Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten/M19-FP7101 Umsetzung von Vorhaben i. R. der lokalen Entwicklungsstrategien (Leader) -- Lieferung der Ausstattung des Kurparks mit teilweise nicht ortsfestem Mobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-LEMO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3462-9987035
Fax: +49 3462-9987061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badduerrenberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten/M19-FP7101 Umsetzung von Vorhaben i. R. der lokalen Entwicklungsstrategien (Leader) -- Lieferung der Ausstattung des Kurparks mit teilweise nicht ortsfestem Mobiliar
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Lieferung von teilweise nicht ortsfestem Mobiliar für den Außenbereich des Kurparks der Solestadt Bad Dürrenberg mit folgenden Größenordnungen:
* 200 Stk. Aluminium-Stapelsessel
* 75 Stk. Aluminium-Stapeltische
* 12 Liegen
* 7 Befestigungskörbe für Liegen
* 10 Sonnenschirme + Betonständer
* 32 Stühle
* 8 Tische
Die Anlieferung erfolgt an folgende Adresse:
Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH
Witzlebenweg 7a
06231 Bad Dürrenberg
siehe Punkt II.1.4)
Mindestanforderungen an Nebenangebote:
* Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
* Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile).
* Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
* Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen.
* Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
* Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen.
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Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungskonform erfolgt.
Geforderte Sicherheiten
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Die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungs- oder Lieferfristen beträgt 5 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer).
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Die Sicherheitsleistung für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 3 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die Sicherheitsleistung soll durch Hinterlegung einer Bürgschaft geleistet werden, das Formular 421 Vertragserfüllungsbürgschaft ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten/M19-FP7101 Umsetzung von Vorhaben i. R. der lokalen Entwicklungsstrategien (Leader) -- Lieferung der Ausstattung des Kurparks mit teilweise nicht ortsfestem Mobiliar
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Hauptstraße 27
Ort: Bad Dürrenberg
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland