Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz Referenznummer der Bekanntmachung: 503823
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elsteraue
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06729
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.industriepark-zeitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
Übernahme, Transport und Entsorgung von Klärschlämmen aus zwei Abwasserbehandlungsanla-gen der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
06729 Elsteraue
Übernahme, Transport und Entsorgung von entwässertem Klärschlamm (AVV 19 08 05, geschätzt mit 4.500 t OS/a (Originalsubstanz pro Jahr)) aus der zentralen Abwasserbehandlungsanlage der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH (Los 1) im Zeitraum von 12 Monaten, voraussichtlich ab Sep-tember 2023, und optional weiteren 12 Monaten.
12 Monate
Klärschlammentsorgung aus dem Chemie- und Industriepark Zeitz
06729 Elsteraue
Übernahme, Transport und Entsorgung von entwässertem Klärschlamm (AVV 07 02 12, geschätzt mit 90 t/ OS/a (Originalsubstanz pro Jahr)) aus der Abwasservorbehandlungsanlage der Infra-Zeitz Servicegesellschaft mbH (Los 2) im Zeitraum von 12 Monaten, voraussichtlich ab Septem-ber 2023, und optional weiteren 12 Monaten.
12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher:
1. über Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 125 GWB auf Formblatt der Vergabestelle.
2. Über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister; Nachweisverlangen durch Vorlage einer Registerbescheinigung/Gewerbeanmeldung bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher auf Formblatt der Vergabestelle.
1. über den allgemeinen Jahresumsatz im Kalenderjahr bzw. Geschäftsjahr und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Nachweisverlangen durch Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Bestätigungserklärungen Dritter bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
2. über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Sachschäden je Versicherungsfall und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) je Versicherungsfall für die zu vergebende Tätigkeit im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Nachweisverlangen durch Vorlage einer noch für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen aktuellen Haftpflichtversicherungspolice oder eine entsprechende Bestätigung des Haftpflichtversicherers zum Bestand und Umfang der Versicherung bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Zu 2: Die Deckungssumme muss je Versicherungsfall mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen; die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen sein.
Eigenerklärung des Bieters und jedes weiteren Mitglieds einer eventuellen Bietergemeinschaft sowie vom eventuellen Eignungsverleiher auf Formblatt der Vergabestelle.
1. über Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
2. Es sind geeignete Unternehmensreferenzen (Nachweis konkreter praktischer Erfahrungen) über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung (Transport und Entsorgung von Schlämmen) vergleichbar sind. Die Referenz muss enthalten: Namen und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner (Name, Vorname oder Funktion), Kommunikationsdaten zum Ansprechpartner (z.B. Telefon), Angabe, ob öffentlicher/privater Auftraggeber, ca.-Rechnungswert des Auftrags, Leistungszeitraum, Beschreibung des Leistungsumfanges (es wurden Abfälle, befördert, verwertet, beseitigt, Art der Beteiligung - selbst ausführendes Unternehmen, als Partner ausführendes Unternehmen, als Nachunternehmen, als Eignungsverleiher-, betroffene Abfallart. Das Unternehmen, in welchem die Entsorgung der genannten Referenzabfälle stattgefunden hat, ist zu benennen. Die Vergabestelle behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung vor, eine von der zuständigen Behörde oder den zuständigen privaten Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung zur Referenz und zur Ordnungsgemäßheit der Leistungserbringung vom Bieter zu verlangen.
3. Es ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben. Nachweisverlangen durch Erklärung eines geeigneten Dritten, wonach diese Erklärung zutreffend ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Zu 1: Der Bieter/Bewerber ist ein Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz und ist zertifiziert mit der Tätigkeit des Beförderns der Abfallarten, die Gegenstand seiner Leis-tung sind (AVV 190805 und/oder AVV 070212). Nachweisverlangen durch Vorlage des Zertifikats nach § 56 KrWG bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
Die Referenzen müssen Entsorgungsleistungen (Transport und Entsorgung von Schlämmen) zu den Abfallarten AVV 190805 oder AVV 070212 betreffen oder sonstige Abfälle mit der Bezeichnung „Schlämme“ im Namen des Abfalls gemäß rechter Spalte zur AVV (Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis - Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV - vom 10. Dezember 2001, BGBl. I S. 3379, in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe/Bewerbung gültigen Fassung). Es sind drei Referenzen anzugeben.
Vertragsgegenständlich ist nach Wahl des Auftragnehmers die vorbereitende oder die abschließende Entsorgung (Verwertung, Beseitigung) der Klärschlämme. Mit seinem Angebot hat der Bieter die gewählte Entsorgungsanlage sowie das gewählte Transportunternehmen anzugeben und erklärt, dass die benannte Anlage die zur Entsorgung angebotenen Schlämme gemäß Leistungsbeschreibung und dortiger Spezifikation öffentlich-rechtlich entsorgen darf. Der Auftragge-ber schließt die bodenbezogene (landwirtschaftliche, gärtnerische und landbauliche) Klärschlammentsorgung durch den Auftragnehmer aus. Solche Verwertungen bzw. Beseitigungen sind verboten. Dem Angebot liegt der vorformulierte Klärschlammentsorgungsvertrag zugrunde sowie die auf Formular abzugebende Erklärung des Bieters nach TVergG LSA zu den §§ 11, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
Abschnitt IV: Verfahren
Sitz des Auftraggebers
Öffnung durch 2 Personen des Auftraggebers oder von Bevollmächtigten, Bieter sind nicht zuge-lassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
1. Der Zugang zu den Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal Ziffer 1.3. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Für die Angebotsab-gabe muss sich der Interessent auf dem Vergabeportal anmelden. Die Kommunikation (z.B. Nachforderung von Unterlagen, Änderungen der Vergabeunterlage durch die Vergabestelle) er-folgt ausschließlich über das Vergabeportal. „Unterschriften“ werden grundsätzlich durch die elektronische Textform ersetzt.
2. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird.
3. Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter bzw. Eignungsverleiher anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün-den nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus. Für den Nachweis verlangt der Auftraggeber nach § 48 Abs. 1 VgV eine Eigenerklärung auf durch den Auftraggeber gestelltem Formular zum Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen nach §§ 123, 124, 125 GWB (sog. "Negativerklärung").
4. der Auftraggeber verlangt eine Erklärung des Bieters, ob der Nachunternehmen einsetzt und ob der Bieter sich Eignungen Dritter leiht. Falls eine Eignungsleihe gegeben ist, verlangt der Auf-traggeber vom Eignungsverleiher eine Verpflichtungserklärung und prüft - im Umfang der verliehenen Eignung - dessen Eignung gesondert.
5. Setzt der Bieter in seinem Leistungsbereich einen Nachunternehmer ein (§ 36 Abs. 5 VgV), hat sich dieser über das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB in der Person des Unterauftragnehmers auf Formular der Vergabestelle zu erklären. Ggf. verlangt die Vergabestelle vom Bieter dessen Ersetzung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.