Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung inkl. Verbrauchsmaterialien div. Objekte der Gemeinde Niedere Börde Referenznummer der Bekanntmachung: 73-NB.2023-VgV.Wa
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: August-Bebel-Straße 25
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 39201-64722
Fax: +49 39201-64799
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwolmirstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung inkl. Verbrauchsmaterialien div. Objekte der Gemeinde Niedere Börde
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung inkl. Verbrauchsmaterialien div. Objekte der Gemeinde Niedere Börde
Los 1
Div. Objekte der Gemeinde Niedere Börde
39326 Niedere Börde OT Groß Ammensleben
1.1 Hauptleistungen
Gegenstand der Beauftragung ist die Erbringung von
X Gebäudereinigungsleistungen
X Glas- und Rahmenreinigungsleistungen
X Grundreinigung
in bzw. an Gebäuden des AG und dessen Anmietungen bzw. an vom Mieter des AG bei Dritten angemieteten Gebäuden durch den AN.
Die Gebäudereinigungsleistungen umfassen Leistungen der Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen nach
Maßgabe des Service Level Agreements (SLA, Vertragsanlage 1). Dabei werden dem AN sämtliche Reinigungsleistungen gemäß den SLA sowie den Kalkulationsunterlagen (Vertragsanlage 2) übertragen. Fest beauftragt wird die in den
Kalkulationsunterlagen näher definierte Unterhaltsreinigung.
1.2 Optionale Zusatzleistungen
Auf Abruf des AG (Option) wird der AN überdies weitere Leistungen erbringen, die über die mit dem Angebot festgelegten Stundenverrechnungssätze und
Leistungskennwerte zu vergüten sind. Auf den Abruf dieser optionalen Leistungen besteht für den AN kein Anspruch und daher auch kein Anspruch auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütungen, soweit weniger optionale Leistungen durch den AG abgerufen werden sollten, als durch beide Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als wahrscheinlich
angenommen werden.
Der AN gewährleistet, auf Anforderung Abrufleistungen innerhalb bestimmter Fristen erbringen zu können.
Folgende Fristen werden vereinbart:
• Reinigungen aufgrund akuter, gefährdender
Verschmutzungen: 1 Stunde
• Reinigungs- und Serviceleistungen aufgrund geplanter und durchgeführter Veranstaltungen: bei Bedarfsmeldung 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
1.3 Reinigungszeit, Optimierung
Gemäß Angebot des AN wird ein bestimmtes Stundenvolumen als zu entgeltender maximaler Zeitaufwand für die fest beauftragten Unterhaltsreinigungen zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz beauftragt. Vergütet wird dieser maximale Zeitaufwand jedoch nur, sofern die tatsächlichen Arbeitszeiten der beschäftigten Mitarbeiter den maximalen Zeitaufwand nicht um mehr als 7,5% unterschreiten. Alle
weiteren Stundenreduzierungen gehen zulasten des AN, indem die Stunden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz multipliziert werden und der Betrag jeweils von der Monatsrechnung in Abzug gebracht wird. Zur Überprüfung legt
der AN dem AG auf Verlangen die dem Vertrag zuzuordnenden Lohnlisten in anonymisierter Form vor.
1.4 Nebenleistungen
Die SLA geben die vom AN geschuldeten Leistungen wieder.
Der AN ist jedoch darüber hinaus zur Erbringung sämtlicher Nebenleistungen einschließlich der für die Erfüllung seiner Leistungen erforderliche Materialbeschaffung und -entsorgung verpflichtet, die typischerweise mit der Erbringung der Hauptleistung einhergehen und für die Erreichung des geschuldeten Reinigungserfolgs erforderlich sind. Eine gesonderte Vergütung für die vorbezeichneten Nebenleistungen steht dem AN hierfür nicht zu.
1.5 Unternehmerische Verantwortung
Der AN erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2024, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2025, 24:00 Uhr. Der AG hat das Recht, die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Verlängerungsoption von einem Jahr bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages, d.h. Optionsausübung bis erstmals zum 30.09.2025, auszuüben.
Los 2
Div. Objekte der Gemeinde Niedere Börde
39326 Niedere Börde OT Groß Ammensleben
1.1 Hauptleistungen
Gegenstand der Beauftragung ist die Erbringung von
X Gebäudereinigungsleistungen
X Glas- und Rahmenreinigungsleistungen
X Grundreinigung
in bzw. an Gebäuden des AG und dessen Anmietungen bzw. an vom Mieter des AG bei Dritten angemieteten Gebäuden durch den AN.
Die Gebäudereinigungsleistungen umfassen Leistungen der Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen nach
Maßgabe des Service Level Agreements (SLA, Vertragsanlage 1). Dabei werden dem AN sämtliche Reinigungsleistungen gemäß den SLA sowie den Kalkulationsunterlagen (Vertragsanlage 2) übertragen. Fest beauftragt wird die in den
Kalkulationsunterlagen näher definierte Unterhaltsreinigung.
1.2 Optionale Zusatzleistungen
Auf Abruf des AG (Option) wird der AN überdies weitere Leistungen erbringen, die über die mit dem Angebot festgelegten Stundenverrechnungssätze und
Leistungskennwerte zu vergüten sind. Auf den Abruf dieser optionalen Leistungen besteht für den AN kein Anspruch und daher auch kein Anspruch auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütungen, soweit weniger optionale Leistungen durch den AG abgerufen werden sollten, als durch beide Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als wahrscheinlich
angenommen werden.
Der AN gewährleistet, auf Anforderung Abrufleistungen innerhalb bestimmter Fristen erbringen zu können.
Folgende Fristen werden vereinbart:
• Reinigungen aufgrund akuter, gefährdender
Verschmutzungen: 1 Stunde
• Reinigungs- und Serviceleistungen aufgrund geplanter und durchgeführter Veranstaltungen: bei Bedarfsmeldung 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
1.3 Reinigungszeit, Optimierung
Gemäß Angebot des AN wird ein bestimmtes Stundenvolumen als zu entgeltender maximaler Zeitaufwand für die fest beauftragten Unterhaltsreinigungen zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz beauftragt. Vergütet wird dieser maximale Zeitaufwand jedoch nur, sofern die tatsächlichen Arbeitszeiten der beschäftigten Mitarbeiter den maximalen Zeitaufwand nicht um mehr als 7,5% unterschreiten. Alle
weiteren Stundenreduzierungen gehen zulasten des AN, indem die Stunden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz multipliziert werden und der Betrag jeweils von der Monatsrechnung in Abzug gebracht wird. Zur Überprüfung legt
der AN dem AG auf Verlangen die dem Vertrag zuzuordnenden Lohnlisten in anonymisierter Form vor.
1.4 Nebenleistungen
Die SLA geben die vom AN geschuldeten Leistungen wieder.
Der AN ist jedoch darüber hinaus zur Erbringung sämtlicher Nebenleistungen einschließlich der für die Erfüllung seiner Leistungen erforderliche Materialbeschaffung und -entsorgung verpflichtet, die typischerweise mit der Erbringung der Hauptleistung einhergehen und für die Erreichung des geschuldeten Reinigungserfolgs erforderlich sind. Eine gesonderte Vergütung für die vorbezeichneten Nebenleistungen steht dem AN hierfür nicht zu.
1.5 Unternehmerische Verantwortung
Der AN erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2024, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2025, 24:00 Uhr. Der AG hat das Recht, die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Verlängerungsoption von einem Jahr bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages, d.h. Optionsausübung bis erstmals zum 30.09.2025, auszuüben.
Los 3
Div. Objekte der Gemeinde Niedere Börde
39326 Niedere Börde OT Groß Ammensleben
1.1 Hauptleistungen
Gegenstand der Beauftragung ist die Erbringung von
X Gebäudereinigungsleistungen
X Glas- und Rahmenreinigungsleistungen
X Grundreinigung
in bzw. an Gebäuden des AG und dessen Anmietungen bzw. an vom Mieter des AG bei Dritten angemieteten Gebäuden durch den AN.
Die Gebäudereinigungsleistungen umfassen Leistungen der Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen nach
Maßgabe des Service Level Agreements (SLA, Vertragsanlage 1). Dabei werden dem AN sämtliche Reinigungsleistungen gemäß den SLA sowie den Kalkulationsunterlagen (Vertragsanlage 2) übertragen. Fest beauftragt wird die in den
Kalkulationsunterlagen näher definierte Unterhaltsreinigung.
1.2 Optionale Zusatzleistungen
Auf Abruf des AG (Option) wird der AN überdies weitere Leistungen erbringen, die über die mit dem Angebot festgelegten Stundenverrechnungssätze und
Leistungskennwerte zu vergüten sind. Auf den Abruf dieser optionalen Leistungen besteht für den AN kein Anspruch und daher auch kein Anspruch auf Schadenersatz, entgangenen Gewinn oder Anpassung der vertraglich vereinbarten Vergütungen, soweit weniger optionale Leistungen durch den AG abgerufen werden sollten, als durch beide Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als wahrscheinlich
angenommen werden.
Der AN gewährleistet, auf Anforderung Abrufleistungen innerhalb bestimmter Fristen erbringen zu können.
Folgende Fristen werden vereinbart:
• Reinigungen aufgrund akuter, gefährdender
Verschmutzungen: 1 Stunde
• Reinigungs- und Serviceleistungen aufgrund geplanter und durchgeführter Veranstaltungen: bei Bedarfsmeldung 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn
1.3 Reinigungszeit, Optimierung
Gemäß Angebot des AN wird ein bestimmtes Stundenvolumen als zu entgeltender maximaler Zeitaufwand für die fest beauftragten Unterhaltsreinigungen zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz beauftragt. Vergütet wird dieser maximale Zeitaufwand jedoch nur, sofern die tatsächlichen Arbeitszeiten der beschäftigten Mitarbeiter den maximalen Zeitaufwand nicht um mehr als 7,5% unterschreiten. Alle
weiteren Stundenreduzierungen gehen zulasten des AN, indem die Stunden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz multipliziert werden und der Betrag jeweils von der Monatsrechnung in Abzug gebracht wird. Zur Überprüfung legt
der AN dem AG auf Verlangen die dem Vertrag zuzuordnenden Lohnlisten in anonymisierter Form vor.
1.4 Nebenleistungen
Die SLA geben die vom AN geschuldeten Leistungen wieder.
Der AN ist jedoch darüber hinaus zur Erbringung sämtlicher Nebenleistungen einschließlich der für die Erfüllung seiner Leistungen erforderliche Materialbeschaffung und -entsorgung verpflichtet, die typischerweise mit der Erbringung der Hauptleistung einhergehen und für die Erreichung des geschuldeten Reinigungserfolgs erforderlich sind. Eine gesonderte Vergütung für die vorbezeichneten Nebenleistungen steht dem AN hierfür nicht zu.
1.5 Unternehmerische Verantwortung
Der AN erbringt seine Leistungen in selbständiger unternehmerischer Verantwortung.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2024, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2025, 24:00 Uhr. Der AG hat das Recht, die Geltungsdauer des Vertrages durch Ausübung einer Verlängerungsoption von einem Jahr bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
Der AN hat keinen Anspruch auf eine Optionsausübung durch den AG.
Die Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Rahmenvertrages, d.h. Optionsausübung bis erstmals zum 30.09.2025, auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Erklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot vorzulegen:
- FB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (zusätzlich zum FB 235 sind die Nachunternehmer zu benennen)
- FB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
- FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland
- Allgemeine Bietererklärung
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- gültiger Nachweis Eintragung IHK o. Handwerkerrolle
- gültiger Nachweis Handelsregistereintragung (bei Nichteintragung, dies bitte formlos erklären)
- gültige Gewerbeanmeldung
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original) - alternativ kann auch ein entsprechender Nachweis über den Unfallschutz der Mitarbeiter des Unternehmens, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erbracht werden)
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung des städtischen Steueramtes
- aktuell gültiger Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über die Deckungssummen und Laufzeit
Der AN erbringt Leistungen, die die Gefahr erheblicher Personen- und Sachschäden in sich bergen. Er hat daher eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. € pro Schadensfall sowie für Vermögensschäden in Höhe von 200.000,00 € pro Schadensfall abzuschließen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln zu Gebäudeschließanlagen beinhalten.
Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.
- Erklärung zur Tariftreue - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz TVergG LSA
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Auf gesondertes Verlangen sind vom Bestbieter und gegebenenfalls seinen Nachunternehmen sowie den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachfolgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Referenzen: Vorweisen von mindestens einem mit dem Auftrag des Auftraggebers vergleichbaren kommunalen Referenzauftrag (ein oder mehrere Gebäude) mit mindestens 05.000 m² zu reinigender Fläche, inklusive Flächenangabe und Anzahl der dort eingesetzten Mitarbeiter
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Erklärung über die Geräte und technische Ausstattung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages (formlose Aufzählung der Maschinen, Geräte und technischen Ausstattung des Unternehmens)
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bei Feststellung von Verstößen gilt gem. § 160 (3) GWB die Frist zur Einreichung von Anträgen auf ein Nachprüfungsverfahren innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt von Informationsschreiben gem. § 134 (2) GWB.