Neubau Flutungspolder Rösa - Polderdeich 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 23/N/0055/WB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 5
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Nord
E-Mail:
Telefon: +49 391-5810
Fax: +49 391-5811226
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Flutungspolder Rösa - Polderdeich 2
Durch den Hochwasserrückhalt im Flutungspolder Rösa werden die Hochwasserspitzen gekappt und die Scheiteldurchflüsse in dem stromab liegenden Gewässerabschnitt der Mulde bis zur Einmündung in die Elbe reduziert. Das führt zur Verminderung der Wasserspiegellagen und Fließgeschwindigkeiten und hat eine wesentliche Reduzierung der bei seltenen Ereignissen zu erwartenden Gefährdungen und Schäden zur Folge. Der Schutzgrad für die anliegenden Siedlungsgebiete Rösa und Brösa sowie die Nutzungen in der im Polder liegenden Aue wird wesentlich erhöht.
Ortslage Rösa und Brösa, re. Muldedeich
Die hier beschriebene Leistung umfasst im Wesentlichen die Objektplanung Ingenieurbauwerk Leistungsphasen 5 - 8, Tragwerksplanung Leistungsphase 4 - 6 sowie besondere Leistungen und die örtliche Bauüberwachung für den Ausbau der Polderdeiche von km 0+000 -4+440 mit einer optimierten schmalen Innendichtung und einer Böschungsneigung 1 : 2,5 sowie 1 : 2,7. Der Ausbau bindet dann bei km 4+440 an den vorhandenen Polderdeich an.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Flutungspolder Rösa - Polderdeich 2
Postanschrift: Harkortstraße 7
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Portal der eVergabe (www.evergabe-online.de) über Ihre bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens sicherzustellen. Interessierte die sich nicht (kostenlos) registrieren, werden nicht automatisch informiert (bspw. über Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen). Diese haben sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig zu informieren (Holpflicht).
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2) Rechtzeitige Anfragen und Anforderung von Informationen:
Interessenten/Bewerber/Teilnehmer/Bieter (Beteiligte) haben sich unmittelbar über die Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu vergewissern. Bestehen in den Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig und vor Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots anzufordern, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Unterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anfrage / Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
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3) Infokatalog:
Anfragen und Hinweise werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Beteiligten per Infokatalog zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/Bewerbern/Teilnehmern/Bietern, Antworten des AG, neue Informationen zum Verfahren sowie zu Änderungen und Ergänzungen von Ausschreibungsunterlagen. Der Inhalt des Infokatalogs und dessen Anlagen werden Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bei der Erstellung des Teilnahmeantrags/Angebots ist dieser zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot wird der Inhalt Vertragsbestandteil. Bei Abweichungen zwischen den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen und dem Infokatalog gelten die Informationen des Infokatalogs.
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4) Ausschreibungsunterlagen:
Informationen und Ausschreibungsunterlagen zum Verfahren können über den Link unter I.3) kostenfrei und ohne Registrierung abgerufen werden.
Der Bereich der Vergabeunterlagen (VGU) enthält u.a. die auszufüllenden Formblätter sowie die Leistungsbeschreibung (LB) / das Leistungsverzeichnis (LV) und weitere Unterlagen.
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5) Form der Nachweise:
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
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6) Nachforderungen:
Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
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7) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden weder im Verfahren noch anderweitig berücksichtigt.
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8) Die Arbeitssprache ist deutsch. Bei der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
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9) Für Ausarbeitung der Teilnahme-/Angebotsunterlagen werden Bewerbern/Teilnehmern/Bietern keine Kosten erstattet.
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10) Bei verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
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11) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.