Vergabe Projektsteuerungsleistungen „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 15 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 306A_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinigtenweg 14
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): abante Rechtsanwälte PartG mbB
E-Mail:
Telefon: +49 341238203-00
Fax: +49 341238203-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Projektsteuerungsleistungen „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 15 VgV
Das Vorhaben umfasst den Umbau der Stauanlage im Ortsteil Krüssau und die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs bei Stat. 65+15 unter Beachtung und zur Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Krüssau, DE
Vergabe von Projektsteuerungsleistungen „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 17 Abs. 1 VgV
Az: 6312-22-000003
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss nachweisen, dass mindestens eine Führungskraft seines Unternehmens einen der nachfolgend genannten Studienabschlüsse der ebenfalls nachfolgend genannten Fachrichtungen vorweist:
Der Bieter muss nachweisen, dass die benannte Führungskraft eine Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung oder Zusatzausbildung im Projektmanagement mit Schwerpunkt Bau absolviert hat. Als Nachweis wird akzeptiert: Bescheinigung, Zertifikat o.ä. des Veranstalters.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz (Brutto) für die letzten 3 Geschäftsjahre, also für 2020, 2021 und 2022 von im Mittel EUR 400.000,00 (in Worten: Vierhunderttausend). Erfüllt der Bieter diese Vorgabe nicht, so wird sein Angebot ausgeschlossen.
Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bieters addiert. Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:
mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und
mindestens 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Je Schadensfall 2-fach maximiert.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter muss nachweisen, dass mindestens eine Führungskraft seines Unternehmens einen der nachfolgend genannten Studienabschlüsse der ebenfalls nachfolgend genannten Fachrichtungen vorweist:
• Architektur (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])
• Bauingenieurwesen (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])
• Wirtschaftsingenieurwesen (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])
• Ingenieur für Wasserwirtschaft (mindestens Master, Diplom od.gw. [nicht Bachelor])
Als Nachweis wird akzeptiert: Abschlusszeugnis eines Studiums an einer deutschen Hochschule oder gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule.
Ferner muss er nachweisen, dass die benannte Führungskraft eine Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung oder Zusatzausbildung im Projektmanagement mit Schwerpunkt Bau absolviert hat.
Als Nachweis wird akzeptiert: Bescheinigung, Zertifikat o.ä. des Veranstalters.
siehe oben Ziffer III. 1.1 dieser Bekanntmachung
Es sind folgende Eigenerklärungen bzw. Unterlagen für den Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit gleichzeitiger Eignungsleihe zusammen mit dem Angebot einzureichen:
Anlage 306A_2 Eigenerklärungen Eignung
Anlage 306A_2.1 Übersicht über die Projektbeteiligten
Anlage 306A_2.2 Erläuterungen zur Selbstreinigung
Anlage 306A_2.3 Versicherungsnachweis
Anlage 306A_2.4 Referenzblatt
Anlage 306A_2.5 Nachweis Studienabschluss
Anlage 306A_2.6 Nachweis Qualifikation Projektmanagement mit Schwerpunkt Bau
Anlage 306A_3 Ergänzende Vertragsbedingungen TVergG LSA
Anlage 306A_4 Beachtung der Kernarbeitsnormen
Anlage 306A_5 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
Anlage 306A_6 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltlichkeit
Anlage 306A_7 Erklärung Bewerbergemeinschaft
Anlage 306A_11 Datenschutzerklärung
Anlage 306A_12 Eigenerkl.SM&techn.-organ.Maßn.
Anlage 306A_13 Eigenerklärung VO-2022-833
ggf. weitere Unterlagen gemäß Teil V von "Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen"
Angebotsvordruck
Anlage 306A_14 Preisblatt
Zahlungsplan
Unternehmensvorstellung (Inhalt beachte Ziffer 2.1 Anlage 306A_Zuschlagskriterien und Erläuterungen)
Vorgehenskonzept (Inhalt beachte Ziffer 2.2 Anlage 306A_9 Zuschlagskriterien mit Erläuterungen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
E-Mail:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalenderta-gen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Ta-gen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekam-mer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unter-nehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).