Altmarkkreis Salzwedel Referenznummer der Bekanntmachung: 40-24/23-ME
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 32
Ort: Hansestadt Salzwedel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 29410
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3901/840-342
Fax: +49 3901/840-806
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altmarkkreis-salzwedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altmarkkreis Salzwedel
Förderung DigitalPakt - 11 Schulen im Altmarkkreis Salzwedel, Hard- und Software in 2 Losen
Los 1 - Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation interaktive Displays
Altmarkkreis Salzwedel
Los 1 Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Installation interaktive Displays (Fabrikat Promethean)
Mindestabnahmemengen:
34 Stück interaktive Displays Fabrikat Promethean ActivPanel 86" mit ActivInspirer-Software und WiFi and Bluetouth-Modul, 33 Paar Seitenflügel, 34 Stück Trägersysteme (Pylonengestell, 29 x fest und 5 x fahrbar), 34 Stück Mini-PC und Tastatur;
6 Stück interaktive Displays Fabrikat Promethean ActivPanel 75" mit ActivInspirer-Software und WiFi and Bluetouth-Modul, 4 Paar Seitenflügel, 6 Stück Trägersysteme (Pylonengestell, 4 x fest und 2 x fahrbar), 6 Stück Mini-PC und Tastatur;
inklusive Lieferung, Aufbau und Schulung für 11 Schulstandorte des Altmarkkreises Salzwedel
Los 2 - Lieferung, Installation und Erweiterung der Schulmanagement-Software
Altmarkkreis Salzwedel
Los 2 Lieferung, Installation und Erweiterung der Schulmanagement-Software MNSpro Classic (Pädagogik) einschließlich Servertechnik
Lieferung, Installation und Erweiterung der Schulnetzwerklösung der Schulmanagement-Software MNSPro Classic inklusive entsprechender Servertechnik (Hardware) für 8 Schulstandorte des Altmarkkreises Salzwedel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis zur Eintragung in das Berufsregister sowie Gewerbeanmeldung
2. Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Drei Referenznachweise über Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der angegebenen Leistung vergleichbar sind
(Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit dem angegebenen Leistungsspektrum übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten. Bitte prüfen Sie dementsprechend, ob die leistungsbezogenen Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert den Unterlagen bei.)
Nachweis der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus der 124 LD + TVergG LSA verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung und vorsorglich von den Bietern der engeren Wahl (und seinen NU) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist mindestens 3, maximal 5 Werktage, vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Zur Prüfung der Unternehmereignung der Angebote, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, sind gem. des Formblattes 124 LD folgende Angaben zu tägigen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gem. des Formblatts 124 LD folgende Unterlagen vorzulegen:
Drei Referenznachweise über Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der angegebenen Leistung vergleichbar sind
(Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit dem angegebenen Leistungsspektrum übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten. Bitte prüfen Sie dementsprechend, ob die leistungsbezogenen Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert den Angebotsunterlagen bei.)
Nachweis der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal
Nachweis zur Eintragung in das Berufsregister sowie Gewerbeanmeldung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. Dies gilt auch für schriftlich abgegebene Angebote. Kopien der Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung werden ausdrücklich akzeptiert. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen)
Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern / Bietergemeinschaften vorzulegen.
Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, Nachunternehmen benannt, sind auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. Der Nachunternehmer hat das Fbl. 124 LD sowie die Unterlagen zum TVergG LSA vorzulegen.
Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der Eignungsnachweis zum PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor)
Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren.
Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 235 / 234 entsprechend zu streichen / zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen.
Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom 07. Dezember 2022 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) - nur von Bietern auszufüllen, die für Los 2 ein Angebot abgeben!, zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen.
Hinsichtlich der Vermeidung von diskriminierenden Vergabeverfahren durch Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Bieter bei Anwendung des § 11 Abs. 1-4 TVergG LSA im Fall festgestellter Binnenmarktrelevanz erfolgt eine Anpassung des Verfahrens aus Gleichbehandlungsgrundsätzen bei ausländischen Bietern oder Bietern, die die Leistung außerhalb der Bundesrepublik erbringen wollen.
Sollten keine Nachunternehmen für die Ausführung der Leistung/Maßnahme anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA zu streichen u. trotzdem mit dem Angebot einzureichen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten Nachunternehmern / Bietergemeinschaften vorzulegen.
Achtung: Die Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) ist nur von Bietern auszufüllen, die für Los 2 ein Angebot abgeben!
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345 / 5141529
Fax: +49 345 / 5141115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfantrag unzulässig ist, wenn er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Pkt. 4 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung an o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.