Lieferung eines Dioxinbestimmungssystem (HR-GC/MS) Referenznummer der Bekanntmachung: 50.0/01/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Dioxinbestimmungssystem (HR-GC/MS)

Referenznummer der Bekanntmachung: 50.0/01/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung des Dioxinbestimmungssystems DFS Dioxin Package 2 - Hochauflösendes, doppelfokussierendes Massenspektrometer mit zwei Gaschromatographen HR-GC/MS) der Firma ThermoFischer. Dieses System ist ausgelegt für Forschungs- und Routineanwendungen im Bereich der Umweltanalytik, speziell konfiguriert für die empfindliche Dioxinanalytik zum Nachweis im Bereich von pg/kg (10-12g/kg). Damit werden die gesetzlich geforderte Nachweisgrenze zur Bestimmung von Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen im Ultraspurenbereich für Futter- und Lebensmittel erfüllt.

Die letzte Beschaffungen des Vorgängergerätes erfolgte im Jahr 2012.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 540 327.89 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Abteilung 5 / Dezernat 51

Reilstraße 72

06114 Halle

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung des Dioxinbestimmungssystems DFS Dioxin Package 2 - Hochauflösendes, doppelfokussierendes Massenspektrometer mit zwei Gaschromatographen HR-GC/MS) der Firma ThermoFischer. Dieses System ist ausgelegt für Forschungs- und Routineanwendungen im Bereich der Umweltanalytik, speziell konfiguriert für die empfindliche Dioxinanalytik zum Nachweis im Bereich von pg/kg (10-12g/kg). Damit werden die gesetzlich geforderte Nachweisgrenze zur Bestimmung von Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen im Ultraspurenbereich für Futter- und Lebensmittel erfüllt.

Die letzte Beschaffungen des Vorgängergerätes erfolgte im Jahr 2012.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für die Beschaffung ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV durchzuführen.

Dieses Verfahren soll im Sinne des Erwägungsgrundes 50 der Richtlinie RL 2014/24/EU lediglich unter außergewöhnlichen Umständen zur Anwendung kommen. Entsprechend § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV liegt ein solcher vor, „[…] wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, […] weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist […].“ Dazu statuiert § 14 Abs. 6 VgV, dass das Verfahren nur zulässig ist, wenn „[…] es keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist.“ Das ist hier der Fall.

Zum einen spricht dafür zunächst die technische Qualität des Gerätes. Nach Aussage des Herstellers ist das genannte Gerät in der Empfindlichkeit und Qualität der Auflösung der Messung das einzige Gerät auf dem Markt

Trotz dieser Aussagen ist es grundsätzlich möglich diesbezüglich eine Markterkundung gem. § 28 Abs. 1 VgV durchzuführen.

Selbst wenn eine durchgeführte Markterkundung auf das Ergebnis kommt, dass andere Hersteller (mittlerweile) ebenfalls Geräte mit entsprechender Analysequalität herstellen, verfügen diese nicht über die gleichen EDV-Systeme wie das Gerät des zu beauftragenden Herstellers. Die mit dem Gerät verbundenen EDV-Systeme stellen ein Alleinstellungsmerkmal des Systems dar.

Problematisch ist dahingehend allerdings nicht die technische Benutzbarkeit des Gerätes an sich, sondern die Migration und Verarbeitung bereits in Vergangenheit mit Vorgängergeräten hergestellten Daten seitens des Auftraggebers.

Auch wenn Geräte anderer Hersteller intern durch kompatible Applikationen das eigene Gerät benutzbar machen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Konvertierung der bereits erhobenen und hergestellten Daten zwischen den Herstellerapplikationen möglich ist. Dies wurde seitens des Herstellers sogar explizit ausgeschlossen.

Eine Kreuzkonvertierung zwischen Herstellerapplikationen wird also selbst bei entstehendem Markt nicht in der Form möglich sein, dass der Auftraggeber bereits erhobene und hergestellte Daten derart in das neue System migrieren kann um diese adäquat weiterverarbeitet werden können. Eine solche Kompatibilität kann dementsprechend lediglich der Hersteller der vom Auftraggeber genutzten Vorgängergeräte garantieren.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 50.0/01/2023
Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Dioxinbestimmungssystem (HR-GC/MS)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 540 327.89 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/06/2023