Stadtsicherung Bitterfeld und Komplexprojekt "Kraftwerkssiedlung - Park der Chemiearbeiter": Wartung/ Instandhaltung Brunnen, Drainagen, Ableiter SB 1-12 sowie PS Park der Chemiearbeiter, Betrieb Drainagen SB 1 Referenznummer der Bekanntmachung: MDSE A 23 1619
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Greppiner Straße 25
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MDSE, Herr Falk Nitschke
E-Mail:
Telefon: +49 3494-6656166
Fax: +49 3494-6656104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtsicherung Bitterfeld und Komplexprojekt "Kraftwerkssiedlung - Park der Chemiearbeiter": Wartung/ Instandhaltung Brunnen, Drainagen, Ableiter SB 1-12 sowie PS Park der Chemiearbeiter, Betrieb Drainagen SB 1
Nach dem Hochwasser im August 2002 wurden im Stadtgebiet von Bitterfeld in mehreren Bereichen technische Systeme zur Grundwasserflurabstandsregulierung errichtet.
Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE) hat im Rahmen ihrer Projektträgerschaft für das Projekt Stadtsicherung Bitterfeld den langfristigen Weiterbetrieb der Grundwasserhebung/ -ableitung zur Flurabstandssicherung im Projektgebiet sicher zu stellen. Sie ist gleichzeitig auch Projektträgerin für den Betrieb der Pumpstation im Komplexprojekt „Kraftwerkssiedlung - Park der Chemiearbeiter“.
Das Projektgebiet der Stadtsicherung ist in 12 Sicherungsbereiche (SB) unterteilt. Die SB 1-5 befinden sich westlich, die SB 6-12 östlich der Leine. Das Komplexprojekt „Kraftwerkssiedlung - Park der Chemiearbeiter“ stellt einen gesonderten Sicherungsbereich im westlichen Teil des Stadtgebietes dar.
Aufgrund der von Bergbau und Chemie geprägten Grundwasserqualität unterliegen die Brunnen, Drainagen und Pumpen sowie Rohrleitungen einer hohen Belastung. Um die Leistungsfähigkeit der Hebungsorgane und die Einhaltung der festgelegten Schutzziele aufrecht zu erhalten, sind an den technischen Systemen zur Grundwasserhebung/ -ableitung laufend Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen.
In diesem Rahmen ist die Fortführung dieser Maßnahmen an den technischen Systemen ab 09/2023 zu planen und umzusetzen. Zuständig für den Betrieb der Grundwasserhebung/ -ableitung und Auftraggeber (AG) ist die MDSE.
Gegenstand der Vergabe sind Wartungs- und Instandhaltungsleistungen an folgenden Anlagen der Stadtsicherung Bitterfeld/ des Parks der Chemiearbeiter:
- Drainagesystem SB 1 (Bergmannshof/Annahof), als Teilprojekt 1 (TP 1) bezeichnet;
Im Sicherungsbereich 1 erfolgt die Grundwasserhebung über 2 Drainagesysteme und 5 Pumpwerke über welche das anfallende Wasser mittels Pumpen über Ableiter und eine stationäre Grundwasserbehandlungsanlage (GWBA) in den nahegelegenen Strengbach abgeleitet wird.
- Vertikalfilterbrunnen inkl. Ableitersysteme SB 2-12, als Teilprojekt 2 (TP 2) bezeichnet;
In den Sicherungsbereichen 2 bis 5 sind insgesamt 32 Brunnen installiert, von denen bedarfsweise im Mittel 9 Brunnen betrieben werden. In den Sicherungsbereichen 6 bis 12 sind insgesamt 36 Brunnen installiert, von denen ebenfalls bedarfsgesteuert im Mittel 4 Brunnen in Betrieb sind.
- Pumpstation Park der Chemiearbeiter inkl. Ableiter ins Reinabwassersystem der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH (CPG), als Teilprojekt 3 (TP 3) bezeichnet;
Zur Flurabstandssicherung der Grundwasserstände erfolgt in diesem Bereich eine Grundwasserhebung über einen Sammelschacht mit angeschlossenem Pumpwerk. Die Hebungswässer werden in das Reinabwasser des Chemieparks abgeschlagen.
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Für das Drainagesystem im SB 1 sowie die Zuleitungen zur GWBA sind darüber hinaus auch Betriebsleistungen zu erbringen.
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Nicht Gegenstand dieser Anfrage sind Wartungs-/ Instandhaltungsarbeiten an den elektrotechnischen Anlagen sowie an den Komponenten der Mess-, Steuer- und Regeltechnik (EMSR-Technik). Dazu wird die MDSE einen gesonderten Wartungsvertrag vergeben.
Vorgesehen ist der Abschluss eines Vertrages für die Dauer von zunächst 2 Jahren im Zeitraum 09/2023 bis 08/2025 mit der Option einer einmaligen Verlängerung der Leistungen um weitere 2 Jahre bis 08/2027.
Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Stadt Bitterfeld
Grundsätzliche Aufgabenstellung ist die Sicherstellung des Betriebes der der Leistungsbeschreibung gegenständlichen technischen Anlagen gemäß vom AG vorgegebenem Betriebsregime.
Im Wesentlichen sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen Bestandteil der Aufgabenstellung:
- regelmäßige Pumpenwartungen unter Vermeidung/ Reduzierung von Stillstandszeiten durch Vorhaltung von Ersatzpumpen
- turnusmäßige bzw. bedarfsweise Rohrleitungs-, Ableiterreinigungen
- Leistungstests Pumpen (im Prüfstand bzw. im eingebauten Zustand)
- Einstellung Betriebsregime nach Vorgaben
- eigenverantwortlicher Betrieb der Anlagen der Drainagesysteme im SB 1 sowie der PW 1 bis 6 zur Einhaltung der Schutzziele an den Gebäuden; Grundlage dafür sind die Betriebsvorgaben des AG sowie die Kontroll-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten im Rahmen des Regelbetriebes.
- Störfallmanagement mit 24-h-Bereitschaftsdienst zur Störungsbeseitigung
- Wiedereinbringung/ Entsorgung von Hebungs- bzw. Spülwässern und Spülschlämmen
- Dokumentation/ Berichtswesen zu vorgenannten sowie zu allen sonstigen zu erbringenden Leistungen
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Störfallmanagement
Vom AN ist eine Störungsbeseitigung auf konkrete Anforderung des AG und in Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Anlagenspezifisch sind dafür vom AG Reaktionszeiten festgelegt.
Der AN unterhält zur Störungsbeseitigung einen 24-h-Bereitschaftsdienst im gesamten Vertragszeitraum für die angefragten Leistungen über telefonische Rufbereitschaft mit konstanter Rufnummer.
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Wiedereinbringung/ Entsorgung von Spülwässern und -schlämmen
Bei den Reinigungsleistungen in den Teilprojekten fallen Räum- und Spülgut als Wasser-Schlamm-Gemische bzw. Schlamm-Wasser-Gemische an, die vorzugsweise einer Wiedereinbringung in den Anlagenbetrieb des AG zuzuführen sind.
Alternativ kann der AG die Entsorgung der Wasser-Schlamm-Gemische verlangen, weshalb dafür auch Entsorgungsleistungen angefragt werden. Schlamm-Wasser-Gemische sind ausnahmslos der Entsorgungsanlage des AN zuzuführen.
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Dokumentation der Arbeiten
Der AN hat nach jeder Wartung/ Instandhaltung bzw. Reparatur/ Instandsetzung und nach jedem Störeinsatz Art und Umfang der ausgeführten Leistung einschließlich der eingebauten Teile und die bei den Arbeiten getroffenen Feststellungen zum Zustand der Anlagen, auch über etwaige in absehbarer Zeit notwendig werdende Reparatur-/ Instandsetzungsarbeiten, in einem Arbeitsbericht (im Sinne Leistungsnachweis) anzugeben.
Alle Nachweise und Dokumentationen zu den ausgeführten Arbeiten sind im Sinne einer Monatsdokumentation in detaillierter Form zusammenzustellen. Die Monatsdokumentation ist gleichzeitig Abrechnungsgrundlage und muss alle Dokumentationen und Leistungsnachweise für sämtliche im Berichtszeitraum ausgeführte Arbeiten enthalten.
Der AG setzt ein Datenbank-basiertes Aktivitäten-Verwaltungssystem für die Mess-/ Kontrollarbeiten sowie die Wartungs-/ Instandhaltungs-/ Reparaturmaßnahmen ein, um Objekt-konkret (Anlage/ Aggregat/ Armatur, ggf. Nr.) kurzfristig Informationen über durchgeführte Arbeiten bzw. die Ergebnisse von Maßnahmen zu erhalten (System CoCheck).
Dieses System soll gleichberechtigt von AN und AG zum Informationsaustausch genutzt werden. Vom AN sind dazu tagesaktuell die durchgeführten Arbeiten/ Ergebnisse einzupflegen.
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Aufgabenstellung/ Leistungsprogramm TP 1 (Sicherungsbereich 1)
Betriebsführung SB 1
Grundsätzliche Aufgabenstellung ist die übergreifende Betriebsführung der Einrichtungen zur Wasserfassung und Ableitung im SB 1 sowie für die Zuleitungen zur GWBA gemäß vom AG vorgegebenem Betriebsregime.
Primat der Betriebsführung ist die Sicherstellung folgender Anforderungen (jeweils 24 h/d; 365 d/a):
- durchgehende Hebung und Abförderung der im SB 1 anfallenden Drainagewässer über die PW 1-4 und anschließend über das PW 5 zur GWBA
- durchgehende Sicherstellung des Betriebes des PW 6 zur Abförderung der kontaminierten Grundwässer aus den SB 2-5 zur GWBA
Ein Ausfall der entsprechenden Hebungselemente im Wartungs-/ Instandhaltungs- oder Havariefall darf maximal über 8 h vorliegen.
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Pumpen-/ Pumpwerkswartung
Die Leistungen zur Pumpen-/ Pumpwerkswartung bestehen im Wesentlichen aus folgenden Teilaufgaben (jeweils für PW 1 bis 6 mit je 2 Pumpen):
- Kontrolle PW 1 bis 6 mit je 2 Pumpen
- Überprüfung der Pumpen und Pumpanlage mit MID - monatlich
- Durchführung vorbeugender Wartung - quartalsweise
- betriebsbereites Vorhalten von Austauschpumpen
Die ausgebauten Pumpen werden anschließend in einer Fachwerkstatt für Pumpentechnik gewartet bzw. instandgesetzt und geprüft.
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Ableiter- und Drainagereinigung
Die Ableiter- und Drainagereinigung ist mit kombinierter Hochdruckspül- und Saugtechnik (Hochdruck-Wasser-Technologie - Standardverfahren der Rohrreinigung, Arbeitsdruck bis 200 bar) durchzuführen.
Aufgrund der vorgegebenen max. Stillstandszeit der Pumpwerke von 8 h sind mind. zwei Fahrzeuge einzusetzen. Das vorgegebene Zeitfenster von 8 h zur Leitungsreinigung ist aus Gefahrenabwehrgründen zwingend einzuhalten.
An die Anlagen-/ Kanalreinigungstechnik werden folgende technische Anforderungen gestellt:
- mind. zwei Hochdruckspül- und Saugfahrzeuge (4-Achsfahrzeuge) mit mind. 11 m³ Behältervolumen
- Tiefsaugvorrichtung bis mind. 10 m Tiefe
- Spülleistung bis 700 L/min, mind. 350 m Spülschlauch aufgehaspelt sowie kontinuierliche Wasserrückgewinnung
- Hochdruck-Wasser-Technologie (Arbeitsdruck bis 200 bar, Düse bis 150 bar) - Standardverfahren
Bei Bedarf und ausdrücklich nach Abstimmung sowie schriftlicher Bestätigung des AG sind bei der Reinigung der Ableiter zum Lösen von Hartverkrustungen folgende Spezialtechnologien einzusetzen:
- Höchstdruck-Wasser-Technologie (Arbeitsdruck bis mind. 500 bar)
- Hochdruck-Wasser-Luft-Technologie (Arbeitsdruck bis mind. 10 bar)
- Spiral-Technik (Aufbohren von Verstopfungen)
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Aufgabenstellung/ Leistungsprogramm TP 2 (Sicherungsbereiche 2-12)
Pumpen-/ Brunnenwartung
Die Leistungen zur Pumpen-/ Brunnenwartung bestehen im Wesentlichen aus folgenden Teilaufgaben (jeweils für einen Brunnen):
- Große Wartung Brunnen
- Kleine Wartung Brunnen (Schwerpunkt Pumpenwechsel)
- betriebsbereites Vorhalten von Austauschpumpen
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Ableiterreinigung
Für die Technologie der Ableiterreinigung gelten grundsätzlich die Anforderungen gem. Sicherungsbereich 1. Aufgrund der vorgegebenen max. Stillstandszeit der Brunnen von 8 h sind die Ableiterreinigungen innerhalb eines Arbeitstages abzuschließen.
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Aufgabenstellung/ Leistungsprogramm TP 3 (PdC)
Pumpen-/ Pumpwerkswartung
Die Leistungen zur Pumpen-/ Pumpwerkswartung bestehen im Wesentlichen aus folgenden Teilaufgaben:
- Überprüfen der Pumpstation Park d. Chemiearbeiter - monatlich; Pumpe Flygt 3 127.191 - Überprüfung
- Regelleistung: Durchführung vorbeugender Wartung PS Park d. Chemiearbeiter - quartalsweise; Pumpe Flygt 3 127.191 - Wartung, Pumpe KRTF 100-250/164 - Überprüfung
- Bedarfsleistung: Durchführung vorbeugender Wartung PS Park d. Chemiearbeiter - quartalsweise; Pumpe Flygt 3 127.191 - Wartung, Pumpe KRTF 100-250/164 - Wartung
- betriebsbereites Vorhalten von Austauschpumpen
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Ableiterreinigung
Für die Technologie der Ableiterreinigung gelten grundsätzlich die Anforderungen gem. Sicherungsbereich 1.
Die Reinigung des Ableiters ist in mehreren Schritten mit kombinierter Hochdruckspül- und Saugtechnik als Hochdruck-Wasser-Luft-Technik (Arbeitsdruck bis mind. 10 bar) mit Molchtechnik durchzuführen (mind. 2 Molchgänge).
Aufgrund der vorgegebenen max. Stillstandszeit des Pumpwerkes von 8 h für eine Ableiterreinigung ist diese innerhalb eines Arbeitstages abzuschließen.
Eine Verlängerung der Leistungen ist optional für einen Zeitraum von maximal 2 Jahren möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bieter wird eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA (GVBl. LSA Nr. 28/22 v. 13.12.2022) zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten nach dem Gesetz verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH, Greppiner Straße 25, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Bei der Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Geforderte Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
4. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche der Vergabeunterlage beiliegen, abzugeben. Diese Erklärungen sind auch von vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben.
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Rechtsquelle: Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA, siehe oben Ziffer III.2.2.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115