Regenerierung von Sicherungsbrunnen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III Referenznummer der Bekanntmachung: MDSE B 23 444
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitterfeld-Wolfen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Postleitzahl: 06766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regenerierung von Sicherungsbrunnen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III
Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH betreibt als Projektträgerin auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung dauerhaft die hydraulische Sicherung der Deponie Freiheit III.
Als Betreiberin der Deponie ist die MDSE mbH für die ordnungsgemäße Hebung bzw. Sammlung und Ableitung anfallender Grund- und Oberflächenwässer aus dem Deponiebereich verantwortlich.
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Mit der hydraulischen Sicherung der Deponie Freiheit III soll durch Absenkung der Grundwasseroberfläche auf 1 m unter Deponiesohle diese weitgehend trocken gehalten werden, so dass stoffliche Auslaugungsprozesse aus dem Deponiekörper in das Grundwasser verhindert werden.
Bei dem gehobenen Grundwasser handelt es sich sowohl geogen als auch anthropogen bedingt um stark mineralisierte Wässer, die zu erheblichen Ausfällungen und Ablagerungen (vorwiegend Eisen(III)-hydroxid (braun), aber auch Eisen(II)-sulfid (schwarz)) im gesamten System der Brunnen-, Pumpen- und Anlagentechnik führen. Darüber hinaus sind wahrscheinlich maßgebend für den Leistungseinbruch der meisten Brunnen natürlich im Grundwasserleiter minimal enthaltene Feinkornbestandteile, die durch den Brunnenbetrieb herangezogen werden.
Um die Leistungsfähigkeit der Brunnen und die Einhaltung der festgelegten Absenkungsziele aufrecht zu erhalten, müssen die ca. 30 m tiefen Brunnen in regelmäßigen Abständen gereinigt und regeneriert werden.
Zuständig für den Betrieb der technischen Systeme zur Grundwasserhebung und -ableitung sowie Auftraggeber (AG) ist die MDSE.
Gegenstand dieser Anfrage sind die folgenden Leistungen zur Regenerierung von Brunnen der hydraulischen Sicherung der Deponie Freiheit III:
- jährliche Regenerierung von ca. 8 Brunnen mit Leistungsbeginn 2023
- Planung und Vorbereitung der Arbeiten
- Umsetzung Leistungsprogramm an den Brunnen mit Vorbereitung der Brunnen und Voruntersuchungen, Brunnenregenerierung, Nachuntersuchungen und Wiederherstellung der Brunnen
- Bereitstellung/ Abführung von Spülwässern und -schlämmen zur Verwertung/ Entsorgung
- Dokumentation der Leistungen
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Vorgesehen ist der Abschluss eines Vertrages zur Regenerierung von Grundwasserhebungsbrunnen für die Dauer von 4 Jahren im Zeitraum 04/2023 bis 03/2027.
Deponie Freiheit III
Der grundsätzlich zu erbringende Leistungsumfang ist wie folgt darstellbar.
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1 Vorbereitung der Brunnen und Voruntersuchungen
Vom AN ist eine Beweissicherung vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten im Beisein des AG auszuführen. Vom AN ist anschließend zur Schaffung der Baufreiheit eine Demontage der Brunnenausrüstung soweit wie erforderlich vorzunehmen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Brunnenpumpen im Rahmen der Regenerierarbeiten gewechselt werden müssen.
Es sollen möglichst große Teile der Pumpengarnitur in einem Zug mittels eines Krans gezogen werden (mindestens doppelter Rohrschuss; Hubhöhe Kran mindestens 12 m).
Als Voruntersuchungen zu den Regenerierarbeiten sind eine TV-Untersuchung sowie eine Lotung der Brunnen durchzuführen. Ein Kurzzeit-Leistungstest zur Bestimmung der Brunnenergiebigkeit ist in diesem Rahmen nur auf ausdrückliche Anforderung des AG vorzunehmen.
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2 Brunnenregenerierung
Anzuwenden sind aus derzeitiger Sicht für die Brunnen der Freiheit III modifizierte Reinigungsverfahren, bei denen unterstützend vorgenommene Energieeinträge geringer Intensität mit regelbaren bzw. abschaltbaren Impulsgebern lediglich zu einer Umlagerung des Korngerüstes der Filterkiesschüttung führen und so die Lösung der Ausfällungen und Ablagerungen gefördert wird.
Als Ziel der Regeneriermaßnahmen sind die im Brunnenfilter vorhandenen, leistungsmindernden weichen bis mittelharten Ausfällungen und Ablagerungen zu lösen und gleichzeitig zu fördern, ohne die Filterkiesschüttung zu schädigen.
Die Brunnenregenerierung ist mehrstufig mit folgenden Verfahrensschritten durchzuführen:
- mechanische Vorreinigung mit Bürsten und optional Beseitigung von Auflandungen im Pumpensumpf
- Druckwellen-/ Impulsverfahren mit starr im Pumpensumpf eingebauter Pumpe
- optionaler Arbeitsgang: Intensiventnahme mit bewegter abgepackerter Pumpe im Filterbereich
- Beseitigung von Auflandungen im Pumpensumpf
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3 Nachuntersuchungen und Wiederherstellung der Brunnen
Als Nachuntersuchung zu den Regenerierarbeiten ist wie bei den Voruntersuchungen eine TV-Untersuchung zur Bestimmung der Brunnenergiebigkeit durchzuführen.
Bei der Wiederherstellung der Brunnen nach der Regenerierung mit Montage sämtlicher demontierter Brunnenausrüstung und E-MSR Technik sind ausschließlich ordnungsgemäß gereinigte, geprüfte und ggf. instand gehaltene Teile und Aggregate wieder einzubauen.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Durchführung der Beweissicherung analog zur Vorbereitung der Brunnen.
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4 Behandlung/ Bereitstellung/ Abführung von Spülgut zur Wiedereinbringung/ Entsorgung
Bei den Regenerierleistungen fällt Spülgut als Wasser-Schlamm-Feststoff-Gemische und Schlamm-Feststoff-Wasser-Gemische (nach Sedimentation/ Abtrennung) an. Diese Gemische sind vorzugsweise einer Wiedereinbringung in den Anlagenbetrieb bzw. einer Verwertung zuzuführen.
Dazu ist das im Rahmen der Arbeiten gehobene Spülgut aus den Brunnen in Absetzbehälter/ -container einzuleiten und abzusetzen.
Alternativ dazu kann der AG die Entsorgung der abgetrennten Schlamm-Feststoff-Wasser-Gemische verlangen, weshalb optional Entsorgungsleistungen im Leistungsverzeichnis angefragt werden.
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5 Dokumentation der Leistungen
Sämtliche im Rahmen der Regenerierung durchgeführten Maßnahmen sind vollumfänglich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation der Arbeiten ist so vorzunehmen, dass diese eine nachvollziehbare und plausible Grundlage für die Abnahme der Leistungen vom AG darstellt.
Die Dokumentation ist für jeden Brunnen separat anzufertigen und digital sowie in 1facher Ausfertigung bis spätestens 1 Monat nach Abschluss aller Vor-Ort-Arbeiten einer Kampagne an den AG zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regenerierung von Sicherungsbrunnen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Geforderte Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.
2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
3. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen.
4. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche der Vergabeunterlage beiliegen, abzugeben. Diese Erklärungen sind auch von vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben.
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Rechtsquelle: Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]