Los 36 - Ausstattung Physik/Chemie, Ersatzneubau Förderschule Gräfenhainichen Referenznummer der Bekanntmachung: O 103/23 L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Breitscheidstraße 3
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 36 - Ausstattung Physik/Chemie, Ersatzneubau Förderschule Gräfenhainichen
Los 36 - Ausstattung Physik/Chemie
Förderschule "An der Lindenallee" Gräfenhainichen
Lindenallee 1
06773 Gräfenhainichen
Grobmengen:
- Lehrerexperimentiertisch Physik / Chemie 1,00 St
- Lehrerstuhl 1,00 St
- Schüler-Energiesäule 3,00 St
- 2-er Schüler-Experimentiertisch 8,00 St
- Schülerstuhl 16,00 St
- Mobiler Abzug 1,00 St
- Schreibtisch 1,00 St
- Drehstuhl 1,00 St
- Hochschrank mit Aufsatzschrank 2,00 St
- Palettenschrank mit Aufsatzschrank 1,00 St
- Einbaukühl- und Gefrierschrank 1,00 St
- Chemiekalien- und Giftschrank 1,00 St
- Säure- und Laugenschrank 1,00 St
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe.de/unterlagen abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sie kann auch durch die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen sowie AVPQ für die entsprechende Leistung nachgewiesen werden.
Des Weiteren ist die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket mit dem Angebot vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Beruft sich ein nicht präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124 LD oder EEE) und die dort genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen auf gesondertes Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beruft sich ein präqualifizierter Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es ist die Eigenerklärung (Formblatt 124 LD oder EEE) auf gesondertes Verlangen für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage der in der v. g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, welche zu Zweifeln an der Eignung führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser Bescheinigungen dennoch verlangen.
Des Weiteren ist für diese anderen Unternehmen die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124LD ist Inhalt der Vergabeunterlagen und beinhaltet folgende Angaben:
- zu Leistungen aus den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind;
- zu Arbeitskräften;
- zur Eintragung in das Berufsregister;
- zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt;
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- mind. 3 Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
- Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit eingetragen) oder Handelsregisterauszug (soweit eingetragen) oder Gewerbean- bzw. ummeldung
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit diese ausgestellt werden)
Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung bzw. Industrie- und Handelskammer) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 12 Monate sein.
Siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
Siehe Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung
1) Geforderte Sicherheiten: - entfällt;
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichenVorschriften, in denen sie enthalten sind: VOL/B;
3) Rechtsform der Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtemVertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen:
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach TVergG LSA
- bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe:
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und des/der Nachunternehmen bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) sowie
- vom jeweiligen Nachunternehmer die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach TVergG LSA
Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA hingewiesen.
2. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter III.1 und VI.3 Nr.1 aufgeführten Nachweise und Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
3. Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform an die unter I.1. genannte Stelle zu richten. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4 Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, Bescheinigungen aus Pkt. III.1.1) nachträglich im Original vorlegen zu lassen, soweit dies auf den jeweiligen Bescheinigungen bestimmt ist.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. WRegV aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5. Hinweis zu den Ausführungsfristen:
Die Lieferung erfolgt im Zeitraum 02.01.-26.01.2024. Die Erstellung von Einrichtungs- Installations- und Ausführungsplänen hat innerhalb von 3 Wochen nach Auftragsvergabe mit Prüfung der erforderlichen Maße am Erfüllungsort der Leistung zu erfolgen.
Postanschrift: Ernst-Kmieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit:
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).