Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge Referenznummer der Bekanntmachung: O/VgV/33/21-23/we
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Flugplatz 1
Ort: Köthen (Anhalt)
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt/Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 349660-1194
Fax: +49 349660-1193
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anhalt-bitterfeld.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=evergabeportal
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge
Los 1 - Allgemeine soziale Beratungs- und Betreuungsleistungen f. Flüchtlinge
Los 2 - Gesonderte Beratung und Betreuung
Los 1 - Allgemeine soziale Beratung und Betreuung
Landkreis Anhalt-Bitterfeld gemäß der Leistungsbeschreibung
Es ist beabsichtigt, die folgen Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren plus der optionalen Verlängerung um 1 Jahr zu vergeben.
Los 1 - Allgemeine soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen in dezentraler Unterbringung nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 bis 8 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) gemäß Leistungsbeschreibung Menge und Umfang:
zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 8,0 VbE/ Vollzeitäquivalente vorgesehen
Der Vertragszeitraum verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis zum 30.04.2026 widersprochen wird.
Los 2 - Gesonderte Beratung und Betreuung
Landkreis Anhalt-Bitterfeld gemäß der Leistungsbeschreibung
Los 2 - Gesonderte Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) Menge und Umfang: Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung sind 4,0 VbE/Vollzeitäquivalente vorgesehen
Der Vertragszeitraum verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, sofern der Verlängerung nicht bis zum 30.04.2026 widersprochen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Ausführung des Auftrages hat das eingesetzte Personal die Voraussetzungen gemäß Leistungsbeschreibung Los 1 und Los 2 Punkt 4.3 zu erfüllen.
- Kenntnisse in den relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, z. B. im Asyl-, Ausländer- und Leistungsrecht,
- Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren,
- Kenntnisse in mindestens einer relevanten Fremdsprache (bevorzugt französische, russische, englische Sprache, arabische oder afrikanische Sprachen)
- die Bereitschaft zu flexibler und zeitlich variabler Arbeitszeit sowie zu Bereitschaftsdiensten,
- die Fahrerlaubnis zur Nutzung eines PKW sowie einen Pkw, soweit kein Pkw vom Auftragnehmer gestellt werden kann,
berufliche Qualifikation
- abgeschlossene Ausbildung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder
- abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge oder
- gleichwertige Ausbildung.
weiter siehe VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
Folgende Nachweise sind gemäß § 50 VgV durch den Bieter
vor der Zuschlagserteilung einzureichen.
- Umsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022)
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder
bei der Industrie- und Handelskammer);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers;
- Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung;
- Firmendarstellung
- Referenzliste vergleichbarer Leistungen mit Kontaktdaten des Auftraggebers
- Nachweis über die befähigende Qualifikation des zum Einsatz kommenden Personals entsprechend der Leistungsbeschreibung - Teil 1 Ziffer 4.2. und
4.3; Teil 2 Ziffer 4.2. und 4.3
- Finanzierungspläne siehe Vergabeunterlagen "Tabelle Finanzierungsplan..."
Ergänzung zu III.2.2
Die Benennung des Personals sowie der Nachweis der fachlichen und beruflichen Qualifikation des einzusetzenden Personals hat 2 Wochen vor dem jeweiligen Einsatz zu erfolgen.
Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124
(Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind ggf. die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 LD VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3455141529
Fax: +49 3455141115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345514-0
Fax: +49 345514-1115
Internet-Adresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de