TGZBDC_11_WS Referenznummer der Bekanntmachung: TGZBDC_11_WS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.technologiepark-weinberg-campus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06110
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.projectum-steuerungsgesellschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGZBDC_11_WS
Wärmeschutz und Energiebilanzierung für den Neubau des BDC/ CSME
TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH
Heinrich-Damerow-Straße 3
06120 Halle (Saale)
Aktuell wird davon ausgegangen, dass 2 voneinander unabhängige Gebäude entstehen. Die beiden Gebäude BDC und CSME stehen aber in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang und sind bautechnisch, von der Technischen Gebäudeausstattung und den Ver- und Entsorgungssystemen her getrennt zu konzipieren.
Der derzeitige Arbeitsstand geht von 5 Vollgeschossen mit max. 5 m Geschosshöhe, darauf einem zurückspringenden Staffelgeschoss und einem Gebäudehochpunkt als Akzent aus. Daraus ergibt sich eine Gebäudehöhe von max. 30,0 m bis Oberkante Attika und max. 37,0 m für den Gebäudehochpunkt. Für die Bereitstellung von Stellplätzen ist der Bau eines Tiefgeschosses vorgesehen.
Der Bereich des BDC wird ca. 15.000 m2 Bruttogeschossfläche und davon 10.000 m2 Nutzungsfläche umfassen. Der Bereich des CSME ist für 10.000 m2 Bruttogeschossfläche und davon 6.000 m2 Nutzungsfläche dimensioniert.
Das für den Bau vorgesehene Grundstück hat eine Fläche von ca. 16.000 m2 und grenzt an öffentlichen Verkehrsraum an.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Fachplanungen Wärmeschutz und Energieberatung für den Neubau des BDC und CSME
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Stufen auch zusammen zu beauftragen
Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung.
1. Leistungsstufe: Fachplanung Wärmeschutz und Energieberatung der Leistungsphasen 1-4 und optional die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1-4.
2. Leistungsstufe die Leistungsphase 5-6 der Fachplanung Wärmeschutz und Energieberatung und optional die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 5-6,
3. Leistungsstufe umfasst optional die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 für die Fachplanung Wärmeschutz und Energieberatung
Mit diesem Zuschlag wird zunächst nur die Leistungen der Planung des Brandschutzes der Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Ein unbedingter Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsphase besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Stufen auch zusammen zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
• Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
(Das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) muss nicht verwendet werden, da alle erforderlichen Angaben in den Formblättern abgefragt werden.)
1. Benennung der projektverantwortlichen Person (Fachprojektleiter) für Leistungen nach AHO-Heft Nr.17, mit Nachweisen zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person:
- berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium, welches zur Bearbeitung der der Aufgabestellungbefähigt, Nachweis durch Studienabschlussurkunde
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung energetischer Belange von Hochbauvorhaben, Nachweis durch personenbezogene Referenzliste der letzten 5 Jahre.
2. Angabe von Nachunternehmern Verzeichnis zu wesentlichen Nachunternehmern (Formblatt E)
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F)
4. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
5. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass sie sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass er im Falle der Beauftragung, gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
6. Angabe des Bewerbers zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine formlose Negativerklärung abzugeben.
7. Aktueller Auszug aus dem Berufsregister für natürliche Personen bzw. Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen, nicht älter als 3 Monate.
8. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese Unbedenklichkeitserklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
9. Eigenerklärung Sanktionspaket EU: Gemäß Vordruck 523 EU, diese ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Diese Eigenerklärung ist auch für jeden qualifizierten Nachunternehmer abzugeben.
10. Ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung. Diese Eigenerklärung ist auch für jeden qualifizierten Nachunternehmer abzugeben.
11. unterzeichnete Eigenerklärungen gem. TVergG LSA
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt C) mindestens 5 Mitarbeiter
2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von 3.000.000 Euro für Personenschäden und 1.500.000 Euro für Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit (siehe Ziffer II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung und Wertung der Angebote zwingender Bestandteil.
Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt C) mindestens 5 Mitarbeiter
1. 2 Referenzen für die Erstellung eines Wärmeschutznachweises für den Neubau eines Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit BGF von mind. 2.000 m² gem. GEG und EnEV (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift)
2. 1 Referenz für die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für einen Neubau aus dem Bereich Laborbau mit Laboren mind. S2-Standard aus den letzten 5 Jahren und einer BGF von mind. 1.000m²
3. 1 Referenz für die Erstellung von Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen und Gebäuden für den Neubau eines mehrgeschossigen Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit einer BGF von mindestens 1.000 m²
4. 1 Referenz für die Berechnung von Wärmeverlusten über Wärmebrücken für den Neubau eines Nichtwohngebäudes aus den letzten 5 Jahren mit BGF von mind. 1.000 m² gem. GEG und EnEV (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift)
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbung bis Bewerbungsstichtag vorzulegen. Für Nachunternehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung und Wertung der Angebote zwingender Bestandteil.
Ingenieur
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
-Betriebshaftpflichtversicherung mit einer mind. Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit von 3.000.000 Euro für Personenschäden und 1.500.000 Euro für Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit (siehe Ziffer II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
-HOAI in der geltenden Fassung (bei Büro im Inland)
Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftrag vergeben wird:
-Arbeits-/Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner für jede Leistungsphase (Planung, Bau) zu benennen. Arbeits-/Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder der Arbeits-/Bewerbergemeinschaften vorlegen. Projektgesellschaften sind ebenfalls zulässig.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaft ist die Erklärung (Formblatt F) von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden. (Formblatt E)
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften Ausschlussgründe wegen im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur durch wenigstens einen Büroinhaber oder Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaft. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Eigenerklärung Sanktionspaket EU: Gemäß Vordruck 523 EU
Eigenerklärung gem. TVergG LSA
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Angebotserarbeitung wird keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Erkannte Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 III Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Abgabe des Angebots bei der unter Punkt I.1) benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.