2.NSV BA4, Los 24 - Bepflanzung Kritzmannstraße - Hermann-Bruse-Platz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-404-01-03-0698
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 25
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf / Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
2.NSV BA4, Los 24 - Bepflanzung Kritzmannstraße - Hermann-Bruse-Platz
2.NSV BA4, Los 24 - Bepflanzung Kritzmannstraße - Hermann-Bruse-Platz
Die ausgeschriebene Bauleistung beinhaltet Bepflanzungsarbeiten im Bauabschnitt 5 der 2. Nord-Süd-Verbindung in Magdeburg.
Die Fertigstellungspflege sowie Entwicklungspflege sind ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Baustelle besteht aus 2 Teilbereichen. Der umfangreichere Standort liegt im
Stadtteil "Neustädter Feld" der Landeshauptstadt Magdeburg.
Das Baufeld der Teilfläche 1 hat dort Liniencharakter und umfasst die Bepflanzung
entlang der Kritzmannstraße auf ca. 570 m Länge bis in Höhe der Wendeschleife am
Hermann-Bruse-Platz.
Die 2. Teilfläche befindet sich an der Ernst-Reuter-Allee / Damaschkeplatz in ca. 3,5
km Entfernung zum Neustädter Feld. Hier sind parallel der Straßenbahnhaltestelle
Baumreihen vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
-Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Auflistung von vergleichbaren Referenzen für die ausgeschriebene Leistung
(Auftraggeber + entsprechender Ansprechpartner, Auftragswert, Auftragsgröße)
HINWEIS:
Mit Ihrem Teilnahmeantrag sind Referenzen aufzuführen, um die Eignung des Bieters nachzuweisen. Hier muss mindestens EINE Referenz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachgewiesen werden.
Für den Teilnahmewettbewerb sind, soweit vorgesehen, die
Formblätter des Auftraggebers zu verwenden. Alle weiteren
Erklärungen, Nachweise, Referenzen, Zertifikate etc. sind vom
Bewerber selbst zu erstellen.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und den Bewerbern
/Bietern erfolgt während des gesamten Verfahrens
ausschließlich über das Vergabeportal des Auftraggebers.
Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber /Bieter gelten
als zugegangen, wenn diese im Vergabeportal eingestellt
werden. Alle Bewerber /Bieter sind daher gehalten, im eigenen
Interesse, regelmäßig im Vergabeportal nach Mitteilungen des
Auftraggebers zu schauen, insbesondere 6 Kalendertage vor
Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige
Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf
der Teilnahmefrist ausschließlich über das o. g. Vergabeportal
an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber kann von der
Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt
eingehen.
weiterhin zu übergebende Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Formularsatz des Landesvergabegesetzes LSA
- Bewerbererklaerung_gem_RdErl_MW_21.11.2008_41-3257-03
- Formblatt 221-222, 233, 234, 235, 236
Mängelanspruchsbürgschaft: 3 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 v. H.
Die Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft hat im Original unmittelbar nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Abschlagszahlungen der für die nachgewiesenen Leistungen zustehenden Vergütung.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsfrist: Bewerber haben mit Teilnahmeantragsabgabe zu erklären, ob die von dem Auftraggeber vorgesehene Frist von 30 Kalendertagen für die Erstellung der Angebote aus Ihrer Sicht realistisch ist.
Der Auftraggeber weist auf § 15 Abs. (3) Satz 3; SektVO hin, wonach die Angebotsfrist mindestens 10 Tage betragen muss, wenn eine einvernehmliche Einigung unterbleibt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten! Grundlage: SektVO § 15 Abs. (4). Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich diese Möglichkeit in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung vorbehalten hat.
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529