Los 1 Planungsleistungen Objektplanung/Freianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Retzau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstr. 16
Ort: Raguhn-Jeßnitz
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06779
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SB Hochbau
E-Mail:
Telefon: +49 349064120
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raguhn-jessnitz.de
Ort: Taucha
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raguhn-jessnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1 Planungsleistungen Objektplanung/Freianlagenplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Retzau
Im Ortsteil Retzau der Stadt Raguhn-Jeßnitz soll für die freiwillige Feuerwehr ein Feuerwehrgerätehaus mit drei Fahrzeugstellplätzen entstehen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Fördermittel bereitgestellt werden. Es liegt eine Vorplanung zur Untersuchung der Machbarkeit auf dem Grundstück vor. Für die Objektplanung Gebäude werden die Planungsleistungen LP 3-9 und für die Freianlagenplanung LP 2-9 stufenweise beauftragt, zunächst nur bis LP 4 Genehmigungsplanung. Der Bauantrag soll 05/2024 eingereicht werden, der Baubeginn ist für 10/2024 vorgesehen.
Raguhn-Jeßnitz, Ortsteil Retzau
Los 1: - Objektplanung Gebäude HOAI § 34 LP 3-9 und Freianlagenplanung HOAI § 39 LP 2-9 sowie Fachingenieurleistungen für Bauphysik und Brandschutzplanung und -beratung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI Genehmigungsplanung und Einreichung Bauantrag. Auf der ersten Verfahrensstufe (Teilnahmeantrag) sind nur Angaben zur Objektplanung erforderlich, erst die 5 ausgewählten Bieter für das Verhandlungsverfahren müssen die Leistungserbringer für Freianlagenplanung, Bauphysik und Brandschutz benennen.
In Abhängigkeit von der Bereitstellung der Fördermittel kann sich der Ausführungszeitraum verschieben.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die in der Bekanntmachung unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Ver-fahren.
Diese Einschränkung gilt nicht für Unterauftragnehmer, soweit sichergestellt ist, dass sie den Angebotsinhalt nicht kennen.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 15 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max.57 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt zum Teilnahmeantrag abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 3-9 Objektplanung und LP 2-9 Freianlagenplanung. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 2(3)-4 HOAI Genehmigungsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Planungsleistungen werden in 4 Losen jeweils als eigene Veröffentlichung im TED ausgeschrieben:
Los 1 Objektplanung, Freianlagenplanung, Brandschutzplanung und -beratung, Bauphysik
Los 2 TGA-Planung HLS AG 1-3,7,8
Los 3 TGA-Planung ELT AG 4+5
Los 4 Tragwerksplanung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufsqualifikation
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation für die zu vergebenden Leistungen verfügt.
Die Berufsqualifikation ist nur nachzuweisen für:
• Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen. Sofern der Entwurfsverfasser nicht mit dem Projektleiter identisch ist, muss auch für diesen die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ nachgewiesen werden.
• Der/die Objektüberwacher (in) muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur“ verfügen.
Alle vorgenannten Personen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über eine dreijährige Berufserfahrung nach dem Studienabschluss verfügen.
Für den Nachweis der Berufsqualifikation genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Weitere zusätzliche Qualifikationsnachweise sind nicht erwünscht!
b) keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen.
c) Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576 (es liegen keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Sanktionen gegen Russland vor)
d) falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und der Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung vorlegen.
a) Nachweis Berufshaftpflicht:
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je mindestens 3 Mio. € für Personenschäden sowie 1 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme, muss die Bereitschaft erklärt werden, im Auftragsfall die Deckungssumme für dieses Projekt wie gefordert zu erhöhen.
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern.
c) Umsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im jeweiligen Fachgebiet.
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den Jahren 2021 bis 2023;
Objektplanung Gebäude: mindestens 2 Architekten/Ingenieure in den Jahren 2022 und 2023
Es können insgesamt bis zu drei Referenzprojekte, die nach dem 01.01.2013 in Betrieb genommen wurden, für die Punktwertung benannt werden. Weiteres siehe Formblatt zum Teilnahmeantrag.
Es ist ein Referenzprojekt mit Investitionskosten KG 200-700 >= 3 Mio. € zu benennen, das im Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.05.2023 in Betrieb genommen wurde. Im Projekt müssen die Bauleistungen gewerkeweise nach VOB/A unter Beachtung der Regeln für den öffentlichen Auftraggeber ausgeschrieben und vergeben worden sein.
siehe III.1.1
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS. Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an
subreport
Verlag Schawe GmbH
Herrn Ralf Jedecke
Tel.: +49 22198578 45
Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge Montag, 14. August 2023 10 Uhr
Auswertung Stufe 1 und Vorstellung beim AG Montag, 21. August 2023
Einladung und Aufgabenstellung an Bieter Dienstag, 22. August 2023
Erstangebot einreichen Montag, 11. September 2023 10 Uhr
Vergabeverhandlung Los 1 Obj.pl. Donnerstag, 14. September 2023 Uhrzeit gemäß Einladung
finales Angebot einreichen Dienstag, 19. September 2023 10 Uhr
Information über beabsichtigte Vergabe am Mittwoch, 20. September 2023
Bindefrist Dienstag, 19. Dezember 2023
Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Planunterlagen, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 - VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 2 - 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.