Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe Wittenberger Land während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: O 114/23 L
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe Wittenberger Land während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021-2027
Externes LEADER-Management zur Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppe Wittenberger Land während der Förderperiode LEADER/CLLD 2021-2027
Gebietskulisse der Lokalen Aktionsgruppe Wittenberger Land
In Abstimmung mit dem Verein LAG Wittenberger Land möchte der Landkreis Wittenberg für die Tätigkeit als LEADER-Management auf dem Wege eines EU-weiten Vergabeverfahrens einen externen und für diese Aufgabe geeigneten Dienstleister gewinnen. Zu dessen Aufgaben gehören in Anlehnung an die Richtlinie EFRE LAG vom 23.05.2023 zuvorderst:
a) Unterstützung der Organisation der LAG und ihrer Gremien gemäß Satzung und gegebenenfalls vorhandener Geschäftsordnung nach Vorgaben der Europäischen Union und des Landes (u. a. Dokumentation der Mitgliederversammlungen, Gremiensitzungen und weiterer Veranstaltungen),
b) Identifizierung lokaler Bedarfe und Herausforderungen, gemäß den Handlungsfeldern der LES (vom Bedarf zur Projektidee),
c) Aktivierung und Unterstützung von Interessierten und von Akteuren bei der Entwicklung von Vorhaben zur gezielten, ausgewogenen und flächendeckenden Umsetzung der Handlungsfelder der LES sowie der Auswahl der entsprechenden Förderinstrumente aus den ELER-, EFRE- und ESF+-Fonds, auch unter Einbeziehung der Bewilligungsstellen (von der Projektidee zum Vorhaben),
d) Unterstützung der LAG bei der Vorbereitung der Projektauswahl mittels aussagekräftiger Unterlagen und beim Festlegen von Prioritäten unter Beachtung der Vorschriften zur Vermeidung eines Interessenkonfliktes bei allen beteiligten Akteuren einschließlich Management,
e) Unterstützung der LAG bei der Festlegung der Höhe der Projektförderung gemäß den Festlegungen der LES,
f) Unterstützung von Antragstellenden bei der Vorbereitung und Vorlage qualifizierter und vollständiger LEADER/CLLD-Anträge (u. a. bei Erstantrag, Änderungsantrag, Zahlungsantrag mit Verwendungsnachweis), Begleitung bzw. Sicherstellung der Umsetzung der Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheiden durch eine kontinuierliche Kommunikation mit den Vorhabenträgern, den Bewilligungsstellen und der LAG,
g) Unterstützung von Kooperationsprojekten, soweit diese Aufgabe nicht vom jeweiligen Projektmanagement wahrgenommen wird,
h) Unterstützung bei der Nutzung des Instruments der Umbrella-Förderung, soweit sich die LAG für die Durchführung dieses Verfahrens entscheidet,
i) Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Finanz- und Fördermittelmanagements innerhalb der LAG sowie bei Projekten, bei denen die LAG selbst Zuwendungsempfängerin ist (Entwicklungs- und Projektmanagement),
j) umfassende und nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsprozesse, insbesondere der Projektauswahlverfahren und deren sicheren Archivierung,
k) Durchführung von Evaluierungen (Zwischenevaluierung und Abschlussevaluierung) zum Umsetzungsstand der LES unter Einbeziehung der Bevölkerung und damit Unterstützung der LAG beim Erkennen und Umsetzen einer Aktualisierung oder Fortschreibung der LES,
l) Durchführung des Berichtswesens, insbesondere das Erstellen der Jahresberichte zur Umsetzung der LES und der halbjährlichen Tätigkeitsberichte,
m) Organisation des gemeinsamen Vorgehens mit dem Träger des Managements, den Bewilligungsstellen und weiteren lokalen Akteuren bei der integrierten Entwicklung der Region einschließlich der Prozesssteuerung, Moderation und Förderung der Kommunikation zwischen den Beteiligten,
n) aktive Mitarbeit im LEADER/CLLD-Netzwerk des Landes Sachsen-Anhalt (u. a. im Arbeitskreis der LAG-Managements) und in weiteren überregionalen Netzwerken (zum Beispiel Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland, Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume),
o) Organisation von Schulungen einschließlich der Teilnahme an zentralen Veranstaltungen für Mitglieder der LAG und interessierte Bürger,
p) Sicherstellung der Aktualität der Informationen auf der Internetseite der LAG durch Unter-stützung der inhaltlichen Bearbeitung und Betreuung,
q) Gewährleistung der Datenverarbeitung und Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit für die LAG sowie alle potentiellen Vorhabenträger beziehungsweise Projektbeteiligte,
r) Organisation von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für das LEADER/CLLD-Förderprogramm einschließlich Öffentlichkeitsarbeit.
Es ist geplant, den Vertrag mit einer Verlängerungsoption zu versehen, vorbehaltlich dem Vorliegen entsprechender rechtlicher Grundlagen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Es ist geplant, den Vertrag mit einer Verlängerungsoption zu versehen, vorbehaltlich dem Vorliegen entsprechender rechtlicher Grundlagen und der Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Förderung unter anderem mit Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- notwendige Qualifizierung des Projektleiters: siehe Punkt III.1.3)
- Bewerber, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Nachunternehmer/Eignungsleiher müssen eine Eigenerklärung vorlegen, dass weder Ausschlussgründe nach § 123 GWB noch mögliche Ausschlussgründenach § 124 GWB vorliegen (in Vergabeunterlagen enthalten)
Das Angebotsschreiben beinhaltet folgende Angaben, die mit dem Angebot zwingend abzugeben sind:
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;;
- Benennung einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen
- Übersicht zur Organisation und Zusammensetzung des Projektteams
- namentliche Benennung des mindestens für die tatsächliche Erbringung der Leistungen vorgesehenen Projektleiters einschließlich Befähigungsnachweis
- Erklärung, dass die geforderten personellen Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der LAG vorhanden sind
- Benennung von notwendigen Qualifikationen und/oder praktischen Erfahrungen in den Bereichen Projektmanagement, Recht, Kommunikation/Netzwerken, Moderation/Veranstaltungs-management und Berichtswesen/Controlling (Referenzen aus den letzten fünf Jahren)
- für den Auftrag vorzuhaltendes Personal: 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) im Bereich qualifiziertes Management und 1,5 VZÄ im Bereich Verwaltungsassistenz/technische Mitarbeit
- notwendige Qualifizierung/Befähigungsnachweis des Projektleiters:
Fachhochschul-/Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Angestelltenlehrgang II) und dementsprechende Tätigkeit oder
es müssen mindestens zwei der drei weiteren Kriterien erfüllt sein:
1. Berufserfahrung, in der tätigkeitsbezogene Fachkompetenz in Verbindung mit einschlägigen Qualifikationen erworben wurde, die mit entsprechend fachlich anspruchsvolleren oder eigenverantwortlich wahrgenommenen Aufgaben verbunden ist
2. Tätigkeit ist maßgeblich von wissenschaftlichen, Lehr-, Schulungs- oder Ausbildungsaufgaben geprägt
3. Leitungsverantwortung für kleine, untergeordnete Einheiten.
Werden die vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Angebotsausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter hat seinem Angebot noch folgende Erklärungen
beizufügen:
- Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen (in den Vergabeunterlagen enthalten)
- Eigenerklärung Tariftreue/Mindeststundenentgelt TVergG LSA (in den Vergabeunterlagen enthalten)
- Eigenerklärung Nachunternehmer TVergG LSA (in den Vergabeunterlagen enthalten)
- Nachunternehmerverzeichnis, soweit zutreffend (in den Vergabeunterlagen enthalten)
- detaillierte Darstellung der Kostenzusammensetzung/Finanzplan
2. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1 und VI.3 Nr. 1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen (soweit zutreffend) durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Werden zulässigerweise Nachunternehmen eingesetzt, müssen von diesen folgende Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorgelegt werden:
- die unter III.1 und VI.3 Nr. 1 genannten Nachweise und Erklärungen (soweit zutreffend) sowie Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen
4. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 02.08.2023 angefordert werden.
5. Hinweis zu Punkt II.2.7) Vertragslaufzeit: Die Zuschlagserteilung soll voraussichtlich bis 27.10.2023 (Ende der Bindefrist) erfolgen. Eine zügige Vertragsunterzeichnung mit dem Dienstleister markiert dann auch den Projektbeginn.
6. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern sowie gem. § 6 WRegG Einsicht in das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt beantragen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen
ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).