Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbansgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg Referenznummer der Bekanntmachung: EU-LV 058/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Ort: Halberstadt
NUTS-Code: DEE09 Harz
Postleitzahl: 38820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3941-59704237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbansgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
Ausschreibung von Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
Landkreis Harz
Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis Zulassung als Planungsbüro
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- mindestens zwei auftragsähnliche Referenzbescheinigungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Internet-Adresse: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.