B 100, BW 0054 Ersatzneubau Muldebrücke Pouch Referenznummer der Bekanntmachung: O222-001-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lsbb.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
B 100, BW 0054 Ersatzneubau Muldebrücke Pouch
Im Zuge der Bundesstraße (B) 100 Halle - Bitterfeld - Wittenberg, welche eine wichtige Regionalverbindung darstellt, wird bei Pouch der Ersatzneubau für die Muldebrücke (alt BW 0052 / neu BW 0054) erforderlich. Das Bauwerk umfasst eine Länge von 440,00 m.
Die Baumaßnahme befindet sich in einem ökologisch sensiblen Gebiet (FFH-Gebiet, Naturpark, Landschaftsschutzgebiet) mit hoher artenschutzrechtlicher Relevanz.
Die Notwendigkeit für den Ersatzneubau ergibt sich aus den Schäden am Bestandsbauwerk, u. a. aufgrund von Schäden durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion und Durchfeuchtung der Unterbauten sowie Spannungsrisskorrosion der Spannbetonfertigteile.
Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme betragen 38,884 Mio. EUR brutto.
Pouch
- Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Objektplanung Verkehrsanlage, Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
-- örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2;
-- Fertigungsüberwachung Stahlbau;
-- Fertigungsüberwachung Korrosionsschutz;
-- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination;
-- Besondere Leistungen der Tragwerksplanung,
-- und weitere.
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): Bauoberleitung: 12,5 %,
- Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): Bauüberwachung: 12,5 %,
- Referenzen/Erfahrungen des Bauoberleiters Ingenieurbauwerke: 20 %,
- Referenzen/Erfahrungen des 1. Bauüberwachers Ingenieurbauwerke: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des 2. Bauüberwachers Ingenieurbauwerke: 15 %,
- Referenzen/Erfahrungen des hauptverantwortlichen Fertigungsüberwachers: 10 %,
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
- Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb", Ziffer 7.2 "Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge".
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1) „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist die Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9 der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen.
- Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
- Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens einen Umsatz von 0,5 Mio. EUR aufweisen.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Verpflichtung-UAN“ und Vordruck „D07_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Ausschlusskriterien-UAN“.
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D06_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Verpflichtung-UAN“ und Vordruck „D07_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Ausschlusskriterien-UAN“.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: mind. zweimal Bauoberleitung für Brückenbauprojekte, mind. zweimal Bauoberleitung für Straßenbauprojekte, mind. zweimal Bauüberwachung für Brückenbauprojekte und mind. zweimal Bauüberwachung für Straßenbauprojekte.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Bauoberleiter muss mind. eine persönliche Referenz über Bauoberleitung für ein Brückenbauprojekt vorlegen.
Der 1. Bauüberwacher und 2. Bauüberwacher Ingenieurbauwerke muss mind. je eine persönliche Referenz über Bauüberwachung für ein Brückenbauprojekt vorlegen. Von dem 1 und 2. Bauüberwacher muss ein Bauüberwacher über Erfahrung im Stahlbetonbau und der andere Bauüberwacher Erfahrung mit Stahlbau verfügen.
Der Bauüberwacher Verkehrsanlagen muss mind. eine persönliche Referenz über Bauüberwachung für ein Straßenbauprojekt vorlegen.
Der Fertigungsüberwacher Stahlbau und Korrosionsschutz muss die Befähigung zum Schweißfachingenieur und zum Beschichtungsinspektor nachweisen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss die entsprechende Befähigung gemäß RAB 30 nachweisen und mind. eine persönliche Referenz über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung im Rahmen eines Straßen- oder Brückenbauprojektes vorlegen.
Für die Leistungen der Bauoberleitung, der Bauüberwachung, der Fertigungsüberwachung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (gilt auch für die Stellvertreter) sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen.
Folgende Leistungen dürfen jeweils personengleich besetzt werden:
- Bauüberwachung für Ingenieurbau und Verkehrsanlagen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Ingenieure gem. § 75 VgV für die Bauoberleitung und 3 Bauüberwacher im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels eigener Angaben zu persönlichen Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D03-1_Muldebrücke_BOL-BÜ_Eigenerklaerung-Eignung“.
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D05_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Unterauf-tragnehmer“, Vordruck „D06_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Verpflichtung-UAN“ und Vordruck „D07_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Ausschlusskriterien-UAN“.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: mind. zweimal Bauoberleitung für Brückenbauprojekte, mind. zweimal Bauoberleitung für Straßenbauprojekte, mind. zweimal Bauüberwachung für Brückenbauprojekte und mind. zweimal Bauüberwachung für Straßenbauprojekte.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Bauoberleiter muss mind. eine persönliche Referenz über Bauoberleitung für ein Brückenbau-projekt vorlegen.
Der 1. Bauüberwacher und 2. Bauüberwacher Ingenieurbauwerke muss mind. je eine persönliche Referenz über Bauüberwachung für ein Brückenbauprojekt vorlegen. Von dem 1 und 2. Bauüberwacher muss ein Bauüberwacher über Erfahrung im Stahlbetonbau und der andere Bauüberwacher Erfahrung mit Stahlbau verfügen.
Der Bauüberwacher Verkehrsanlagen muss mind. eine persönliche Referenz über Bauüberwachung für ein Straßenbauprojekt vorlegen.
Der Fertigungsüberwacher Stahlbau und Korrosionsschutz muss die Befähigung zum Schweißfachingenieur und zum Beschichtungsinspektor nachweisen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator muss die entsprechende Befähigung gemäß RAB 30 nachweisen und mind. eine persönliche Referenz über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung im Rahmen eines Straßen- oder Brückenbauprojektes vorlegen.
Für die Leistungen der Bauoberleitung, der Bauüberwachung, der Fertigungsüberwachung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (gilt auch für die Stellvertreter) sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen.
Folgende Leistungen dürfen jeweils personengleich besetzt werden:
- Bauüberwachung für Ingenieurbau und Verkehrsanlagen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Ingenieure gem. § 75 VgV für die Bauoberleitung und 3 Bauüberwacher im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
gilt für BOL: Ingenieure gemäß § 75 VgV
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3)).
- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben.
- Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_ Muldebrücke_BOL-BÜ_Information“.
- Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06846
Land: Deutschland