Maßnahme i.R. des Fördermittelprogramms "Gartenträume- Historische Parks in Sachsen-Anhalt" der Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Errichtung Gradengerüst - Spielkonstruktion Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-14-VE52B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987035
Fax: +49 3462-9987061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme i.R. des Fördermittelprogramms "Gartenträume- Historische Parks in Sachsen-Anhalt" der Investitionsbank Sachsen-Anhalt - Errichtung Gradengerüst - Spielkonstruktion
Errichtung Gradengerüst - Spielkonstruktion
Grobmassen
1 Stck. Werkpkanung
265 m² Flächennetz
1 Stck. Ausstattung (u.a. Kletterseile, Hängematten, Aufstiegsleitern)
1 Stck. Röhrenkurvenrutsche
400 m² Edelstahl-Sicherheitsnetz
06231 Bad Dürrenberg Kurpark
siehe II.1.4
Mindestanforderungen an Nebenangebote
* Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
*Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
*Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
*Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
*Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
*Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
*Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen.
Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen.
Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
1.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder
2.
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
3.
Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 2 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft (Bieter) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
1.
die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
2.
eine Erklärung über den Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i. H. v. mindestens 1.000.000 EUR,
3.
eine Erklärung über den Umsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. mindestens 500.000 EUR.
---
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 2 Satz 2 VOB/A von jedem nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft ( Bieter) und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
die Vorlage einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR
2.
Urkalkulation
[Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).]
3.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
5.
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
6.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
7.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Für diese Ausschreibung sind die Vorgaben der Tarifverträge für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben. Abrufbar unter:
https://ddatabox.dataport.de/public/download- shares/uPscfMaYWWMn7NDcsyBzgVOAY4LwbFEU
Einschlägig sind die folgenden Tarifverträge:
Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Gehaltstarifvertrags für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24. August 2021
Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland - vom 20. Dezember 1995
Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Lohntarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24. August 2021
Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA und beträgt demnach 13,48 EUR/h.
Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr und beträgt derzeit 13,48 EUR/h.
Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter folgendem Link nachvollzogen werden:
Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden Tarifvertrages sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.
Der vorgenannte Tariflohn der einzelnen Lohngruppen findet jedoch nur soweit Anwendung, wie dieser das jeweils geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Absatz 1 TVergG LSA erreicht oder übersteigt. Liegt der Tariflohn einzelner Lohngruppen unterhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts, findet für diese Lohngruppen dann das jeweils aktuelle vergabespezifische Mindeststundenentgelt, gemäß § 11 Abs. 3 TVergG LSA, Anwendung. Es ist somit anstelle des Tariflohns der Lohngruppe/n X (XX,XX Euro) das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu zahlen.
Soweit der vorgenannte Tariflohn einzelner Lohngruppen keine Anwendung findet oder in dieser Erklärung keine Eintragungen zu Tariflöhnen auftraggeberseitig vorgenommen wurden, verpflichte/n ich mich /wir uns den Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindeststundenentgelt), nach Maßgabe des § 11 Abs. 3 Satzes 2 TVergG LSA, zu zahlen.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften (Bieter) haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.
---
Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
1.
Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).
2.
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe). Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.
---
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A von jedem nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft (Bieter) und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:
1.
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.
3.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
4.
die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
5.
Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
6.
Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und/ oder der Führungskräfte des Unternehmens
7.
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragserfüllung anwenden kann
8.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
9.
Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
---
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären.
Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatts 124 VHB 2017 Stand 2019 „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“.
Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Nachunternehmer und/ oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf gesondertes Verlangen.
---
Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern (auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren.
Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA und beträgt demnach 13,48 EUR/h.
Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden Tarifvertrages sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.
Der vorgenannte Tariflohn der einzelnen Lohngruppen findet jedoch nur soweit Anwendung, wie dieser das jeweils geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach § 11 Absatz 1 TVergG LSA erreicht oder übersteigt. Liegt der Tariflohn einzelner Lohngruppen unterhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts, findet für diese Lohngruppen dann das jeweils aktuelle vergabespezifische Mindeststundenentgelt, gemäß § 11 Abs. 3 TVergG LSA, Anwendung. Es ist somit anstelle des Tariflohns der Lohngruppe/n X (XX,XX Euro) das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu zahlen.
Soweit der vorgenannte Tariflohn einzelner Lohngruppen keine Anwendung findet oder in dieser Erklärung keine Eintragungen zu Tariflöhnen auftraggeberseitig vorgenommen wurden, verpflichte/n ich mich /wir uns den Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindeststundenentgelt), nach Maßgabe des § 11 Abs. 3 Satzes 2 TVergG LSA, zu zahlen.
Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/ Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1.
Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
2.
Formblatt 5 Nachweis Ermittlung Mittellohn zu VHB 221/ 222 Kalkulation der Preisermittlung
Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.
---
Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot sind abzugeben:
1.
Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
2.
Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)
3.
Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022
Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Solestadt Bad Dürrenberg
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU VOB/A, Bieter sind hierbei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem Angebot einzureichen
1.
Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)
2.
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm
3.
Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund
---
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
1.
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB
---
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Baustrom, Bauwasser
Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.
Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung.
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 100 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt:
Baustrom: 0,2 %
Bauwasser: 0,2 %
BauWC: 0,2 %
Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).