Fortschreibung des Landschaftsprogramms aus dem Jahre 1994 Referenznummer der Bekanntmachung: 24-22200-6734/2023
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau
Abschnitt II: Gegenstand
Fortschreibung des Landschaftsprogramms aus dem Jahre 1994
LOS 1:
Das bisher einzige Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus 3 Teilen:
- Teil 1: Grundsätzliche Zielstellungen
- Teil 2: Beschreibungen und Leitbilder der Landschaftseinheiten
- Teil 3: Karten.
Zielstellung
Nach fast 30 Jahren ist die Fortschreibung und Überarbeitung des Landschaftsprogramms Sachsen-Anhalt in den Jahren 2023 bis 2025 geplant. Die Landschaft hat sich seitdem teils stark gewandelt. Nutzungsformen haben sich geändert, neue Herausforderungen und naturschutzfachliche Kernthemen sind hinzugekommen. Angepasste strategischen Ansätze sind für die weitere nachhaltige Entwicklung des Landes dringend erforderlich.
Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 bis 10 BNatSchG und 5 NatSchG LSA. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Charakter der Planung. Die Landschaftsplanung ist wie in Niedersachsen eigenständige, gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes (Modell der Sekundärintegration).
An der grundsätzlichen bewährten Dreiteilung des Landschaftsprogrammes soll zunächst festgehalten werden.
Teil 1 (Grundsätzliche Zielstellungen) soll grundsätzlich überarbeitet werden. Eine Reihe aktueller Themen sind zu ergänzen.
Teil 2 (Beschreibungen und Leitbilder der Landschaftseinheiten) ist nachträglich aktualisiert worden (Stand 01.01. 2001). Auch hier sind Aktualisierungen notwendig.
Der Kartenteil (Teil 3, 5 Faltkarten) ist kartographisch-inhaltlich veraltet. Die raumbezogenen Daten sollen digital verarbeitet und genutzt werden können (GIS).
Teil 1 des Landschaftsprogramms von 1994 wird im Rahmen des Vergabeverfahrens als Anlage zur Verfügung gestellt. Informationen zu Teil 2 und 3 finden Sie auf der Internet-Seite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.
https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/landschaftsplanung/landschaftsprogramm
Fachlich-inhaltliche Grundlagen
Im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsprogramms sollen keine neuen Daten erhoben werden. Vielmehr geht es um die gezielte Sammlung und Zusammenführung vorhandener Daten, Datenerfassung, -aufbereitung und -bewertung sowie Ableitung von Ziel- und Umsetzungserfordernissen als strategische Grundlage des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Landesebene.
Maßstabsebene
Der Darstellungsmaßstab entspricht dem des verbindlichen Landesentwicklungsplanes (Kartengrundlage 1:250.000/1:300.000). Die Arbeitsmaßstäbe der einzelnen Themen sind in der Regel größer.
LOS 2:
Als begleitender Fachbeitrag zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms soll in enger Anlehnung an die Landschaftsgliederung Sachen Anhalts (2001) und deren Aktualisierung eine Abhandlung „Kulturlandschaftsräume und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung in Sachsen-Anhalt“ erarbeitet werden. Diese ist wesentliche Grundlage insbesondere zur Bearbeitung des Schutzgutes Landschaftsbild und des Aspektes naturnahe Erholung. Kulturlandschaftsräume und historische Kulturlandschaften sind eine wichtige Basis für Verbundenheit und Heimatgefühl der Menschen in den Regionen. Mit der Veröffentlichung dieses Fachbeitrags als Buchpublikation soll die Wertschätzung der Landschaft und das Verständnis für historische Bezüge in Kulturlandschafträumen gestärkt werden.
Fortschreibung des Landschaftsprogramms aus dem Jahre 1994
LOS 1:
1. Analyse (Erfassung und Bewertung) der rechtlichen Rahmenbedingungen und fachlichen Voraussetzungen zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms (2023)
- Fachrechtliche und fachliche Standards
- Erfassung und Bewertung der Anforderungen an die Inhalte des Landschaftsprogramms und deren Nutzbarkeit durch Analyse der Praxiserfahrungen bei ausgewählten Nutzern und Anwendern
- Analyse des Änderungs- und Ergänzungsbedarfs zur inhaltlichen und methodischen Vorbereitung der Fortschreibung des Landschaftsprogramms
- Analyse der Datenbasis, Datensichtung/-verfügbarkeit
- Aktualisierung der Grobgliederung
- Methodisches Vorgehen bei der Themenbearbeitung
- Verfahrensweise bis zur Endfassung des Landschaftsprogramms
- Form und Struktur des Landschaftsprogramms
2. Fachlich-inhaltliche Bearbeitung der Themen (2024)
- Abarbeitung der Themen entsprechend der aktualisierten Grobgliederung:
- Erarbeitung des 1. Entwurfs „Einführungsteil“
- Erstellung der Entwürfe für die Kapitel „Planungsraum“, „Neue Herausforderungen“ und „Schutzgüter“
- Erfassung des gegenwärtigen Zustands von Natur und Landschaft auf Basis vorhandenen und zusammengetragener Daten
- Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft und deren voraussichtliche Änderung
- Erarbeitung des Ziel- und Handlungskonzepts sowie Integration in die räumliche Gesamtplanung
- Durchführung der Strategischen Umweltprüfung
3. Erstellung des Landschaftsprogrammes (2025)
- Erstellung des Vorentwurfs mit SUP
- Vorstellung vor Fach- und Vollzugsbehörden im Bereich Naturschutz (einschl. Bereiche Boden-, Wasser- und Klimaschutz)
- Erstellung des Entwurfs
- Vorstellung und Behördenbeteiligung
- Erstellung der Endfassung (Textteil(e), Karten/GIS, Datenkonzept / Datenbank / Datenmanagement
Die Leistung ab dem Jahr 2024 ist nicht abschließend beschrieben und bedarf der weiteren Präzisierung im Verlauf der Bearbeitungszeit, insbesondere aus den Ergebnissen der Leistungen aus 2023.
Begleitender Fachbeitrag zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms
LOS 2:
Begleitender Fachbeitrag zur Fortschreibung des Landschafsprogramms: „Kulturlandschaftsräume und historische Kulturlandschaften Sachsen-Anhalts“
1.Analyse (Erfassung und Bewertung der fachlichen Voraussetzungen/Grundlagen zum Fachbeitrag) (2023)
- Anforderungen an die Inhalte des Fachbeitrags
- Erfassung und Bewertung der aktuellen Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts, Auswertung des vorhandenen Materials
- Erfassung und Bewertung des vorhandenen Materials zu „historischen Kulturlandschaften“
- Materialsichtung zum Schutzgut Landschafsbild
- Materialsichtung zur Thematik naturnahe Erholung
- Erstellung der Grobgliederung, sowie Form und Struktur des Fachbeitrags
- Methodisches Vorgehen bei der Themenbearbeitung
- Verfahrensweise bis zur Endfassung des Fachbeitrags
2. Fachlich-inhaltliche Bearbeitung der Kulturlandschaftsräume und historischen Kulturlandschaften (2024)
- Abarbeitung der Themen entsprechend der Grobgliederung
- Erarbeitung des 1. Entwurfs „Einleitung“ und „Methodik“
- Erstellung der Entwürfe für die einzelnen Kulturlandschaftsräume (in Anlehnung an die Landschaftsgliederung) und zugehörige historischen Kulturlandschaften
- Einbindung Schutzgut Landschaftsbild und naturnahe Erholung
3 .Erstellung des Fachbeitrags (2025)
- Erstellung des Vorentwurfs
- Vorstellung vor Fachgremien
- Erstellung des Entwurfs
- Erstellung der Endfassung mit Textteil, Karten und Fotos digital.
- Erstellung Endfassung als gedrucktes Buch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die
Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.