MIDEWA 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.midewa.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

MIDEWA 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65100000 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die MIDEWA sucht einen Kooperationspartner zur Gründung einer gemeinsamen Dienstleistungsgesellschaft, an der dieser Kooperationspartner mit 74,9 % beteiligt werden soll. Die Dienstleistungsgesellschaft wird sodann mit der Betriebsführung für die MIDEWA beauftragt werden. Der obsiegende Kooperationspartner soll zudem einen Anteil an der MIDEWA in Höhe von 25,1 % übernehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
41100000 Rohwasser
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH („MIDEWA“) ist ein regionaler Wasserversorger im südlichen Sachsen-Anhalt, an dem zu 74,9 % diverse Kommunen und zu 25,1 % die Veolia Wasser Deutschland GmbH („VEOLIA“) beteiligt sind. Für die Zukunftsfähigkeit der MIDEWA soll eine Absicherung der betrieblichen Risiken erfolgen. Gleichzeitig ist die Versorgungssicherheit, die Stabilität des Trinkwasserpreises und die Trinkwasserqualität von besonderer Bedeutung, um die Kundenzufriedenheit sicherzustellen. Zu diesem Zweck soll eine Dienstleistungsgesellschaft gegründet werden, an der ein Kooperationspartner mit 74,9 % beteiligt werden soll. Die Dienstleistungsgesellschaft wird sodann mit der Betriebsführung für die MIDEWA sowie ggfs. deren Tochtergesellschaften beauftragt. Die Konzessionsverträge und somit das Anlagevermögen sowie die Kundenbeziehungen verbleiben bei der MIDEWA und werden nicht auf die Dienstleistungsgesellschaft übergehen. Es ist eine Überleitung der den übertragenen Leistungen zuzuordnenden operativ tätigen Mitarbeiter der MIDEWA auf die Dienstleistungsgesellschaft vorgesehen.Ferner sollen sämtliche betriebsnotwendigen beweglichen Vermögensgegenstände, wie Kraftfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsmittel, mit wirtschaftlicher und sachenrechtlicher Wirkung auf die Dienstleistungsgesellschaft übertragen werden. Die Dienstleistungsgesellschaft wird diese auf Basis des Marktwertes erwerben. Die Dienstleistungsgesellschaft soll das gesamte operative Geschäft der MIDEWA übernehmen, d.h. den gesamten Betrieb der Trinkwasserversorgung auf Basis der Trinkwasserkonzessionen sowie den Betrieb aus dem sonstigen Dienstleistungsgeschäft (Trinkwasserversorgung (außerhalb von Trinkwasserkonzessionen), Abwasser, Bäder, öffentliche Beleuchtung, Fernwärme und Industrie-Projekte). Die Betriebsführung umfasst unter anderem die Planung, Zuarbeit, insbesondere Datenerhebung, Datenbereitstellung und wasserwirtschaftliche Grundlagenplanung, die Investitions-, Budget- und Finanzierungsplanung für den operativen Betrieb und Zuarbeit für den Wirtschaftsplan der MIDEWA, den Betrieb der Netze und Trinkwasseranlagen und die Betreuung von Hausanschlüssen und Zählerwesen. Ferner ist die Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Trinkwasseranlagen durch Instandhaltung und Investitionen sicherzustellen. Ein weiterer Aufgabenbereich wird die Übernahme kaufmännischer Leistungen, wie z.B. Einkauf-, Beschaffungswesen und Rechnungswesen, sein. Die Dienstleistungsgesellschaft wird zudem mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen betraut. Der Vertrag der MIDEWA mit der Dienstleistungsgesellschaft soll nach derzeitiger Verfahrensplanung Anfang 2023 beginnen und auf 20 Jahre angelegt sein.Zum Zweck der Umsetzung des vorstehend beschriebenen Konzeptes sucht die MIDEWA einen Kooperationspartner mittels des gegenständlichen europaweiten Vergabeverfahrens.Der obsiegende Kooperationspartner soll zudem den Anteil der VEOLIA in Höhe von 25,1 % an der MIDEWA übernehmen. Die Bewertung des, vom Kooperationspartner zu übernehmenden, Anteils ist durch eine überregional tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach anerkannten Bewertungsmaßstäben erfolgt. Der in der Bewertung ausgewiesene Preis für den Geschäftsanteil ist nicht Gegenstand der Verhandlungen. Für weitere Informationen wird auf den Verfahrensbrief Nr. 1 und das Informationsmemorandum für Bewerber im Teilnahmewettbewerb (Anlage A der Vergabeunterlagen) verwiesen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 246-651537
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
09/06/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2023