Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Seite 27 / 27 M19-FP7101-Umsetzung von Vorhaben i. R. der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)-Weinpavillon-Gründungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-32-LEWL-GR

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Solestadt Bad Dürrenberg
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987035
Fax: +49 3462-9987061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=523912
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=523912
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Seite 27 / 27 M19-FP7101-Umsetzung von Vorhaben i. R. der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)-Weinpavillon-Gründungsarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-32-LEWL-GR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112420 Fundamentaushub
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2024 soll auf dem Gelände des bestehenden Kurparks oberhalb des für die LAGA hergestellten Weinberges am Saalehang eine Weinlaube mit Terrasse im Holzbau errichtet werden.

Die im nachgeführten Text der Funktionalbeschreibung aufgeführten Leistungen beschreiben die Erstellung und Inbetriebnahme der baulichen Anlage.

Die Weinlaube wird ein dauerhaftes Gebäude zur saisonalen Nutzung als Gastronomie. Dabei beschränkt sich die Nutzung auf das Sommerhalbjahr mit folgenden Funktionen:

* Gastraum mit Bestuhlung, Bar/Theke, Regal, Garderobe: 22,90 m²

* Küchenbereich mit Spüle und Regale: 5,63 m²

* barrierefreie Toilette, gendergerecht ohne Geschlechterzuordnung: 4,29 m²

* Terrasse: 44,80 m².

Eine durchgehende gastronomische Nutzung während der Saison ist nicht geplant, sondern eine anlassbezogene Nutzung (Event-gastronomie) und ggf. eine Vermietung für private Feierlichkeiten.

Die kubenhafte Weinlaube und die nach Südosten anschließende Terrasse bilden ein bauliches Ensemble in Holzbauweise. An statisch relevanten Bauteilen erfolgt eine Ergänzung durch Stahlbauelemente gem. Statischer Berechnung inkl. Positionsplänen.

Eine auf der Terrasse installierte Konstruktion aus axial angeordneten Stützen und Querstreben bildet eine räumliche Verbindung zur Laube.

Sie dienen gleichzeitig der Befestigung und als Rankhilfe von Weinstöcken, womit die örtlichen und Kurpark markanten Themen von Holzkonstruktion, Durch-/Wandelgang und Weinanbau miteinander in Verbindung gebracht werden.

Die gesamte Holzkonstruktion „schwebt“ über einer vorhandenen, leicht abschüssigen Grünfläche und wird konstruktiv auf Stahlstützen in Einzelfundamenten mit einem kleinen Abstand über dem Boden gegründet.

Die Erschließung erfolgt vom östlich gelegenen Weg aus barrierefrei über eine Rampe sowie vom westlich gelegenen Weg aus über eine kleine Treppenanlage, die beide Bestandteile der baulichen Ausführung und Ausschreibung sind.

Die Laube ist 8,05 m lang, 5,55 m breit und 3,8m hoch.

Der südlichen Längsseite der Laube schließen der Durchgang und die Terrasse mit gesamt 7,89 m x 6,22 m an. Die Terrasse ist mit vier Stützenpaaren und dreiseitig mit einem Geländer umzäunt. Die 3m hohen Stützenpaare dienen einer zukünftigen Berankung mit Weinreben und sind jeweils mit einer oberen Querstrebe miteinander verbunden.

Weinlaube BGF 44,83 m² Höhe 3,80 m, BRI 170,35 m³ Terrasse BGF 49,60 m²

Die Weinlaube wird in gedämmter Holzrahmenbaukonstruktion mit einem Flachdach mit Gefälledämmung errichtet. Sie beherbergt 2 Räume, den Gastraum mit Einbauelementen und Küchenzeile sowie ein barrierefreies WC.

Die Terrasse ist als Holzrahmenbaukonstruktion mit Holzdielen zu errichten. Die Geländer sind mit Stahlseil an den Stützen befestigt.

Die Rampe und die Treppe werden an die Terrasse angeschlossen und jeweils mit einem Stahlgeländer ausgestattet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262300 Betonarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

Kurpark, 06231 Solestadt Bad Dürrenberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe II.1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/09/2023
Ende: 15/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

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Mindestanforderungen an Nebenangebote

- Nebenangebote gelten nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

- Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.

- Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.

- Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen

- Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.

- Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.

- Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.

- Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).

Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungskonform erfolgt.

Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.

Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.

Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

1.

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder

2.

Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

3.

Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

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Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 2 VOB/A von nicht präqualifizierten Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

1.

die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR

2.

eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i. H. v. mindestens 200.000 EUR,

3.

eine Erklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i. H. v. mindestens 12.000 EUR.

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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 2 Satz 2 VOB/A von jedem nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

1.

die Vorlage einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mindestens i. H. der Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR

2.

Urkalkulation

[Bei der Prüfung der Angebote sowie von Nachträgen und Zusatzvereinbarungen kann die Urkalkulation zur Preisprüfung herangezogen werden. Einer Anwesenheit des Bieters bedarf es dazu nicht. Nachunternehmerleistungen sind in der Kalkulation detailliert und nachprüfbar abzubilden (Mengen, Zeitansätze, Teilleistungen).]

3.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

4.

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig

5.

qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)

6.

Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)

7.

Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Für Ausschreibung der Gründungsarbeiten sind die Vorgaben der in Sachsen-Anhalt geltenden einschlägigen Tarifverträge für das Baugewerbe (Entgelt- und Mantel-TV) zu beachten, aus denen sich die hier relevanten Entgelte ergeben. Abrufbar unter:

https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares/TN2WZvULooFWwkTpnKOcLPbscz758K5r

Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin" (TV Gehalt/Ost) vom 05.11.2021

Rahmentarifvertrag für Angestellte und Poliere im Baugewerbe vom 04.07.2002 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29.07.2005, 20.08.2007, 17.12.2012 und 05.06.2014

Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin" (TV Gehalt/Ost) vom 05.11.2021

Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28.09.2018 in der Fassung vom 05.11.2021 und 10.11.2022

Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Entgeltgruppe 1 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA und beträgt demnach 13,48 EUR.

Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter folgendem Link nachvollzogen werden:

https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf

Im Übrigen wird auf die im Baugewerbe bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten und zu beachtenden Tarifverträge hingewiesen, abrufbar unter:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen der zur Anwendung kommenden Tarifverträge sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

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Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:

1.

Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

2.

Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe). Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A von jedem nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

1.

Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

2.

Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

3.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt

4.

Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und/ oder der Führungskräfte des Unternehmens:

* insbesondere der Befähigungsschein im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß der §§ 7 und 20 SprengG

5.

Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal

6.

Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt

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Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zu erklären.

Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Formblatts 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“.

Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf gesondertes Verlangen.

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Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern (auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:

1.

mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder

2.

mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt.

Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Entgeltgruppe 1 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA und beträgt demnach 13,48 EUR.

Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen der zur Anwendung kommenden Tarifverträge sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.

Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/ Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

1.

Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)

2.

ergänzende Vertragsbedingungen zu VHB 221/ 222 Kalkulation der Preisermittlung

Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.

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Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot sind abzugeben:

1.

Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)

2.

Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)

3.

Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022

Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 08:45
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

Stadtverwaltung Solestadt Bad Dürrenberg

Hauptstraße 27

06231 Bad Dürrenberg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU VOB/A, sind Bieter hierbei nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:

1.

Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)

2.

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm

3.

Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund

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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

1.

Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB

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Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.

Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

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Baustrom, Bauwasser

Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die Stromversorgung zur Verfügung.

Ebenso stellt der AG einen zentralen Sanitärcontainer zur Verfügung.

Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich bis max. 50 m ist Sache des Auftragsnehmers. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt:

Baustrom: 0,2 %

Bauwasser: 0,2 %

BauWC: 0,2 %

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Bauleistungsversicherung

Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2023