Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke Halle (Saale) - Los 1: Wärmetransformationsplan

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EVH GmbH
Postanschrift: Bornknechtstr. 5
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nico Burschil
E-Mail:
Telefon: +49 345/5812280
Fax: +49 345/5811779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evh.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke Halle (Saale) - Los 1: Wärmetransformationsplan

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71314300 Beratung im Bereich Energieeinsparung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) soll mithilfe eines Wärmetransformationsplans (WTP) ein konkreter Dekarbonisierungspfad für die Fernwärme in Halle entwickelt werden, um im Jahre 2045 eine Treibhausgasneutralität in der Wärmeversorgung zu erreichen. Dabei sollen die Potenziale einer dekarbonisierten Fernwärmeversorgung im Raum Halle (Saale) analysiert und aufgezeigt werden und anhand von zukünftigen Entwicklungspfaden mit den erforderlichen Maßnahmen untersetzt werden. Darauf aufbauend ist ein adäquates Fernwärme-Zielnetz zu entwickeln. Die EVH GmbH strebt die Entwicklung von belastbaren Strategien an, die den Weg bis zum Jahr 2045 vorgeben und die Umsetzung von innovativen und zukunftsfähigen Projekten voranbringt und ermöglicht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Halle/ Saale

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Erstellung des Transformationsplans für das bestehende Fernwärmenetz der EVH GmbH wird externe Unterstützung benötigt. Der Unterstützungsbedarf richtet sich nach den Anforderungen aus Modul 1 der BEW und den individuellen Vorgaben seitens der EVH. Die Erstellung des Transformationsplans soll im regelmäßigen Austausch und im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erfolgen. Die EVH stellt diesem die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung und der Auftragnehmer übernimmt je nach Teilaufgabe die Erstellung von (Machbarkeits-)analysen, die Qualitätssicherung bzw. das Backtesting von Ergebnissen anderer Teilprojekte und führt diese in einem strukturierten Wärmetransformationsplan entsprechend der BEW-Anforderungen zu-sammen. In regelmäßigen Abstimmungen sollen Zwischenergebnisse und neue Erkenntnis-se ausgetauscht und diskutiert werden und gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Die Aufgabenstellung umfasst im Wesentlichen:

- Erstellung des BEW-konformen Wärmetransformationsplans für das Fernwärmenetz der Stadt Halle;

- Gesamtprojektsteuerung/ -koordinierung der einzelnen Teilprojekte (Unterstützung/QS Fördermittelmanagement durch den AG);

- Bereitstellung strukturierter Ergebnisanforderungen an die Teilprojekte;

- Aufbauend auf den Ergebnissen der Ist-Analyse:

o Potenzialermittlung EE und Abwärme (im Stadtgebiet),

o Sollanalyse und planerische Optimierung des Wärmenetzes (im Stadtgebiet),

o Kostenplanung (im Stadtgebiet);

- Bereitstellung von Marktpreisszenarien Strom, CO2, H2, Erdgas auf Grundlage eines Fundamentalmodells und Abstimmung mit dem AG von bis zu 3 Szenarien für die Verwendung in der Portfoliosimulation in den Stützjahren des WTP;

- Aufbereitung der Ergebnisse aus den Teilprojekten zu EE-, Abwärmepotenzial aus dem Umland sowie des saisonalen Wärmespeicherpotenzials für die Integration in den WTP.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 234-674261
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/05/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§

168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe

der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der

Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,

dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die

Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist

ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §

135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/07/2023