Baugrunduntersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: TGZBDC_10_BG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.technologiepark-weinberg-campus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrunduntersuchung
Baugrunderkundung für den Neubau des BDC/ CSME
TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH
Weinbergweg 23
06120 Halle (Saale)
Aktuell wird davon ausgegangen, dass 2 voneinander unabhängige Gebäude entstehen. Die beiden Gebäude BDC und CSME stehen aber in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang und sind bautechnisch, von der Technischen Gebäudeausstattung und den Ver- und Entsorgungssystemen her getrennt zu konzipieren.
Der derzeitige Arbeitsstand geht von 5 Vollgeschossen mit max. 5 m Geschosshöhe, darauf einem zurückspringenden Staffelgeschoss und einem Gebäudehochpunkt als Akzent aus. Daraus ergibt sich eine Gebäudehöhe von max. 30,0 m bis Oberkante Attika und max. 37,0 m für den Gebäudehochpunkt. Für die Bereitstellung von Stellplätzen ist der Bau eines Tiefgeschosses vorgesehen.
Der Bereich des BDC wird ca. 15.000 m2 Bruttogeschossfläche und davon 10.000 m2 Nutzungsfläche umfassen. Der Bereich des CSME ist für 10.000 m2 Bruttogeschossfläche und davon 6.000 m2 Nutzungsfläche dimensioniert.
Das für den Bau vorgesehene Grundstück hat eine Fläche von ca. 16.000 m2 und grenzt an öffentlichen Verkehrsraum an.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnisches Gutachten) für den Neubau des BDC und CSME sowie die zugehörigen Freianlagen.
Es erfolgt eine stufenweise/optionale Beauftragung.
Erste Stufe beinhaltet die Grundlagenermittlung, Erkundungskonzept, Beschreiben der vorgefundenen Baugrund- und Grundwasserverhältnisse sowie die Beurteilung.
Die zweite Stufe sind besondere Leistungen und werden optional beauftragt, diese umfassen folgende Leistungen "Bautechnische Hinweise insbesondere bei Erdarbeiten, Baugruben und Böschungen sowie die Baubegleitung."
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
1. Benennung der projektverantwortlichen Person (Fachprojektleiter) mit Nachweisen zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person: -berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium, welches zur Bearbeitung der Aufgabestellung befähigt, Nachweis durch Studienabschlussurkunde,
-mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung baugrundtechnischer Belange von Hochbauvorhaben sowie den zugehörigen Freianlagen, Nachweis durch personenbezogene Referenzliste der letzten 5 Jahre.
2. Angabe von Nachunternehmern Verzeichnis zu wesentlichen Nachunternehmern (Formblatt E)
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F)
4. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
5. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass sie sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass er im Falle der Beauftragung, gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
6. Angabe des Bewerbers zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
7. Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate.
8. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Angebote zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Angebote. Diese Unbedenklichkeitserklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
9. Eigenerklärung Sanktionspaket EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gemäß Vordruck 523 EU, diese ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben
10. Eigenerklärungen gem. TVergG LSA
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen:
1. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt C) mindestens 5 Mitarbeiter
2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, mit Nennung der Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit einer mind. Deckungssumme von 3.000.000 Euro für Personenschäden und 1.500.000 Euro für Sachschäden. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Deckungssumme besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach dieser bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o. g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mind. für die Dauer der Ausführungszeit (siehe Ziffer II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Angebote zwingender Bestandteil.
1. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Formblatt C) mindestens 5 Mitarbeiter
1. Referenz für Erstellung eines geotechnischen Untersuchungsberichtes für den Neubau eines Nichtwohngebäudes aus den letzten 10 Jahren mit BGF von mind. 10.000 m² gem. RiliGeoB 2018 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift oder vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland)
2. Referenz für die Erstellung eines Erkundungskonzeptes und dessen Ausführung mit Rotationskernbohrung und Drucksondierungen eines Neubaus eines Nichtwohngebäudes mit einer BGF von mind. 10.000 m²
Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbung bis Bewerbungsstichtag vorzulegen. Für Nachunternehmer ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen.
Die Formblätter sind für die Strukturierung der Angebote zwingender Bestandteil.
§ 44 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer mind. Deckungssumme von 3.000.000 Euro für Personenschaden und 1.500.000 Euro für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. Objektkonkret) vorzuweisen, siehe auch III.1.2.
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Rechtsform der Bietergemeinschaft an die der Auftrag vergeben wird:
- Arbeits-/Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner für jede Leistungsphase (Planung, Bau) zu benennen. Arbeits-/Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder der Arbeits-/Bewerbergemeinschaften vorlegen. Projektgesellschaften sind ebenfalls zulässig.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig.
Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaft ist die Erklärung (Formblatt F) von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden. (Formblatt E)
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften Ausschlussgründe wegen im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben.
Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine Negativerklärung abzugeben.
Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur durch wenigstens einen Büroinhaber oder Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften. §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Erkannte Vergabeverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160 III Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Abgabe des Angebots bei der unter Punkt I.1) benannten Stelle zu rügen. Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (bei Ablehnung einer Rüge): spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mittelung des Auftraggebers, einer Vergaberüge des Unternehmens, welches eine Verletzung seiner Rechte nach den §§ 97 ff GWB geltend macht, nicht abhelfen zu wollen.