Genomsequenzierer (CE-konform) Referenznummer der Bekanntmachung: 16/2023/EU/E15

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://intranet.med.ovgu.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Genomsequenzierer (CE-konform)

Referenznummer der Bekanntmachung: 16/2023/EU/E15
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Genomsequenzierers mit Short Read SBS Technologie in das vorhande NGS-Konzept der Universitätsklinik Magdeburg.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33100000 Medizinische Geräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines Genomsequenzierers mit Short Read SBS Technologie der Klasse NovaSeq X Plus. Im Zuge der Erweiterung der NGS-Systeme muss eine kompatibilität zu den vorhandenen Systemem NextSeq 550, MiSeq und MiniSeq der Core-Facility gegeben sein.

Mit dieser Beschaffung sollen weitere NGS-Sequenzierungen (Sequenzierung von Genomen/Plasmiden); Metagenomik und Überwachung von Infektionskrankheiten; Chip-Sequenzierung und DNA-Methylierungs-Sequenzierung; RNA-Sequenzierung (RNA-Seq), einschließlich mRNA-Sequenzierung und Gesamt-RNA-Sequenzierung

(kodierend und nicht kodierend); Multiomik-Methoden, einschließlich Einzelzell-Genexpression und ATAC-Seq und zusätzlich Anwendungen nach Entwicklungsstand abgedeckt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39

Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten

AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Für eine optimale Auslastung der verfügbaren NGS-Geräte, eine flexiblere Probenbearbeitung/wirtschaftlichere Nutzung (Auslastung; Laufplanung, Wartung) in Verbindung mit der am Standort im Aufbau befindlichen NGS Core Facility zu erreichen, muss ein bezüglich der Sequenzierspezifikationen zu den bestehenden NGS-Systemen (Illumina NextSeq 550/mittleren bis hohen Probendurchsat; Illumina MiSeq/geringen bis mittleren Probendurchsatz; Illumina MiniSeq/geringen Probendurchsatz kompatibler Genomsequenzierer für den (sehr) hohen Probendurchsatz (Population-scale) beschafft werden, um die diagnostische Leistungserbringung weiterhin vor Ort (Standort des UMMD) durchführen und abrechnen zu können und die gesetzlichen Forderung zur Teilnahme am Modellvorhaben Genomsequenzierung nach § 64e SGB V zu erfüllen.

folgende Leistungsmerkmale:

- 40 bis 600 humane Exome mit durchschnittlich 100-facher Abdeckung pro Fließzelle in einem Lauf (Output ≥ 8 Gb pro Exom; ≥ 500 Gb bis ca. 8 Tb pro Fließzelle je nach Format)

- 4 bis 64 humane Genome mit durchschnittlich 30-facher Abdeckung pro Fließzelle in einem Lauf (Output ≥ 120 Gb pro Genom; ≥ 500 Gb bis ca. 8 Tb pro Fließzelle je nach Format)

- 30 bis 500 Transkriptome pro Fließzelle in einem Lauf (Output je ≥ 50 Mio. Reads; ≥ 500 Gb bis ca. 8 Tb pro Fließzelle je nach Format)

- Targeted Panels (Hunderte kb bis Mb) für mind. 384 Proben (Barcoding)

- Laufzeit (vom Start des Laufs, einschließlich der Clusterbildung im Gerät, bis zum Abschluss des Waschlaufes): maximalen Output (PE 2 x 150 bp, 8 TB pro Fließzelle) ~48 Stunden; mittleren Durchsatz (PE 2 x 150 bp, ca. 3 TB pro Fließzelle) ~24 Stunden; geringer Durchsatz (PE 2 x 150 bp; ca. 500 GB) < 22 Stunden

- zwei parallel nutzbare Fließzellen

- skalierbarer Output mittels Fließzellenformate und/oder Reagenzienkonfigurationen für unterschiedliche Anwendungen und Analysen

- Single-Read- (SR) und Paired-End-Sequenzierung (PE)

- Sequenzierung mit unterschiedlichen Leselängen frei wählbar bis zu 2 x 150 bp (single und PE; mind. je 75 bp, 100 bp, 150 bp)

- hohe Sequenzierqualität: ≥ 85 % der Basen mit Qualitätsbewertungen ≥Q30 für PE 2 x 100 bp und PE 2 x 150 bp und ≥ 90 % der Basen mit Qualitätsbewertungen ≥Q30 für PE 2 x 50 bp

Eine Markterkundung der Auftraggeber hat ergeben, dass keiner der potentiellen Mitbewerber in der Lage ist, einen vergleichbaren am Markt verfügbaren Population-Scale Genonsequenzierer dieser Leistungsklasse und Wirtschaftlichkeit zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist allein die Fa.

Illumina in der Lage. Die Fa. Illumina verfügt über verschiedene (technische) Alleinstellungsmerkmale. So kann beispielsweise nur das Gerät der Fa. Illumina, aus kompatibilitätsgründen, die bereits genutzten NGS-Libaries nutzen, da die Methoden auf allen Illumiona NGS Geräten übertragbar und die Ergebnisse vergleichbar sind.

Insoweit ist höchst vorsorglich darauf hinzuweisen, dass es der Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers obliegt, welche Eigenschaften er als zwingend von der Analyseplattform aufzuweisende Parameter vorgibt. Das Vergaberecht regelt gerade nicht, was der öffentliche Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise, das „Wie“ der Beschaffung. Der Auftraggeber ist in seiner Beschaffungsentscheidung mithin grundsätzlich frei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.05.2017, Az. VII-Verg 36 /16; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.09.2016, Az. 15 Verg 7/16). Der Wettbewerbsgrundsatz verpflichtet den Auftraggeber „nur“ dazu, vor Festlegung der Ausschreibungsbedingungen sich einen möglichst breiten Überblick über die in

Betracht kommenden Analysesysteme zu verschaffen und einzelne Lösungswege nicht von vornherein auszublenden. Dieser Verpflichtung ist der Auftraggeber hier vollumfänglich nachgekommen. Das Resultat ist, dass allein der Genomsequenzierer der Fa. Illumina die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Die Liefer- und Dienstleistungen der Fa. Illumina dürfen daher direkt beschafft werden, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 16/2023/EU/E15
Bezeichnung des Auftrags:

Genomsequenzierer (CE-konform)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Auf die Mitteilung des Preises wird gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV verzichtet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

„Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2

tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne

vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den

Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,

gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,

abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die

Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des

Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den

Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt

der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des

Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung

dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein

Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte

Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können

Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet:

„Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des

Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2023