Los 3.15 Gussasphalt Referenznummer der Bekanntmachung: 69-EH.2023-VOB.Stä
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolmirstedt
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwolmirstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3.15 Gussasphalt
Los 3.15 Gussasphalt
39326 Zielitz
- ca. 2510,00 m² Gussasphaltestrich d=30-35 mm
- ca. 2510,00 m² Perlit-Schüttung d=10-30 mm
- ca. 2510,00 m² EPB/MW-Dämmplatten d=27 bzw. 25mm
- ca. 1670 m Randdämmstreifen MiWo
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- gültiger Nachweis Eintragung IHK o. Handwerkerrolle (falls keine Eintragung bei der IHK o. Handwerkskammer vorliegt, bitten wir hierzu um eine formlose Erklärung mit kurzer Begründung)
- Nachweis einer aktuellen Eintragung im Handelsregister
- Aktuell gültige Gewerbeanmeldung
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
- aktuell gültige Bestätigung/Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, inklusive Angabe der Laufzeit und Deckungssummen
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original) - alternativ kann auch ein entsprechender Nachweis über den Unfallschutz der Mitarbeiter des Unternehmens, auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes erbracht werden
- aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (falls nur im Original gültig, Vorlage im Original)
- Nachweis Mitgliedschaft Sozialkasse (falls keine Mitgliedschaft in der SOKA besteht, bitten wir um eine formlose schriftliche Erklärung)
- aktuell gültige Bescheinigung in Steuersachen / Finanzamt (falls nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig, Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- aktuell gültige Freistellungsbescheinigung § 48b EStG Finanzamt
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde)
- FB 124 Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Erklärung zur Tariftreue - TVergG LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz - TVergG LSA
- FB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- FB 223 Aufgliederung der Einheitspreise
- FB 221/22 Angaben zur Kalkulation (entsprechend Formblatt 221 oder 222)
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
- aktuelle Referenzen in Bezug auf vergleichbare Baumaßnahmen, mindestens 3 Referenzen nicht älter als 5 Jahre, die Referenzen haben die Mindestangaben lt. FB 124 zu enthalten (u.a. Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der Menge, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung)
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal
- Erklärung über die Geräte und technische Ausstattung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages (formlose Aufzählung der Maschinen, Geräte und technischen Ausstattung des Unternehmens)
Bei Vorlage eines gültigen Nachweises einer Präqualifikation bzw. Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer im Angebot werden die bei der Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise anerkannt.
Die auf gesondertes Verlangen vorzulegenden Nachweise, welche nur im Original oder als beglaubigte Kopie gültig sind, sind postalisch im Original oder als beglaubigte Kopie zu übermitteln. Alternativ können diese Nachweise im Original auch direkt in der Zentralen Vergabestelle abgegeben werden. Alle weiteren Nachweise und Erklärungen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Die auf gesondertes Verlangen geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen. Die Frist für die Nachreichung der geforderten Nachweise und Erklärungen beginnt am darauffolgenden Tag des Tages, an dem die Versendung des Nachforderungsschreibens erfolgte.
Werden uns die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Werden mit dem Angebot Nachweise und Erklärungen in nichtdeutscher Sprache übermittelt, werden diese als nichtvorliegend gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Nachweise in deutscher Übersetzung nachzufordern.
-Sicherheitleistung für Vertragserfüllung 5 v.H.
-Sicherheitleistung für Mängel 5 v.H.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt WolmirstedtAugust-Bebel-Straße 2539326 Wolmirstedt
elektronisches Verfahren, keine Zulassung von Personen/Bietern bei der Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Bei Feststellung von Verstößen gilt gemäß § 160 (3) Nr.1 GWB gilt eine Frist zur Rüge des Verstoßes von 10 Kalendertagen nach Erhalt des Informationsschreiben gem § 134 (2) GWB.