Neubau Betriebshof Nord - Lackierkabine Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-405-01-03-0529
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 25
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf / Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebshof Nord - Lackierkabine
Neubau Betriebshof Nord - Lackierkabine
Die neue Lackier- und Trocknungskabine und der Lackmischraum soll für die Vorbereitungsarbeiten, Lackierung und Trocknung bzw. Verarbeitung konventioneller Lacke (Flammpunkt über 21° Celsius ohne zusätzliche Erwärmung) und wasserverdünnbarer Lacke geeignet sein. Vorbereitet, Lackiert und Getrocknet
werden vorwiegend Schienenfahrzeuge und Nutzfahrzeuge.
Sofern Polyestermaterial und Beschichtungsstoffe wechselseitig verarbeitet werden, so sind die Filtermaterialien nach jedem Arbeitsgang vom Betreiber zu wechseln.
Der Einbau der Lackier- und Trocknungskabine erfolgt als Stahlkassettengehäuse in einen Raum in Massivbauweise (Neubau).
Die Lackier- und Trocknungskabine ist mit zwei Trennrolltore in 3 getrennte Kabinen unterteilt (siehe techn. Daten). Alle Kabinenteile (Teil 1-3) können lüftungs- und schalttechnisch gleichzeitig und unabhängig in den Betriebsarten Lackieren / Trocknen betrieben werden.
Bei offenem Trennrolltoren kann die Lackier- und Trocknungskabine nur jeweils in einer gemeinsamen Betriebsart "Lackieren oder Trocknen" betrieben werden.
Bei geschlossenen Trennrolltoren kann jeder Kabinenteil der Lackier- und Trocknungskabine in den Betriebsarten Lackieren oder Trocknen" betrieben werden.
Die Lüftungsgeräte stehen alle in einen abgetrennten Technikraum. Für die neue komb. Lackier- und Trocknungskabine müssen alle Filtermaterialien (Erstbestückung) im Lieferumfang enthalten sein und betriebsfähig eingebaut sein.
Die notwendigen Zugänge für Revision und Wartung an den Lüftungsgeräten und Einrichtungen sind ausreichend vorzusehen.
Die Be- und Entlüftung der neuen Lackier- u. Trocknungskabine erfolgt vertikal von Oben (Filterdecken) nach Unten und die Absaugung und Farbnebelfiltration erfolgt über eine berostete 2-Kanal-Absaugung in Massivbauweise mit Bodenabsaugkanäle (Neubau).
Die Zuluft kann über ein Deckeneinblassystem und automatischen Regelklappen zu den Kabinenteilen mit den festgelegten Volumenströmen zu- oder abgeschaltet werden. Die jeweiligen aktiven belüfteten Kabinenbereiche sind über Meldeleuchten / Taster optisch erkennbar.
Die Betriebsarten werden jeweils optisch mit Meldelampe angezeigt (Rot, Gelb, Grün....).
Die Absauggruben in Massivbauweise mit integrierten Filtersystemen sind jeweils mit einem Kanalsystem und Steigkanäle in Betonbauweise bis zu den Lüftungsgeräten verbunden und können über automatische Regelklappen zu- und abgeschaltet werden.
Frischluftansaugung erfolgt von Aussen über Dach oder ggf. seitlich in der Fassade vom Gebäude, die Fortluft wird von Partikel und Overspray gereinigt und über Dach senkrecht nach Oben ausgeblasen. Die Lösemittel werden im Arbeitsbereich abgesaugt (nicht gefiltert und gereinigt) und über Dach ins Freie geführt.
Die Frischluft wird Außen über Dach oder seitlich über das Frischluftkanalsystem von Lüftungsgeräten mit Ventilatoreinheiten angesaugt, über Vorfilter G3 gereinigt, über das Heizsystem mit Warmwasser auf Spritztemperatur 20-22 °C erhitzt und über den Einblaskanal in das Deckenplenum geblasen. In den Filterdecken wird die erwärmte Zuluft feingefiltert und gleichmäßig in den belüfteten Raum eingeblasen.
Über Lüftungsgeräte mit Ventilatoreinheiten wird die Prozessluft über die 2-Kanal-Bodenabsauggruben aus Stahlblech und Stahlprofilen mit Gitterroste abgesaugt, im Farbnebelfilter gereinigt und über das Abluftkanalsystem nach Aussen über Dach ins Freie senkrecht nach oben ausgeblasen. Die Abluftleitungen
werden senkrecht bis über Dach nach Aussen geführt. Durch die Beleuchtungseinrichtungen, die oben als Lampenschrägen und seitlich als Aufbauleuchten angeordnet ist, ist ein sicheres Arbeiten bei optimaler Ausleuchtung sicher in der Lackier- und Trocknungskabine möglich. Die Steuerung und Bedienung der Anlagen erfolgt über einen Schaltschrank, der an der Seitenwand der
Lackier- und Trocknungskabine aufgestellt ist. Position vom Schaltschrank mit Bedienung wird im Auftragsfall noch festgelegt.
Die Beleuchtung im Aggregateraum und im Lackmischraum mit ausreichender Beleuchtungsstärke ist Teil vom LV und im Lieferumfang des Anbieters enthalten.
Fahrzeugabmessungen: siehe Datenblätter (Auf Anfrage)
Hinweis: Es sind keine Doppelstockwagen vorgesehen !
Breite = Standard 2,3 m 2,4 m (STRAB), max. 2,55 m (BUS)
Höhe = 4,0 m
Länge (Bus) = bis 13,5 m 2 Achsen
bis 18,75 Gelenkbusse
Vorrangig Straßenbahn = Fahrzeuglängen 30,0 m und 38,0 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nachweis der beruflichen Qualifikation (Ausbildungs- und Befähigungsnachweise) der für die Leistungserbringung verantwortlichen Personen
- Eigenerklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, ferner, dass keine Ausschlussgründe gemäß Mindestlohngesetz § 19 Abs. (1), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 Abs. (1) Satz 1 oder 2 und Arbeitnehmerentsendegesetz § 21 Abs. (1) vorliegen, ferner, dass das Unternehmen und/oder dessen Organe nicht auf der "Anti-Terror-Liste" geführt werden
- Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
- unterzeichnete Formblätter des Landesvergabegestzes Sachsen-Anhalt
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen.
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
-Eigenerklärung zum Eignungsnachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
-Nachunternehmernachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) tatsächlich zur Verfügung stehen.
- Auflistung von vergleichbaren Referenzen für die ausgeschriebene Leistung
(Auftraggeber + entsprechender Ansprechpartner, Auftragswert, Auftragsgröße)
HINWEIS:
Mit Ihrem Teilnahmeantrag sind Referenzen aufzuführen, um die Eignung des Bieters nachzuweisen. Hier muss mindestens EINE Referenz aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachgewiesen werden.
-Ggf. Eignungsnachweis durch Angabe der PQ-Nummer
Für den Teilnahmewettbewerb sind Erklärungen, Nachweise, Referenzen, Zertifikate etc. vom Bewerber selbst zu erstellen (in Form von Eigenerklärungen). Sofern vorhanden, können die beigefügten Formblätter des Auftraggebers genutzt werden.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und den Bewerbern / Bietern erfolgt während des gesamten Verfahrens ausschließlich über das Vergabeportal des Auftraggebers.
Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber / Bieter gelten als zugegangen, wenn diese im Vergabeportal eingestellt werden. Alle Bewerber / Bieter sind daher gehalten, im eigenen Interesse, regelmäßig im Vergabeportal nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über das o. g. Vergabeportal an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen.
Mängelanspruchsbürgschaft: 3 v. H.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 v. H.
Die Übergabe der Vertragserfüllungsbürgschaft hat im Original unmittelbar nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Elektronische Rechnungslegung nach Struktur des AG.
Dazu wird die PSP-Struktur mit dem LV vorgegeben.
Auf dieser Grundlage hat der Bieter nach Auftragserteilung einen Zahlungsplan zu entwerfen.
Dieser wird ihm Rahmen eines Auftaktgespräches mit dem AN abgestimmt.
Die Abschlagsrechnungen sind durch eine prüfbare Aufstellung über die erbrachten Leistungen gemäß der vorgegebenen Struktur kumuliert nachzuweisen.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Vergabe auf das Erstangebot ohne in Verhandlungen einzutreten! Grundlage: SektVO § 15 Abs. (4). Der Auftraggeber kann im Verhandlungsverfahren den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich diese Möglichkeit in der Auftragsbekanntmachung oder in der Aufforderung zur Interessensbestätigung vorbehalten hat.
Die Bieter haben die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich durchzuarbeiten und zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen, die dem Bieter übergeben wurden Unklarheiten oder verstoßen nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die MVB hierauf unverzüglich hin.
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, wenn:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455141529