Fäkalschlammentsorgung 2024-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 30-2023-020/I.69
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 2a
Ort: Bad Bibra
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06647
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 34465-60240
Fax: +49 34465-60214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgem-finne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fäkalschlammentsorgung 2024-2027
Entleerung von Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Sammelgruben auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde An der Finne für die Jahre 2024 bis 2027
Verbandsgemeinde An der Finne
Bahnhofstraße 2a
06647 Bad Bibra
Die Verbandsgemeinde An der Finne beauftragt die Entleerung
der Kleinkläranlagen bzw. abflusslosen Sammelgruben in ihrem
Entsorgungsgebiet sowie den Transport und die Anlieferung
des Fäkalschlamms und Abwassers in die Zentralkläranlagen
Eckartsberga und Karsdorf (ca. 2770 m³ Fäkalschlamm und Abwasser pro Jahr)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB auf Formblatt der Vergabestelle
2. Verpflichtungserklärung Vergabemindestlohn (§11 TVergG LSA) auf Formblatt der Vergabestelle
3. Verpflichtungserklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) auf Formblatt der Vergabestelle
4. über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisverlangen durch Vorlage einer Registerbescheinigung/Gewerbeanmeldung bleibt dem
Auftraggeber vorbehalten.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher auf Formblatt der Vergabestelle:
1. über den allgemeinen Jahresumsatz im Kalenderjahr bzw. Geschäftsjahr und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Nachweisverlangen durch Bilanzen,
betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bestätigungserklärungen Dritter bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
2. über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Sachschäden je Versicherungsfall und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Versicherungsfall für die zu vergebende Tätigkeit im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisverlangen durch Vorlage einer noch für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen aktuellen Haftpflichtversicherungspolice oder eine entsprechende Bestätigung des Haftpflichtversicherers zum Bestand und
Umfang der Versicherung bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher auf Formblatt der Vergabestelle:
1. Es sind geeignete Unternehmensreferenzen (Nachweis konkreter praktischer Erfahrungen) über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung (Transport von Schlämmen und Abwässern) vergleichbar sind. Die Referenz muss enthalten: Namen und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner (Name, Vorname oder Funktion), Kommunikationsdaten zum Ansprechpartner (z.B. Telefon), Angabe, ob öffentlicher/privater Auftraggeber, ca.-Rechnungswert des Auftrags, Leistungszeitraum, Beschreibung des Leistungsumfanges (es wurden Abfälle,
befördert, verwertet, beseitigt), Art der Beteiligung - selbst ausführendes Unternehmen, als Partner ausführendes Unternehmen, als Nachunternehmen, als Eignungsverleiher-, betroffene Abfallart. Die Vergabestelle behält sich im Rahmen
der Angebotsprüfung vor, eine von der zuständigen Behörde oder den zuständigen privaten Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung zur Referenz und zur Ordnungsgemäßheit der Leistungserbringung vom Bieter zu verlangen.
2. Es ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben. Die Vergabestelle behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung vor, eine entsprechende Erklärung vom
Bieter zu verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal Ziffer I.3. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsabgabe muss sich der Interessent auf dem
Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. "Unterschriften" werden grundsätzlich durch die elektronische Textform ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie
gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine
Eigenerklärung auf durch den Auftraggeber gestellter Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (sog. "Negativerklärung").
4. Der Auftraggeber verlangt eine Erklärung des Bieters, ob der Nachunternehmen einsetzt und ob der Bieter sich Eignungen Dritter leiht. Falls eine Eignungsleihe gegeben ist, verlangt der Auftraggeber vom Eignungsverleiher eine Verpflichtungserklärung und prüft - im Umfang der verliehenen Eignung - dessen Eignung gesondert.
5. Setzt der Bieter in seinem Leistungsbereich einen Nachunternehmer ein (§ 36 Abs. 5 VgV), hat sich dieser über das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB in der Person des Unterauftragnehmers auf dem Formular der Vergabestelle zu erklären. Ggf. verlangt die Vergabestelle vom Bieter dessen Ersetzung.
Hinweis/Datenschutzklausel:
Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3. Nr. 4 GWB)