Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke Halle (Saale) - Los 1: Wärmetransformationsplan
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bornknechtstr. 5
Ort: Halle
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Nico Burschil
E-Mail:
Telefon: +49 345/5812280
Fax: +49 345/5811779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke Halle (Saale) - Los 1: Wärmetransformationsplan
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ (BEW) soll mithilfe eines Wärmetransformationsplans (WTP) ein konkreter Dekarbonisierungspfad für die Fernwärme in Halle entwickelt werden, um im Jahre 2045 eine Treibhausgasneutralität in der Wärmeversorgung zu erreichen. Dabei sollen die Potenziale einer dekarbonisierten Fernwärmeversorgung im Raum Halle (Saale) analysiert und aufgezeigt werden und anhand von zukünftigen Entwicklungspfaden mit den erforderlichen Maßnahmen untersetzt werden. Darauf aufbauend ist ein adäquates Fernwärme-Zielnetz zu entwickeln. Die EVH GmbH strebt die Entwicklung von belastbaren Strategien an, die den Weg bis zum Jahr 2045 vorgeben und die Umsetzung von innovativen und zukunftsfähigen Projekten voranbringt und ermöglicht.
Halle/ Saale
Zur Erstellung des Transformationsplans für das bestehende Fernwärmenetz der EVH GmbH wird externe Unterstützung benötigt. Der Unterstützungsbedarf richtet sich nach den Anforderungen aus Modul 1 der BEW und den individuellen Vorgaben seitens der EVH. Die Erstellung des Transformationsplans soll im regelmäßigen Austausch und im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erfolgen. Die EVH stellt diesem die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung und der Auftragnehmer übernimmt je nach Teilaufgabe die Erstellung von (Machbarkeits-)analysen, die Qualitätssicherung bzw. das Backtesting von Ergebnissen anderer Teilprojekte und führt diese in einem strukturierten Wärmetransformationsplan entsprechend der BEW-Anforderungen zu-sammen. In regelmäßigen Abstimmungen sollen Zwischenergebnisse und neue Erkenntnis-se ausgetauscht und diskutiert werden und gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Die Aufgabenstellung umfasst im Wesentlichen:
- Erstellung des BEW-konformen Wärmetransformationsplans für das Fernwärmenetz der Stadt Halle;
- Gesamtprojektsteuerung/ -koordinierung der einzelnen Teilprojekte (Unterstützung/QS Fördermittelmanagement durch den AG);
- Bereitstellung strukturierter Ergebnisanforderungen an die Teilprojekte;
- Aufbauend auf den Ergebnissen der Ist-Analyse:
o Potenzialermittlung EE und Abwärme (im Stadtgebiet),
o Sollanalyse und planerische Optimierung des Wärmenetzes (im Stadtgebiet),
o Kostenplanung (im Stadtgebiet);
- Bereitstellung von Marktpreisszenarien Strom, CO2, H2, Erdgas auf Grundlage eines Fundamentalmodells und Abstimmung mit dem AG von bis zu 3 Szenarien für die Verwendung in der Portfoliosimulation in den Stützjahren des WTP;
- Aufbereitung der Ergebnisse aus den Teilprojekten zu EE-, Abwärmepotenzial aus dem Umland sowie des saisonalen Wärmespeicherpotenzials für die Integration in den WTP.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland