Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 Allrad Referenznummer der Bekanntmachung: ÖV-02423-FW
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 Allrad
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 Allrad für die Ortsfeuerwehr Preußlitz (Neufahrzeug)
Los 1: Fahrgestell und Aufbau
Los 2: Beladung nach DIN 14530-5
Fahrgestell und Aufbau (Neufahrzeug)
06406 Bernburg (Saale)
Frontlenker-Allrad-Fahrgestell für den Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5, mit Gruppenkabine für die Besatzung 1+8, Vollaluminium-Kofferbauweise, max. zul. Gesamtmasse bis 15.000 kg, Tachometer ohne digitalen Fahrtenschreiber, Unterfahrschutz nach EG-Richtlinie, Antriebsmaschine Dieselmotor nach neuster Abgasnorm, Antriebsleistung mind. 235 KW, Start/Stopp-Einrichtung für Motor am Fahrzeugende, möglichst große Wasserdurchfahrtsfähigkeit; automatisiertes Schaltgetriebe, max. Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, Nebenantrieb für den Betrieb einer fest eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe (Mindestleistung FPN 10-2000)
Aufbau- und Pumpenhersteller müssen aus Servicegründen der Gleiche sein.
Beladung für ein LF 10 in Anlehnung an DIN 14530-5
Die komplett zu liefernde Beladung (Los 2) muss beim Auftragnehmer für Los 1 angeliefert werden.
Diverse Ausrüstungsgegenstände (u.a. Warnkleidung, Atemschutzmasken, Schnittschutzkleidung, Feuerlöscher, Druck- und Saugschläuche, Hohlstrahlrohr, Steckleiterteile, Notfalltasche, Werkzeugkasten, Motorkettensäge, multifunktionales Hebel-/Brechwerkzeug, Systemtrenner B-FW, ex-geschützte Einsatzleuchten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001 verfügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis Ihrer Eignung durch Vorlage der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis mit dem Angebot. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis Ihrer Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" mit dem Angebot vorzulegen. Beim Einsatz präqualifizierter Nachunternehmer ist die Eintragung in das PQ-Verzeichnis bzw. die Bekanntgabe der PQ-Nummer stattdessen vor Auftragserteilung vom Bestbieter vorzulegen.
Beim Einsatz nicht präqualifizierter Nachunternehmer sind die Eigenerklärungen (FB 124) auch für diese vor Auftragserteilung abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen für das Unternehmen und dessen Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen bezogen
auf die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss sich zur Beachtung der §§ 11 TVergG LSA verpflichten.
Einzureichende Unterlagen:
Los 1: Formblätter, LV incl. Bewertungskriterien, Zertifizierung, Energiebilanz, detaillierte Gewichtsaufstellung, Beladeplan, Übersichtskarte für Servicepartner usw.,, Referenznachweise, nähere Angaben siehe FB 216
Los 2: Datenblätter und Prospekte für die im FB 216 genannten Positionen
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen bezogen
auf die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss sich zur Beachtung der §§ 11 TVergG LSA verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Ausnahme des Formblatts 633 sowie der vollständig ausgefüllten LV's/Angebote und der Bewertungskriterien (nur bei Los 1), werden Unterlagen nachgefordert.
Angebote, die in Form von Telefax oder E-Mail zugesandt werden, sind von der Wertung auszuschließen.
Abwehrklausel für bietereigene AGB:
Etwaige Liefer-, Vertrags- u. Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernburg (Saale)
Postleitzahl: 06406
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bernburg.de