Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach dem Aufnahmegesetz im Landkreis Saalekreis Referenznummer der Bekanntmachung: VST-126/2023/Bu

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3461-401142
Fax: +49 3461-402061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=525818
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=525818
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach dem Aufnahmegesetz im Landkreis Saalekreis

Referenznummer der Bekanntmachung: VST-126/2023/Bu
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Saalekreis wohnenden Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 2 Satz 3 des

Aufnahmegesetzes entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Rd. Erl. des MI vom 15.06.2015 - 34.4 -12235 (MBl. LSA Nr. 20/2015 vom 22.06.2025).

Die Maßnahmen der Betreuung sollen nach § 2 Satz 2 des Aufnahmegesetzes außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt werden.

Für die gesonderte Beratung und Betreuung im Landkreis Saalekreis sind in Merseburg 2 Beratungsstellen mit je 2 Beraterstellen zu betreiben.

Los 1: Beratungsstelle im Stadtzentrum Merseburg

Los 2: Beratungsstelle im Stadtteil Merseburg Süd

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: Beratungsstelle im Stadtzentrum Merseburg

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

06217 Merseburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Saalekreis wohnenden Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 2 Satz 3 des Aufnahmegesetzes entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Rd. Erl. des MI vom 15.06.2015 - 34.4 -12235.

Die Maßnahmen der Betreuung sollen nach § 2 Satz 2 des Aufnahmegesetzes außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt werden.

Gegenstand des Loses 1 ist das Betreiben einer Beratungsstelle mit zwei Beraterstellen im Stadtzentrum Merseburg.

Der Auftragnehmer stellt geeignete Räumlichkeiten einschließlich Ausstattung.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag kann 2-mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2: Beratungsstelle im Stadtteil Merseburg Süd

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

06217 Merseburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Saalekreis wohnenden Personen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 2 Satz 3 des Aufnahmegesetzes entsprechend den Ausführungsbestimmungen des Rd. Erl. des MI vom 15.06.2015 - 34.4 -12235.

Die Maßnahmen der Betreuung sollen nach § 2 Satz 2 des Aufnahmegesetzes außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt werden.

Gegenstand des Loses 2 ist das Betreiben einer Beratungsstelle mit 2 Beraterstellen im Stadtteil Merseburg Süd.

Der Auftragnehmer stellt geeignete Räumlichkeiten einschließlich Ausstattung.

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag kann 2-mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Mit dem Angebot sind zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen einzureichen:

- Angaben zum Bieter (Unternehmensdarstellung) ggf. Bietergemeinschaft, ggf. Auszug aus Vereinsregister

- Vorlage von mindestens einer unternehmensbezogenen Referenz, die nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist

- Nachweis von Erfahrungen im Umgang und der Beratung von Flüchtlingen von mindestens einem Jahr

- Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen

- Nachweise über die Qualifikation des vorgesehenen Personals (sofern vorhanden) gemäß Punkt 2 der Anlage 1 des Rd.Erl. des Ml vom 15.06.2015 - 34.4-12235 (MBl. LSA Nr. 20/2015 vom 22.06.2015) und der ergänzenden Regelung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt bzw. Erklärung, über die Berücksichtigung der Qualifikationsanforderungen bei der Personalgewinnung.

- Soweit zutreffend: Benennung von Nachauftragnehmern sowie Art und Umfang der auszuführenden Teilleistungen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Das eingesetzte Personal muss den Anforderungen gemäß Punkt 2 der Anlage 1 des Runderlasses des MI vom 15.06.2015 - 34.4-12235 (MBl. LSA Nr. 20/2015 vom 22.06.2015) entsprechen. Bei gleicher Qualifikation sollen Zuwanderinnen und Zuwanderer bevorzugt eingestellt werden. Dabei gilt folgende ergänzende Regelung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (Schreiben vom 02.02.2016):

„… Personen, die den Anforderungen nach Nr. 2.1 Satz 1 der Anlage 1 des Bezugserlasses nicht entsprechen, können als Beratungs- und Betreuungskraft eingesetzt werden, wenn sie bereits mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren und die letzte entsprechende Verwendung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Sollten Bewerberinnen oder Bewerber mit den vorgenannten Qualifikationen nicht zur Verfügung stehen, können auch andere Personen nach Einzelfallprüfung durch das Landesverwaltungsamt zur Stellenbesetzung zugelassen werden, wenn aufgrund des nachgewiesenen vergleichbaren Ausbildungs- und beruflichen Tätigkeitsprofils der Bewerberin oder des Bewerbers erwartet werden kann, dass die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber der Stellenanforderung gerecht wird. In den vorgenannten Fällen sind die ausgewählten Personen vertraglich zu verpflichten, sich entsprechend der unter Nr. 2.2 Buchstaben a) bis c) der Anlage 1 des Bezugserlasses formulierten Grundsätze in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden.“

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Der Nachweis erfolgt in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt 124 LD.

*

Den Vergabeunterlagen ist ein Formblatt mit den geforderten Eigenerklärungen beigefügt (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen - 124 LD).

*

Weiterhin sind mit dem Angebot die folgenden Eigenerklärungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz Land Sachsen-Anhalt (TVergG) einzureichen:

-Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit ( 11 TVergG LSA)

-Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und 4 TVergG LSA)

(Die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.)

*

Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 01/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5140
Fax: +49 345-5141444
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.

Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,

-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);

-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2023