Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: HAL_UK_19_2019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uk-halle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
Entsorgung von Krankenhausabfälle und von krankenhausspezifischen Abfällen
Ernst-Grube-Str. 40 und Campus Magdeburger Str. 20 und Julius-Kühn-Str. 7
Übernahme der Entsorgungsleistung sowie die Implementierung und Sicherstellung eines elektronischen Datenflusses für den gesamten Entsorgungsablauf am Universitätsklinikum Halle (Saale)
— Los 3: Entsorgung nicht krankenhausspezifischer, sonstiger Abfälle. Siedlungsabfälle (außer Hausmüll), Verpackungsmaterialien sowie Aufsaug-und Filtermaterialien gemäß Preisblatt Los 3 ASN 200121*, 200123*, 200135*, 200136*, 200201, 200307, 150101, 150102, 150106, 150203 sowie die Stellung und die Wartung der erforderlichen Container bzw. Presscontainer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Übernahme der Entsorgungsleistung sowie die Implementierung und Sicherstellung eines elektronischen Datenflusses für den gesamten Entsorgungsablauf am Universitätsklinikum Halle (Saale)
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB und § 135 Abs. 1 Nr. 2 und Abs 2 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ernst-Grube-Str. 40 und Campus Magdeburger Str. 20 und Julius-Kühn-Str. 7 und weitere Standorte in Halle (Saale)
Übernahme der Entsorgungsleistung sowie die Implementierung und Sicherstellung eines elektronischen Datenflusses für den gesamten Entsorgungsablauf am Universitätsklinikum Halle (Saale)
— Los 3: Entsorgung nicht krankenhausspezifischer, sonstiger Abfälle. Siedlungsabfälle (außer Hausmüll), Verpackungsmaterialien sowie Aufsaug-und Filtermaterialien gemäß Preisblatt Los 3 ASN 200121*, 200123*, 200135*, 200136*, 200201, 200307, 150101, 150102, 150106, 150203 sowie die Stellung und die Wartung der erforderlichen Container bzw. Presscontainer
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Notwendigkeit der Vertragsverlängerung ergibt sich daraus, dass erst im Sommer 2023 das neue Bettenhaus in Betrieb genommen wird. Die Inbetriebnahme wurde aufgrund von Bauverzögerungen mehrfach verschoben. Die Vertragsverlängerung ist derzeit die einzige Möglichkeit, die Abfallentsorgung weiterhin sicherzustellen. Das bestehende Entsorgungs- und Logistikkonzept bedarf einer wesentlichen Neukonzeptionierung. Diese kann jedoch erst mit Echtbetrieb erfolgen. Die Neukonzeptionierung des Entsorgungs- und Logistikkonzeptes ist Bedarfsgrundlage und wesentliche Voraussetzung für die Neuausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Zum anderen kann die Organisation derzeit einen Auftragnehmerwechsel ohne wesentlichen Eingriff in den laufenden Betrieb nicht umsetzen. Die Vorlaufzeit bzw. Projektierung für einen Dienstleisterwechsel bedarf mehrerer Monate.