ÖGP Bitterfeld-Wolfen: Qualifizierung, d.h. Neuaufbau oder Weiterentwicklung, Pflege und Anwendung des Grundwassermodells, sowie hydrogeologische Fachberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2022_019_2100 GWModell ÖGP BiWo
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maxim-Gorki-Straße 10
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39108
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://laf.sachsen-anhalt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ÖGP Bitterfeld-Wolfen: Qualifizierung, d.h. Neuaufbau oder Weiterentwicklung, Pflege und Anwendung des Grundwassermodells, sowie hydrogeologische Fachberatung
Vergeben werden Leistungen zur Qualifizierung, d.h. Neuaufbau oder Weiterentwicklung, eines bei der AG vorhandenen computergestützten hydrogeologischen Modellsystems für das Ökologische Großprojekt (ÖGP) Bitterfeld-Wolfen. Das Modellgebiet umfasst ca. 126 km². Das Modellsystem besteht aus folgenden Komponenten:
> einem hydrogeologischen Strukturmodell
> einem Bodenwasserhaushaltsmodell für die Berechnung der Grundwasserneubildung
(Dieses wird durch einen dritten AN erstellt und weitergeführt. Im Rahmen der hier gegenständlichen Leistungen sind zunächst lediglich die Ergebnisse in das numerische Grundwasserströmungsmodell zu übernehmen)
> einem numerischen Grundwasserströmungsmodell.
Dieses Modellsystem ist im Rahmen der vergabegegenständlichen Leistungen anhand von neu gewonnenen Erkenntnissen zu hydrogeologischen Verhältnissen des ÖGP Bitterfeld-Wolfen weiter anzupassen, qualifizieren und pflegen. Das Grundwasserströmungsmodell dient für konkrete Berechnungen.
Der Erbringer der Leistungen der Qualifizierung, Pflege und Anwendung des Modells erlangt das umfassendste hydrogeologische Systemverständnis für das Projektgebiet. Vor diesem Hintergrund ist auch die hydrogeologische Fachberatung Bestandteil der vergabegegenständlichen Leistungen.
39108 Magdeburg;
Region Bitterfeld-Wolfen;
Sitz des Auftragnehmers
Das bei der Auftraggeberin vorhandene Modellsystem-IST befindet sich derzeit in folgendem Bearbeitungszustand:
>>> HydroGeologisches StrukturModell
3D-Strukturmodell, erstellt und betrieben mittels Software:
GMS Groundwater Modeling System Version 10.4.10 (Aquaveo, LLC);
Modell-Versionen und Bezeichnung beim AG: HGSM 2012 (Datenstand 2012) bzw. HGSM 2015 (in Teilen aktualisiert mit Datenstand 2015)
>>> BOdenWAsserhaushaltsmodell
Bodenwasserhaushaltsmodell, erstellt und betrieben mittels Software: ArcEGMO (BAH Büro für Angewandte Hydrologie GmbH);
Modell-Version und Bezeichnung beim AG: BOWA 2011 (Datenstand 2011; meteorologische Daten Stand 2015)
>>> numerisches GrundwasserSTrömungsModell
basierend auf Software: USGS MODFLOW (U.S. Geological Survey), zuletzt Versionen MODFLOW-2005 und MODFLOW-NWT
> bis 2021 erstellt und betrieben unter Modellierungsoberfläche Software: Visual MODFLOW 2011.1; Modell-Versionen und Bezeichnung beim AG: HSTM 2012 (Datenstand 2012) bzw. HSTM 2015 (in Teilen aktualisiert mit Datenstand 2015), beide Versionen instationär
> ab 2021 erstellt und betrieben unter Modellierungsoberfläche Software: GMS Groundwater Modeling System Version 10.4.10 (Aquaveo, LLC); Modell-Bezeichnung beim AG: Interimsmodell, stationär für mittlere hydrologische Bedingungen.
Das Modellsystem-IST ist zu einem Modellsystem-NEU zu qualifizieren, das heißt weiterzuentwickeln bzw. neu aufzubauen.
> Das Modellsystem ist ggf. zu übertragen auf geeignete aktuelle Software.
Dabei ist das Grundwasserströmungsmodell unter einer USGS MODFLOW-basierten Software oder unter FEFLOW (DHI Group) zu betreiben. Die weitere im Rahmen der Modellqualifizierung zu nutzende Software ist nicht festgeschrieben.
> Das Modellsystem ist anzupassen in Aufbau und Handhabung an aktuelle Anforderungen
> Das Modellsystem ist zu aktualisieren u. a. auf Basis vorliegender aktualisierter Datenbestände zur Grundwasser-Hydraulik und neuer hydrogeologischer Erkundungsergebnisse (stratifizierte Bohrungen, Geophysik, Pumpversuche und weitere Gutachten).
Die bei der Auftraggeberin verfügbaren Modellkomponenten und Daten sind zu nutzen und erforderlichenfalls zu ergänzen. Durch den AN ist zu entscheiden, ob und welche Komponenten aus dem bisherigen Modellsystem-IST genutzt und weiterentwickelt werden können, bzw. welche Komponenten ggf. komplett aus zur Verfügung stehenden bzw. zu recherchierenden Daten neu aufgebaut werden.
Das numerische Grundwasserströmungsmodell soll zunächst vor allem in 4 Schwerpunktbereichen eine den Aufgaben angemessene hohe Wiedergabetreue aufweisen, um Abstromsicherungen und Flurabstandssicherungen effektiv und effizient planen und betreiben zu können.
Das Modellsystem-NEU ist zu pflegen und weiterzuführen. Es soll als
prognosefähiges Werkzeug ständig zur Verfügung stehen, im Sinne eines Bewirtschaftungsmodells.
Der Auftrag setzt sich aus drei, nicht losweise zu vergebenden, Leistungsteilen zusammen. LEISTUNGSTEIL 1 beinhaltet die Qualifizierung des Modellsystems-IST durch eine Weiterentwicklung oder einen Neuaufbau zu einem Modellsystem-NEU.
LEISTUNGSTEIL 2 beinhaltet die Anwendung und Pflege des Modellsystem-NEU.
LEISTUNGSTEIL 3 beinhaltet die hydrogeologische Fachberatung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ÖGP Bitterfeld-Wolfen: Qualifizierung, d.h. Neuaufbau oder Weiterentwicklung, Pflege und Anwendung des Grundwassermodells, sowie hydrogeologische Fachberatung
Ort: Zürich
NUTS-Code: CH040 Zürich
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Bestätigung der Einhaltung von an die Vertragsausführungen gestellten Anforderungen sind die folgenden Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
1. Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt zu § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA)
2. Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (siehe Formblatt zu § 12 LVG LSA)
3. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Tariftreue und Entgeltgleichheit“ auf der Grundlage von § 10 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt
4. Falls erforderlich: Nachunternehmererklärung „Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ auf der Grundlage von § 12 und 15 Absatz 2 LVG Sachsen-Anhalt
5. Falls erforderlich: Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (siehe Formblatt zu § 13 Abs. 2 und 4 LVG LSA)
6. Falls erforderlich: Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die in Nr. 1 und 6 aufgeführten Erklärungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot weitere Eigenerklärungen auf Formblättern der Vergabestelle abzugeben:
7. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sowie
8. Eigenerklärung über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, nach § 21 Abs. 1 AEntG und nach § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sowie nach §§ 123, 124 GWB.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen Eigenerklärungen nach Nr. 7 und 8 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben eine Erklärung darüber abzugeben, ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) sie ergriffen haben. Den Vergabeunterlagen liegen entsprechende Formblätter bei.
9. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden keine Kosten erstattet. Für die Bearbeitung verbindlicher Angebotes erhalten die Bieter, deren Angebot nicht den Zuschlag erhält, unter bestimmten, in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 5.000,00 €.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt