Nachhaltige gartendenkmalpflegerische Sanierungen und Entwicklungen im und am Wörlitzer Park Referenznummer der Bekanntmachung: 23_Abt.4_01
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 118-368529)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schloss Großkühnau | Ebenhanstraße 8
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gartenreich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachhaltige gartendenkmalpflegerische Sanierungen und Entwicklungen im und am Wörlitzer Park
Die Wörlitzer Anlagen (umgangssprachlich: Wörlitzer Park) mit einer Fläche von 112 ha sind die bekannteste historische Gartenanlage innerhalb des UNESCO-Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz. Der Landschaftspark beinhaltet ein vielgestaltiges Gewässersystem, welches aus größeren Wasser¬flächen (Wörlitzer See, Großes und Kleines Wallloch) und künstlich angelegten Kanälen besteht.Das Gewässersystem der Wörlitzer Anlagen ist ein prägendes gestalterisches Element und damit ein wesentlicher Bestandteil des Denkmals, aber auch ein wichtiger Teil der touristischen Erschließung und Erlebbarkeit. Es wird durch einen regulierten Anstau erhalten und während der Sommermonate durch den Gondel- und Fähr¬verkehr touristisch genutzt. Der Wörlitzer Park liegt im Landschaftsschutzgebiet Mittlere Elbe. Neben dem Besucher¬betrieb sind bei der Vorbereitung der Instandsetzungsmaßnahmen die Vorgaben des Naturschutz-, Bodenschutz- und Wasserrechtes zu berücksichtigen. Mit dem Vorhaben „Arbeitsteil 1, Gewässerinstandsetzungen“ soll die nachhaltige Sanierung der Uferbefestigungen an den Gewässern im Wörlitzer Park erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2023-08-09
2023-09-05
Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 3 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 3 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 3 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.