Urologisches Röntgengerät Referenznummer der Bekanntmachung: 49-21 (200) HAL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Urologisches Röntgengerät
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Lieferung einer urologischen Röntgenanlage, bestehend aus Aufnahmetisch mit integriertem Flachdetektor und verbundenem Stativ und Strahler, Generatorschrank sowie Bedienpult mit Auswerteeinheit. Diese wird in der urologischen Funktionsabteilung des Klinikums verwendet und in die bestehende Abteilung integriert werden.
BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH Merseburger Str. 165 06112 Halle (Saale)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Lieferung einer urologischen Röntgenanlage, bestehend aus Aufnahmetisch mit integriertem Flachdetektor und verbundenem Stativ und Strahler, Generatorschrank sowie Bedienpult mit Auswerteeinheit. Diese wird in der urologischen Funktionsabteilung des Klinikums verwendet und in die bestehende Abteilung integriert werden.
Wartungsarbeiten, die nicht unter den Basiswartungsvertrag fallen
Austausch Röntgenröhre
Austausch Flachdetektor
Zusätzliches Applikationstraining
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Urologisches Röntgengerät
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6UGG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).