgeführt sein können. Die Mitgliedsstaaten überwachen den Erhaltungszustand (EHZ) der Arten und Lebensräume. Für die FFH-Berichtspflicht in 6-jährigem Turnus gemäß Art. 17 der FFH-Richtlinie sind möglichst aktuelle Angaben zum Erhaltungszustand der Lebensraumtypen erforderlich. Entsprechend dazu sind die FFH-LRT (sowie Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential) auch außerhalb der FFH-Gebiete zu erfassen. Hier ist die Erfassung der LRT im Landkreis Mansfeld-Südharz ausgeschrieben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 74 392.50 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1) Einordnung des Vorhabens

Entsprechend der o.g. FFH-Richtlinie der Europäischen Union ist die Bundesrepublik Deutschland und ebenso das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, die im Anhang I der FFH-RL genannten Lebensraumtypen zu erfassen, kartographisch flächenscharf darzustellen und ihren Erhaltungszustand zu bewerten. In diesem Fall trägt die Erfassung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL und Biotoptypen mit entsprechendem Entwicklungspotential zur Bildung einer Grundlage für die Berichtspflichten des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der EU bei.

2) Leistungsumfang

Die Leistung umfasst die 1. Ersterfassung von FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen im Ostteil des Landkreises Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse in dem unter Punkt 3 näher bezeichneten Gebieten, 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte, 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse.

3) Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse

Bearbeitungsgebiet ist der Bereich der nachfolgend aufgeführten DTK10

4535NO Blatt Erdeborn

4435SO Blatt Lüttchendorf

4435NO Blatt Polleben

Siehe Shapefile "Kart_MSH" in der Anlage.

Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Nicht bearbeitet wird der Bereich der Ausschlussflächen. Ausschlussflächen sind Natura2000-Gebiete, Flächenkulisse der Steppenrasenkartierung, Bereich

Romonta Amsdorf (Tagebau und Rekultivierungsgebiet), Siehe Shapefile "A_MSH" in der Anlage.

4) Hinweise und Erläuterungen

4.1. Methodische Hinweise

Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen. Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Werden LRT-Vorkommen durch eine FFH-Gebietsgrenze geteilt, sind für beide Teilflächen des LRT jeweils Datensätze anzulegen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Für LRT ist ergänzend dazu ein LRT-spezifischer Zusatzbogen auszufüllen, auf dem die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto). Für den Fall, dass auf einer Fläche ein oder mehrere Nebencodes erfasst werden, sind Flächengrößen für Haupt- und Nebencodes anzugeben. Bezugsflächennummern aus Vorkartierungen sind, sofern möglich, beizubehalten. Neue Objekte sind fortlaufend so zu nummerieren dass keine Dopplungen innerhalb des FFH-Gebietes bzw. einer DTK10 entstehen.

Streuobstwiesen: Wird bei einer Streuobstwiese als Unterwuchs ein LRT festgestellt und besitzen beide Codes eine identische Flächengröße, so ist die Fläche als LRT (Hauptcode) zu erfassen. Der Code für die Streuobstwiese (HSA, HSB, HSC, HSD, HSE, HSF) soll als Nebencode hierbei abweichend ohne

Flächengröße eingetragen werden.

Grünland-LRT: Für die Grünland-LRT 6440 und 6510 ist zu entscheiden, ob es sich um eine magere Ausprägung handelt. Methodische Vorgaben zu deren Einordnung befinden sich auf dem LRT-spezifischen Zusatzbogen. Die Ergebnisse sind auf Erfassungsbögen und in dem Datenbanksystem BioLRT zu dokumentieren und in einem Kurzbericht zusammenzufassen. Die Flächen werden mittels geeignetem GIS-Programm digitalisiert.

4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen

Lage und Flächenausdehnung der vorgegebenen LRT sind im Gelände zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Die Eigenschaft als gesetzlich Geschützter Biotop ist zu ermitteln. Alle Sachdaten gem. Kartieranleitung Lebensraumtypen sind mit aktuellem Stand zu erheben. Sofern sich der Erhaltungszustand oder die Flächenausdehnung erheblich geändert haben, so ist dafür ein Trendgrund anzugeben. Erhebliche Änderungen sind Änderungen in der Bewertung eines der 3 Teilkriterien Lebensraumtypische Habitatstrukturen, Lebensraumtypisches Artinventar, Beeinträchtigungen sowie des Gesamt-Erhaltungsgrades) oder signifikante Flächenverluste. Die Dokumentation erfolgt auf dem Zusatzbogen. Lässt sich der LRT auf der ursprünglichen Fläche nicht mehr nachweisen, d.h. es ist von einem Verlust auszugehen, wird diese Fläche mit dem aktuellen Biotopcode erfasst und ggf. ein Entwicklungspotenzial vermerkt. Sofern bekannt ist eine Ursache anzugeben.

4.1.2. Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen

Es wird eine vollständige Erfassung der LRT im beauftragten Gebiet angestrebt. Das Gebiet ist daher in geeigneter Weise so zu begehen, dass bisher unbekannte LRT-Vorkommen aufgefunden werden. Sofern vorhanden, werden durch den AG LRT-Verdachtsflächen zur Verfügung gestellt, die aufzusuchen sind. Das Ergebnis der Begehungen ist im Text zu beschreiben. Neue LRT-Vorkommen sind nach den Vorgaben der KA LRT vollständig zu erfassen und der LRT-spezifische Zusatzbogen auszufüllen.

4.1.3. Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen

Flächen, die keinem LRT zugeordnet werden können, bei denen nach Einschätzung durch den Kartierer jedoch ein kurzfristiges (a) bzw. mittelfristiges (b) Entwicklungspotenzial zu FFH-LRT vorhanden ist, sind mit dem zutreffenden Biotopcode zu erfassen, zu beschreiben und das Entwicklungsziel anzugeben.

Außerhalb der FFH-Gebiete erfolgt die Aufnahme von LRT-Entwicklungsflächen nur im Ausnahmefall.

4.1.4. Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB)

Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B. Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen. Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt. Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder". Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf. Nebencodes). Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist.

4.1.4 Bericht

In einem Kurzbericht sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung zusammengefasst werden. Der Bericht muss folgende Bestandteile enthalten:

Kurzbeschreibung des Gebietes

Übersichtstabelle der kartierten Flächen mit Angabe des LRT-oder Biotopcodes, des Erhaltungszustandes (EHZ) von LRT und Veränderungen (Löschungen, ggf. geänderter EHZ oder LRT-Code, Teilungen, Verlustgründe soweit erkennbar)

kurze verbale Einschätzung der Gesamtgebietssituation, insbesondere von Erhaltungszuständen und Beeinträchtigungen der LRT, es sind im Bericht die Gefährdungsursachen anhand der Referenzliste des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) aufzuschlüsseln (s. www.bfn.de, vgl. https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/030306_refgefaehrd.pdf)

naturschutzfachliche Einschätzung der nicht als LRT erfassten Gebietsteile als Ergebnis der flächenhaften Begehung

Protokoll von Absprachen bzw. Recherchen mit Behörden und Landnutzern

Die weiteren Punkte 4.2, 5 bis 8 entnehmen Sie bitte managels ausreichenden Zeichenvorrats der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Nach einer EU-weiten Ausschreibung im Rahmen eines Offenen Verfahrens wurde kein wirtschaftliches Angebot eingereicht. Das Verfahren wurde aufgehoben und ein Verhandlungsverfahren angeschlossen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 41.15/5/2021_LK_MSH_2
Bezeichnung des Auftrags:

Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: imp GmbH
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 74 392.50 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/07/2023